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  • Geschlechtsneutrale Formulierungen im Handelsgesetzbuch (HGB)

    Geschlechtsneutrale Formulierungen im Handelsgesetzbuch (HGB)

    Da sitzt man in einer Universität in einem Studiengang der Wirtschaftswissenschaften und der Professor redet ausschließlich davon wie man Kaufmann wird und welche Rechte der Kaufmann hat. Er orientiert sich dabei am Handelsgesetzbuch. Was sagt das über die Gleichstellung im Berufsleben aus, wenn selbst in Gesetzen nur vom Kaufmann gesprochen wird? Die deutsche Sprache bietet mehr Möglichkeiten. Die Position von Männern in der Berufswelt muss, meiner Meinung nach, nicht auch noch mit Formulierungen in Gesetzestexten unterstrichen werden. Bitte unterstützt diesen kleinen Schritt in Richtung Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit.
  • Sofortiges Rückkehr- und Bleiberecht für Familie K.

    Sofortiges Rückkehr- und Bleiberecht für Familie K.

    Die unmenschliche Abschiebung, über die mehrfach in der Presse berichtet wurde, hat viele Menschen zu Recht empört. Der elfjährige Sohn wurde von der Polizei aus der Schule während des Unterrichts, die sechsjährige Schwester aus einem Kinderhaus herausgeholt. Die Eltern waren bei der Gemeindediakonie in Mannheim in einer Einrichtung beschäftigt, in der Menschen mit Behinderungen leben. Dort war man mit ihrer Arbeit sehr zufrieden und hat sich dafür eingesetzt, dass die Familie Bleiberecht erhält. Auch die beiden Kinder waren in Schule und Kinderhaus gut integriert. Obwohl es in Deutschland im Gesundheitsbereich einen großen Mangel an Fachkräften gibt, wurde die Familie, die ihren Unterhalt selbst finanzierte, abgeschoben. Am 17.12.2018 hat die Stadt Mannheim eine Presseerklärung veröffentlicht mit dem Titel „Mannheim stärkt Rechte von Kindern und Jugendlichen“. Nach Aussage der zuständigen Bürgermeisterin Dr. Ulrike Freundlieb will die Stadt die UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene umsetzen! Wie passt diese gewaltsame Abschiebung mit einer „kinderfreundlichen“ Stadt zusammen?
  • Keine Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland und Europa

    Keine Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland und Europa

    Der INF-Vertrag ist der zentrale Baustein der europäischen Abrüstung im nuklearen Bereich aus den späten 1980er Jahren. Wird der Vertrag gekündigt, so droht ein erneuter nuklearer Rüstungswettlauf. Eine Stationierung von US-Mittelstreckenraketen in Europa/Deutschland verkürzt die Vorwarn- und Reaktionszeiten (Flugzeit einer Rakete vom Startort bis zum Zielobjekt) auf unter 10 Minuten - abhängig davon, wo sie stationiert werden würden. Damit stiege die Gefahr eines unbeabsichtigten Nuklearkrieges erheblich. Europa wäre, wie auch schon im ersten Kalten Krieg, das Zentrum der nuklearen Zerstörung. Die europäischen Länder können mit der Ablehnung einer Stationierung dieses Waffensystems in Europa der US-Regierung deutlich machen, dass sie sich nicht den Vorgaben der US-Regierung unterwerfen und die einseitige Aufkündigung des INF-Vertrages praktisch ins Leere laufen lassen. In den frühen 1980er Jahren protestierten hunderttausende Menschen gegen die Stationierung der US-Mittelstreckenraketen Pershing II. Obschon seinerzeit die Stationierung 1983 trotz der Massenproteste beschlossen wurde, war der Widerstand in Deutschland ein doppelter Erfolg: Niemals zuvor sind so viele Menschen für den Frieden auf die Straße gegangen. Und Ende der 1980er Jahre wurde mit dem INF-Vertrag die vollständige Verschrottung aller Mittelstreckenraketen der USA und der damalgen UdSSR beschlossen und vollzogen.
  • Für einen bedarfsangemessenen Neubau von Schulen (statt Überlastung der vorhandenen Schulen)

