Containern ist kein Verbrechen! Wir brauchen eine Gesetzesänderung!
DIESER FALL IST KEIN EINZELFALL! Auch wenn bereits viele Verfahrenseinstellungen, sowohl vor Gericht, als auch während der Ermittlungen selbst, erreicht werden konnten, ist die polizeiliche Verfolgung des Containerns weiterhin Praxis und wird von Supermärkten durch Strafanträge weiter unterstützt. Darüber hinaus kommt es immer noch zu Verurteilungen. Die Gesetzeslage bleibt unklar. Lebensmittelretter oder Menschen, die aus finanzieller Not heraus darauf angewiesen sind, leben zwangsläufig mit der Gefahr, verurteilt zu werden - für ein Handeln, das von der Gesellschaft nicht immer nachvollzogen werden kann, aber doch überwiegend befürwortet wird. Gesetz und das Empfinden der Öffentlichkeit liegen in dieser Sachlage weit auseinander. Dies soll nicht zuletzt durch diese Petition deutlich werden. Es ergibt sich ein Handlungsbedarf, dem wir gerecht werden müssen.
Edeka steht in Kooperation mit WWF.* Sie führen gemeinsam eine „Partnerschaft der Nachhaltigkeit. Hierin zeigt sich ein Widerspruch zu ihrem Vorgehen gegen uns, indem sie mit dem Strafantrag die Verfolgung des Falles weiter angetrieben haben. Damit gehen sie aktiv gegen die Lebensmittelrettung vor. Auch wenn der Strafantrag mittlerweile aus persönlichen Gründen von der Geschäftsleitung des betreffenden Edekas zurückgenommen wurde, zeigt Edeka bisher keine Kooperationsbereitschaft. Reicht die selbst propagierte “Liebe” zu ihren Lebensmitteln nicht aus, um die Mühe aufzuwenden, diese weiter zu verteilen? Ist das ihr gutes Recht? Wir sagen: NEIN, DAS DARF NICHT VON STAAT UND KONSUMENT GEDULDET WERDEN! Außerdem fragen wir uns, ob die Einschätzung der Staatsanwaltschaft gerechtfertigt werden kann, dass ein solcher Fall im öffentlichen Interesse geahndet wird. Gibt es wirklich diese breite Öffentlichkeit, die hinter einer solchen Auffassung steht? Nein. Dieser Stimme wollen wir mit dieser Petition Ausdruck verleihen und die Forderung nach einer Gesetzesänderung, die Supermärkte in die Verantwortung zieht, laut machen.
Wir positionieren uns klar gegen die Verschwendung von Lebensmitteln. Vielmehr sollte hinterfragt werden, dass diese in großen Mengen weggeschmissen werden. IN DEUTSCHLAND landen PRO JAHR 18,4 MILLIONEN TONNEN GENIEßBARE LEBENSMITTEL IN DER TONNE (WWF-Studie „Das große Wegschmeißen“, 2015). Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft greift diese Problematik in ihrer Kampagne „Zu gut für die Tonne“ auf. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, sich als Staat und Gesellschaft dem Thema Lebensmittelverschwendung anzunehmen. Der Umgang mit Lebensmitteln betrifft nicht nur den Privathaushalt, sondern auch Produzenten, Handel und beteiligte Konzerne. WORTEN MÜSSEN auch TATEN FOLGEN. Supermärkte müssen auch vor dem Gesetzt zur Verantwortung verpflichtet werden. Eine gesetzliche Regelung braucht es dringend!
Wir haben aus moralischen Gründen gehandelt und schließen uns in diesem Sinne dem Kurs der Bundesregierung an. Ein Freispruch in unserem Fall wäre also ganz im Sinne der staatlich geförderten Kampagne „Zu gut für die Tonne“ – es geht sogar darüber hinaus und hebt dieses Bewusstsein auf eine rechtliche Ebene.
Auf den Punkt gebracht:
Gesetz ist nicht gleich Recht! Recht ist eine politische Frage und sollte auch als solche vor Gericht im Sinne eines modernen Rechtverständnisses behandelt werden. So zeigt sich darin jener Handlungsbedarf, dem ihr, Markus Mosa und Katarina Barley aus unserer Sicht gerecht werden müsst.
Diskrepanz festzustellen, dann sehen wir den Handlungsbedarf im Jusitzministerium
Genauere Informationen zu unserem Fall, sowie aktuelle Aktionen findet ihr auf dem Blog: http://olchiscontainern1.blogsport.de
*https://www.edeka.de/nachhaltigkeit/unsere-wwf-partnerschaft/die-kooperation/index.jsp