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An: Sozialminister Hubertus Heil

ANHEBUNG DER HINZUVERDIENSTGRENZE FÜR DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTE

Sehr geehrte Herr Hubertus Heil,

die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt bekanntlich 5400,00 € bzw. 6300,00 € / Jahr, inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Ausnahmeregelungen für Vertretungen.

(Quelle: https://www.vdk.de/ov-ka-gruenwinkel/ID100928#:~:text=Lebensjahr%20eine%20Altersrente%20oder%20eine,Urlaubs-%20oder%20Weihnachtsgeld%20gezahlt%20wird.)

(Die Berechnung für Teil-Erwerbsgeminderte habe ich nicht berechnet, da mir die nötigen Zahlen nicht bekannt sind.)

Das entspräche, bei einer möglichen Leistungsfähigkeit von unter 15 Std. / Woche, ohne Einberechnung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, ein durchschnittlicher Stundenlohn von unter 7,50 €.

Der Mindeststundenlohn beträgt seit Januar 2021 9,50 € und wird im April 2021 sowie in 2022 noch einmal angehoben.

(Quelle: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html#:~:text=Mindestlohn%20steigt,-Zum%2001.&text=Januar%202021%20wurde%20der%20gesetzliche%20Mindestlohn%20auf%209%2C50%20Euro%20angehoben.)

Daraus resultiert, dass dem Erwerbsgeminderten immer weniger Stunden zur Verfügung stehen und ein Arbeitsplatzverlust hingenommen werden muss oder sogar die Suche nach einer geeigneten Stelle verwährt bleibt, weil er/sie dem Betrieb nicht genug Stunden zur Verfügung stehen kann.

Ich fordere die Anpassung der monatlich, steuerfreien Hinzuverdienstgrenze sowie unter Berücksichtigung von zusätzlichen Einmalzahlungen (z.B. Weihnachts-, Urlaubsgeld und Ausnahmeregelungen für Vertretungen) die entsprechende Anhebung der jährlichen Hinzuverdienstgrenze für alle Erwerbsgeminderten.

Warum ist das wichtig?

Sollte die Hinzuverdienstgrenze angepasst werden, wäre es einem Erwerbsgeminderten trotz Einschränkungen durch die Erkrankung möglich, die noch zu leistenden Stunden an die Höhe des Mindestlohnes anzugleichen und somit in vielen Fällen nicht auf Hartz4 bzw. Grundsicherung angewiesen zu sein.

Neuigkeiten

2021-07-22 15:39:09 +0200

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2021-04-14 19:12:55 +0200

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