    Für einen bedarfsangemessenen Neubau von Schulen (statt Überlastung der vorhandenen Schulen)

    In vielen Stadtteilen Hamburgs wird die bestehende Wohnbebauung derzeit nachverdichtet, freiwerdende Flächen werden mit Neubauvorhaben dem stetig steigenden Wohnraumbedarf einer von Zuzug betroffenen Stadt angepasst. Da liegt es auf der Hand, dass auch soziale Infrastruktur wie Kitas und Schulen bei der Planung und Ausweisung solcher Flächen berücksichtigt werden müssen, damit ein gutes soziales Miteinander für Groß und Klein möglich ist. Die Stadt Hamburg vernachlässigt seit Jahren ihre Schulentwicklungsplanung und setzt statt dessen auf hektisch-dilettantischen Ausbau bestehender Schulen. Dabei werden vorhandene, auf geringere Schülerzahlen ausgerichtete Schulgrundstücke mit weiteren Gebäuden oder Geschossen verdichtet - nicht selten werden dafür sogar bestehende Frei,- Grün- und Schulhofsflächen geopfert. Dies ist eine Politik, die zu Lasten der Schülerinnen und Schüler Hamburgs geht, denn: Für Menschen, vor allem für junge, sollte mindestens dasselbe gelten, wie für alle anderen Lebewesen: Sie brauchen Raum für Entwicklung, Bewegung und Rückzug. Zu gering bemessene Schulhofflächen mit viel zu vielen Kindern führen durch Gedrängel und Lärmbelastung zu Stress und Konflikten. Dass in solchen Settings Fälle von aggressivem Verhalten zunehmen, ist eine Tatsache, die von Pädagog*innen und Schüler*innen bestätigt wird. Insbesondere für die kleinen Jahrgänge steigt die Anonymität der Gruppe deutlich mit anwachsender Gebäudegröße und Menschenmenge. Sie verlieren die Orientierung, wer in welche Klasse gehört und wen sie ansprechen können, wenn sie Hilfe brauchen. Das ist schon bei heutigen Größen einer Grundschule mit drei Zügen und einer Vorschulklasse für manches Kind eine Herausforderung. Die Stadt Hamburg hat in den vergangenen Jahren viel Geld mit dem Verkauf von alten Schulgebäuden und städtischen Grundstücken verdient. Wenn ganze Stadtteile neu geplant und gebaut werden, müssen auch von Anfang an zusätzliche Schulen mitgedacht werden. Eltern wünschen sich gute Schulen, in denen die Kinder gerne sind und mit Freude lernen. Das geht unseres Erachtens nicht in drangvoller Enge. Aggression, Gewalt, psychische Störungen und Schulversagen sind mögliche Folgen. Die wachsende Stadt wird nur dann erfolgreich sein, wenn bei der Planung Bildung und Schule mindestens so ernst genommen werden, wie Steuereinnahmen und Profit. Nur so werden auch die jungen Menschen in dieser Stadt unter guten Bedingungen aufwachsen und 'gedeihen'. Wir fordern diese notwendige Investition in unsere Kinder, unsere Stadt und damit in unsere Zukunft. Wir fordern daher den Bau neuer Schulen, dort, wo bestehende bereits jetzt aus allen Nähten platzen. Konkret zum Beispiel eine neue Grund- sowie eine Stadtteilschule für den Bereich Ottensen/Bahrenfeld im Bezirk Altona. Bedarf gibt es aber auch in anderen Bezirken! http://www.taz.de/!5557344/
  • Für den sozialen Erhalt („Milieuschutz“)  in Wilmersdorf

