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An: Fraktionen des Deutschen Bundestags

50 Jahre Verfassungsbruch sind genug – kein neuer "Radikalenerlass"!

50 Jahre nach dem sog. Radikalenerlass fordern wir

• den verfassungswidrigen „Radikalenerlass“ von 1972 endlich bundesweit offiziell aufzuheben;

• alle Betroffenen voll umfänglich zu rehabilitieren und zu entschädigen;

• die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten;

• keine Neuauflage des sog. Radikalenerlasses bei Bewerbungen für den Öffentlichen Dienst.

Warum ist das wichtig?

Der sog. Radikalenerlass, auch als „Extremistenerlass“ bekannt, wurde am 28. Januar 1972 von der Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz von Bundeskanzler Brandt beschlossen. Auf der Basis von durch den Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ gesammelten Daten wurde daraufhin in den 1970er und 1980er Jahren der Bonner Republik einer Vielzahl von linken Oppositionellen der Zugang zum Öffentlichen Dienst verwehrt. In Schulen und Hochschulen, aber auch bei Post und Bahn erhielten angebliche „Verfassungsfeinde“ Berufsverbot, die Existenzgrundlage wurde ihnen entzogen. Betroffen waren Kommunist*innen, andere Linke bis hin zu SPD-nahen Studierendenverbänden, die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA ebenso wie Gewerkschafter*innen, Sozialdemokrat*innen und in der Friedensbewegung engagierte Menschen.
Es gab bundesweit
• ca. 3,5 Millionen Überprüfungen von Bewerber*innen,
• etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren,
• 2.200 Disziplinarverfahren,
• 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und
• 265 Entlassungen.

Auf Jahre hinaus wurde dadurch die gesamte Linke diszipliniert und eingeschüchtert. Eine Vielzahl von Berufsverbots-Opfern hat bis heute erhebliche materielle Nachteile z. B. in der Altersversorgung. Eine Entschuldigung für ihre Diskriminierung als „Verfassungsfeinde“, mit der sie für ihr demokratisches politisches Engagement gestraft und ihre Lebenswege massiv beeinträchtigt wurden, steht bis heute aus.
Auch gab es in den Jahren 2004, 2017 und 2018 in Baden-Württemberg und Bayern noch einzelne Berufsverbotsfälle.

Die Praxis der Berufsverbote wurde bereits 1987 von der Internationalen Arbeitsorganisation für rechtswidrig erklärt. 1995 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem höchstinstanzlichen Urteil fest, dass der sog. Radikalenerlass gegen elementare Grund- und Menschenrechte verstößt, nämlich gegen die Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ebenso verletzt er die Artikel 3, 4 und 12 des Grundgesetzes der BRD, den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot, die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des weltanschaulichen Bekenntnisses und die freie Berufswahl.

50 Jahre nach der Verabschiedung des sog. Radikalenerlasses wird im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sowie in Brandenburg über seine Wiederbelebung nachgedacht – diesmal im Zusammenhang mit und angeblich aus Sorge vor dem Erstarken rechtsradikaler und neonazistischer Organisationen. Um antidemokratische Kräfte vom Öffentlichen Dienst fernzuhalten, genügen das Strafrecht, das Disziplinarrecht für den Öffentlichen Dienst und unser Grundgesetz.
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Weitere Informationen siehe auf der Internetseite der Bundesinitiative gegen Berufsverbote. Ihr Aufruf zum 50. Jahrestag des sog. Radikalenerlasses wird von den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der IG Metall, von ver.di und GEW sowie einer Vielzahl von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Politik und Kultur unterstützt.

Wie die Unterschriften übergeben werden

Die Unterschriften werden sowohl per E-Mail versandt als auch in Berlin persönlich übergeben.

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