Einzig und allein in Baden-Württemberg dürfen bereits heute sowohl Glas-Glas- als auch Glas-Folien-Module bis an den Rand der Dächer zum Nachbarn gebaut werden. Andere Landesbauordnungen (LBO) behindern die Nutzung von Reihenhausdächern und Doppelhaushälften durch überzogene Abstandsflächen. Nach den Bestimmungen der meisten LBOs gilt:
• Für Glas-Folien-Module müssen 1,25 m zu jedem Nachbarn eingehalten werden
• Für Glas-Glas-Module dürfen in einigen wenigen Bundesländern verkürzte Abstände angewendet werden (NRW, Bayern, Hessen, Hamburg und Bremen: 50 cm)
Eine zeitgemäße Anpassung der bundesweiten Abstandsregelung für Photovoltaik-Dach-Anlagen ist längst überfällig.
Dazu gibt es mindestens 2 Lösungsansätze:
1) Das Bundesbauministerium könnte Solaranlagen nicht mehr als Dachaufbauten deklarieren (wie es auch schon Baden-Württemberg in seiner LBO) getan hat.
2) Das Bundesbauministerium könnte eine Ausführungsverordnung mit entsprechenden (wegfallenden bzw. erheblich reduzierten) Abstandsregelungen beschließen.
Nach dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" könnte mit beiden Lösungen die Abstands-Diskussion auf allen Ebenen beendet werden.
Warum ist das wichtig?
Viele Kommunen haben bereits den Klimanotstand ausgerufen und den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Klimakrise erkannt. Dabei spielt die Energieerzeugung und insbesondere das Thema Photovoltaik auf Dächern eine zentrale Rolle:
• Die Photovoltaik ist eine der umweltfreundlichsten Arten der Energieerzeugung und genießt hohe Akzeptanz in der Bevölkerung
• Die Nutzung der Dächer verhindert eine unnötige Versiegelung weiterer Flächen
• Der Strom wird nahe am Verbraucher erzeugt und kann daher verlustfreier genutzt werden
• Neu errichtete Anlagen werden heute meist in Verbindung mit Batteriespeichern gebaut und werden daher immer netzdienlicher
• Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen bezieht die Bürger aktiv in die Energiewende ein und wird mehr und mehr zum öffentlichen Interesse wie die jüngsten politischen Entwicklungen zeigen
Den meisten Reihenhausbesitzern ist Stand heute die Installation einer wirtschaftlich sinnvollen Anlage nicht möglich und die Kommunen habe keine Chance ihre Klimaziele zu erreichen.
Aufgrund des sehr geringen Brandrisikos (0,006 % bei rund 2 Mio PVAs) sind die bestehenden Abstandsregelungen nicht mehr zeitgemäß. Die Gefahren eines Brandrisikos werden regelmäßig vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) aktualisiert. In der letzten Fassung vom 04.02.2022 heißt es:
„Die Einhaltung der bestehenden Regeln durch qualifizierte Fachkräfte ist der beste Brandschutz. 0,006 Prozent der Photovoltaikanlagen verursachten bisher einen Brand mit größerem Schaden. In den letzten 20 Jahren gab es 350 Brände, an denen die Solaranlage beteiligt war, bei 120 war sie Auslöser des Brandes. In 75 Fällen war der Schaden größer, in 10 dieser Fälle brannte ein Gebäude ab."
https://www.ise.fraunhofer.de/content/dam/ise/de/documents/publications/studies/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.pdf
Selbst die Feuerwehren sehen durch die Installation von PVAs keine erhöhten Brandgefahren wie auch das folgende Interview mit Dr. Markus Pulm, Pressesprecher der Feuerwehr Karlsruhe zeigt:
https://www.erdgas-suedwest.de/natuerlichzukunft/solaranlage-brandgefahrlich-was-die-feuerwehr-rat/
Und nebenbei: In Deutschland gibt es pro Jahr im Schnitt 180.000 Brände. In nur 0,003% der Fälle sind Photovoltaik-Anlagen die Brandursache.
Im folgenden öffentlichen Ordner gibt es die Präsentation "Photovoltaik-Dach-AnlagenaufReihenhäusern.pptx" zum Thema:
https://drive.google.com/drive/folders/15ul7ZxFNFpH_pnPSGdRJrlj2DLl2fLwB