    Für den sozialen Erhalt („Milieuschutz“) in Wilmersdorf

    Für den sozialen Erhalt („Milieuschutz“) in Wilmersdorf (Berlin) Zurzeit finden im Bezirk Wilmersdorf Untersuchungen statt, ob und welche Gebiete als Milieuschutzgebiet deklariert werden sollen. Ziel des Milieuschutzes ist es , den in einem intakten Gebiet wohnenden Menschen den Bestand der Umgebung zu sichern und so die Bevölkerungsstruktur in diesem Teil des Ortsteiles vor unerwünschten Veränderungen und Verdrängung in andere Teile Berlins oder sogar ins Berliner Umland bzw. aufgrund der dort auch schon zu hohen zu zahlenden Mieten in den weiteren Metropolenraum oder gar Obdachlosigkeit zu schützen. Wir leben im Bereich zwischen Breitenbachplatz/Kreuznacher Straße und Wiesbadener Straße, sowie zwischen Rüdesheimer und Laubacher Straße. (PLZ 14197) Viele Mieten wurden hier bereits erhöht, Wohnungen in Eigentum umgewandelt. Die wenigen verbliebenen, v.a. Rentner sowie Familien mit Kindern u.a. sollen nun aller Wahrscheinlichkeit nach auch wegmodernisiert werden, weil durch den Kauf/Verkauf ganzer Wohnblöcke Investoren „Rendite“ wittern. Um Luxusmodernisierungen und Umwandlungen in Eigentum und die damit verbundene Verdrängung gerader dieser Bevölkerungsschichten zu verhindern bzw. dies durch den Bezirk kontrollieren zu lassen, sowie eine städtebaulich vertretbare Mischung der Bevölkerung zu erhalten, wünschen wir uns, dass auch dieses Gebiet mit in den Untersuchungsprozess einbezogen wird. Die hier lebenden Menschen haben Angst !
  • Kleingärten erhalten statt umwandeln in Wiese mit Parkbäumen

    Kleingärten erhalten statt umwandeln in Wiese mit Parkbäumen

    Die Lutherstadt Wittenberg plant den Teilrückbau der Kleingartenanlage "Am Stadtgraben" e.V. und verharmlost dieses Vorhaben. Keine Parkanlage beheimatet so viele verschiedene Pflanzen und Tiere wie eine Kleingartenanlage. Der aufmerksame Spaziergänger kann am Stadtgraben die Violette Holzbiene, Hummeln, Wildbienen, Libellen, Hornissen und andere seltene Insekten, Erdkröten, Eidechsen, Igel, Weinbergschnecken, Tigerschlegel, Nachtigallen, Kuckuck, Silberreiher, sogar den seltenen Eisvogel beobachten und findet in den Gärten alte Obstsorten und Kräuter, die vorm Aussterben bedroht sind. Im Umweltatlas der Lutherstadt Wittenberg (unter Punkt 7.2. Biotoptypen älterer Kleingärten mit Obstgehölzen und Hecken) lesen wir folgende Zielsetzung: "Der Erhalt der alten Gärten ist mit Nachdruck zu fordern. Um langfristig eine Umwandlung der biologisch wertvollen alten Gärten aufgrund des Wegfalls der Eigenversorgung, in minderwertige Ziergärten …. zu verhindern, sollte die Stadt Wittenberg die Gartenbesitzer über die Gestaltung naturnaher Gärten beraten und informieren. Der Obstbaumbestand ist durch geeignete Rechtsvorschriften zu sichern." Wir sind für die Umsetzung dieser Ziele und sammeln dafür weiter Unterschriften.
  • Nachverdichtung und Infrastruktur-Kollaps wirksam verhindern!

    Nachverdichtung und Infrastruktur-Kollaps wirksam verhindern!

    Im Genehmigungsverfahren von Großprojekten, sowie bei räumlicher Nähe in der Summe ähnlich wirkender Bauvorhaben, soll im Rahmen des Berliner Modells vollständig und verbindlich Standort, Umfang und Zeitpunkt der Infrastrukturplanung für Kita, Schule, Sport- und Grünflächen, Einzelhandel, Medizinischer Versorgung und Verkehr gekoppelt werden. Die Beseitigung bereits vorhandener Infrastrukturdefizite sind mit dieser Planung zu verbinden. Die Berliner Baunutzverordnung BauNVO ist so zu verändern, dass die Zahl der Vollgeschosse, als eine der wesentlichen Bestimmungsfaktoren für die nach BauNVO zulässigen Geschossflächenzahl (GFZ), nicht durch weitere Staffelgeschosse ergänzt werden kann, ohne in der entsprechenden GFZ-Berechnung berücksichtigt zu werden und damit einer wirksamen Begrenzung der Bebauungsdichte und der entsprechenden Infrastrukturberechnung entzogen werden. (Übersicht der Vollgeschoss-Definitionen in den Landes-Bauordnungen: www.stadtgrenze.de/s/ezf/vollgeschoss/vollgeschoss-laender.htm). Die nichtöffentlichen Städtebaulichen Verträge der zur Zeit in Planung oder bereits im Bau befindlichen Vorhaben sollen durch den Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung (https://www.berlin.de/sen/justva/ueber-uns/beauftragte/vertrauensanwalt/) auf Gleichbehandlung der Vorhabenträger, insbesondere in Bezug auf die Berechnung der Bezugsgrößen für die Infrastrukturplanung, kontrolliert werden.
  • Rettung denkmalgeschützter Häuser der Burgpassage Braunschweig

    Rettung denkmalgeschützter Häuser der Burgpassage Braunschweig

    Die Innenstadt von Braunschweig wurde im zweiten Weltkrieg größtenteils durch Bomben zerstört. Der Block, durch den die jetzige Burgpassage führt, blieb weitgehend unversehrt. Nun sollen auch hier geschichtsträchtige Bauten ohne Not zerstört werden. Auf Schuhstraße 6 stehen die einzigen noch existierenden Fassaden der Schuhstraße aus dem 18. Jahrhundert, die nun auch noch abgerissen werden sollen. Vom Haus Hutfiltern 8, ein Haus mit "aufwendiger Ziegel-/Werksteinfassade und Schweifwerkgiebeln in den Obergeschossen" (Zitat und Fotos aus: Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Baudenkmale in Niedersachsen, Bd. 1.1 (1993); S. 102-103, S. 190) soll über dem Eingangsbereich das 1. Obergeschoss weggerissen werden. Dies würde den Gesamteindruck der Fassade noch erheblich entstellen. Auch die verglaste Überdachung der Passage, eine herausragende Ikone der Einkaufsarchitektur der Nachkriegszeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts in Braunschweig, verdient es erhalten zu werden.
  • Rettet die Bienen! (Volksbegehren Artenvielfalt vom 31.01.19 bis 13.02.19)

    Rettet die Bienen! (Volksbegehren Artenvielfalt vom 31.01.19 bis 13.02.19)

    Eintragungszeitraum 31.01.19 - 13.02.19: Die einmalige und historische Chance zur Schaffung des wirksamsten Naturschutz- und Artenvielfalt-Gesetzes. Vorbild für ganz Deutschland und Europa. 1 Million Wahlberechtigte müssen sich in Bayern in ihren Rathäusern eintragen. Wir haben die historische Chance für uns, unsere Kinder und eine lebenswerte Heimat. Ausweis NICHT vergessen!
  • Einführung der Versandart Warensendung International für PrivatkundInnen

    Einführung der Versandart Warensendung International für PrivatkundInnen

    Zum 1.1.2019 hat die Deutsche Post AG ihre AGB Brief International verändert. Seitdem ist der Versand von als Waren bezeichneten Gegenständen in internationalen Briefsendungen verboten. Nach den Definitionen der DPAG sind davon alle Inhalte betroffen, bei denen es sich nicht um Mitteilungen und Dokumente handelt, also z.B. auch private Geschenke wie Bücher oder CDs. Die DPAG führt diese Tarifänderung auf eine Regelung des Weltpostvereins zurück. Dieser hat jedoch lediglich die Trennung von Brief- und Warenpost angeordnet, nicht eine Abschaffung des günstigen Warenversandes für Privatpersonen. Durch die Neuregelung entstehen privaten Postnutzerinnen und Postnutzern erhebliche Mehrkosten; die günstigste Möglichkeit, beispielsweise ein Buch in die Schweiz zu verschicken, ist ein Päckchen für 16 €, in die EU immerhin auch bereits 9 €, gegenüber bisher 3,70 €. https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/haeufige-fragen.html#WarenpostInt Firmenkundinnen und Firmenkunden der Deutschen Post AG steht demgegenüber weiterhin die günstige Versandart Warenpost international ab 3,20 € zur Verfügung. https://www.deutschepost.de/de/b/briefe-ins-ausland/warenpost-international.html Die Benachteiligung von Privatkundinnen und Privatkunden ist nicht nachvollziehbar. Die Deutsche Post AG hat gegenüber Briefsendungen sowie gegenüber Warensendungen gewerblicher Kundinnen oder Kunden keinen erhöhten Aufwand, der einen zwei- bis vierfach höheren Preis rechtfertigen würde. Ein Blick in die Konditionen ausländischer Postunternehmen zeigt, dass es nach den Regelungen des Weltpostvereins durchaus möglich und zulässig ist, private Sendungen mit sog. Waren günstig zu befördern. In einem vereinigten Europa sowie eine globalisierten Welt ist es unangemessen, dass die Deutsche Post AG gerade Privatpersonen den preisgünstigen Austausch von Gegenständen wie Büchern, CDs und anderen kleinen Geschenken verweigert, während sie gleichzeitig gewerblichen Kundinnen und Kunden günstige Tarife hierfür einräumt.
  • Plastikverbot in Feuerwerkskörpern

    Plastikverbot in Feuerwerkskörpern

    Plastik und Mikroplastik in der Umwelt werden zunehmend als Problem erkannt. Der Plastikanteil in Feuerwekskörpern nimmt von Jahr zu Jahr zu, wie man am Neujahrsmorgen auf den Straßen sehen kann. Beim Abbrennen des Feuerwerks werden diese Bestandteile großflächig verteilt und bei Regen in die Gullis oder direkt in Fließgewässer geschwemmt. Auf diesem Wege gelangen sie letztlich in die Ozeane. Vor der Plastikinvasion bestand Feuerwerk ausschließlich aus Kartonagen, die sich im Regen in Brei auflösten. Vermutlich wird das formstabilere Plastik verwendet, um Produktionsprozesse stärker automatisieren zu können und um bestimmte optische und akustische Wirkungen des Feuerwerks zu steigern. Funktionsnotwendig ist die Verwendung von Plastik aber nicht: Die Pyrotechnik ist tausend Jahre älter als die Kunststoffe. Bei Plastiktüten wurde angesichts drohender EU-Regulierung bereits eine Reduktion erreicht. Dabei können Plastiktüten die von Menschen kontrollierten Stoffstöme eigentlich nur durch Unachtsamkeit und bestimmungswidrigen Gebrauch verlassen. Bei Feuerwerkskörpern dagegen ist die unkontrollierte Verbreitung ihres Inhalts in der Umwelt unvermeidlicher Bestandteil ihrer Nutzung. Deshalb darf der Verkauf von Feuerwerk mit schädlichem Inhalt nicht länger zugelassen werden.
  • Kein privates Sylvesterfeuerwerk in München

    Kein privates Sylvesterfeuerwerk in München

    Laut Bundesumweltamt werden in der Sylvesternacht Bundesweit ca. 4500 Tonnen Feinstaub freigesetzt. Dies entspicht etwa 15,5% des jährlichen Feinstaubausstoßes des Straßenverkehrs. Je nach Wetterbedingungen übersteigen die Messwerte die zulässigen Höchstwerte erheblich( z.T. um mehr als das Hundertfache ) Es entstehen in München nicht nur ca. 50 Tonnen zusätzlicher Müll, es gibt zudem jedes Sylvester Dudzende zum Teil erheblich Verletzte durch privates Feuerwerk. Daher fordere ich ein Verbot von privatem Feuerwerk im ganzen Stadtgebiet München zum Schutz der Gesundheit von Umwelt, Mensch und Tier. Als Alternative sollten von der Stadt organisierte Veranstaltungen dienen. Hier könnten verstärkt Licht und Laser anstatt Pyrotechnik zum Einsatz kommen .
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