Strikte Einhaltung der Alpenkonvention. Naturschutz geht vor Klientelpolitik. Schutz bedrohter Tierarten wie Birkhuhn und Auerhahn.
Geschätzte Abgeordnete des Bayrischen Landtages
Der Ministerrat der bayrischen Staatsregierung hat am 7. Februar 2017 die Durchführung einer Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) beschlossen, bei der die Zonierung des Alpenplans geändert werden soll. Es ist vorgesehen, die Zone C so zu verändern, dass diese der geplanten Skigebietsverbindung Balderschwang – Grasgehren nicht mehr im Wege steht.
Die Unterzeichner fordern den Bayrischen Landtag auf im Sinne der bayrischen Naturschutztradition Eingriffe in den Alpenplan zu Gunsten von Partikularinteressen zu unterbinden, den damit verbundenen landschaftlichen Flächenfraß in Bayern zu stoppen und den Beschuss des Bayrischen Landtags die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern,
Drs. 17/16280, 17/18793 (G) zu revidieren und außer Kraft zu setzen
Warum ist das wichtig?
Der Alpenplan wurde in seiner 44-jährigen Geschichte nie geändert. Das aus gutem Grund.
Er hat Bayern, verglichen mit anderen Alpenländern, vor überbordenden Skigebietserschließungen bewahrt und damit auch geholfen, die Vielfalt im bayerischen Alpentourismus zu erhalten. Auch bei unserem Nachbarn Österreich wurde eine ähnliche "Ski-Schaukel" zum Schutz der Alpenkonvention abgelehnt. Die geplante Änderung wäre ein Präzedenzfall, der weiteren Erschließungsvorhaben auch in unseren Anrainerstaaten Tür und Tor öffnen würde.
Die geplante Skischaukel am Riedberger Horn verläuft mitten durch eines der größten Vorkommen des Birkhuhns in Bayern. Der Bau von Lift und Piste bedroht diese streng geschützte Vogelart ganz massiv.
Das Gebiet ist geologisch äußerst labil. Die Alpenkonvention, Protokoll Bodenschutz Art. 14 widerspricht der Genehmigung für den Bau und die Planierung von Skipisten in labilen Gebieten. Das Riedberger Horn gilt mit zwei festgestellten Rutschungen als labiles Gebiet.
91% der bayerischen Bevölkerung sprechen sich für den Erhalt des bayerischen Alpenplans ohne Ausnahmen für neue Skigebiete aus und lehnen Neuerschließungen in der so genannten Ruhezone C ab.
Im Beschuss des Bayrischen Landtags über die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern, Drs. 17/16280, 17/18793 (G) wurde Alpenplan revidiert und die Ruhezone C umgewidmet um den Bau einer Skipiste sowie dessen Verbindungslift zu ermöglichen.
Als Mitglieder des Bayrischen Landtages haben Sie nicht nur für Menschen Bayerns, sondern auch für seine Tierwelt, die herrliche Landschaft und seine Vegetation Verantwortung übernommen!
Artikel 141,4 der Bayrischen Verfassung muss Grundlage der Entscheidungen des Landtags bleiben:
.Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten
Der Alpenplan der bayerischen Landesentwicklung als ganzheitlicher Ansatz im Sinne des modernen Nachhaltigkeitsgedankens, der die Alpen gleichermaßen als Lebensraum für die Menschen, als Wirtschaftsraum und als zu bewahrenden Naturraum versteht, hat sich über 40 Jahre hinweg unverändert erhalten. Die in der Legislaturperiode Seehofer-Söder vom Bayrischen Landtag mit Stimmenmehrheit der CSU geänderte Gesamtfortschreibung des LEP 2018 dokumentiert einen nicht mit der Bayrischen Verfassung vereinbaren Systemwandel politischen Denkens und Handelns. Dies gilt es auch deshalb besonders zu betonen, weil mit der Zone C rund 43% der bayerischen Alpen jeglicher Erschließung eigentlich entzogen waren. Weder in ihrem Umgriff noch im Einzelfall hat die Zone C in den vergangenen 40 Jahren Einschränkungen erfahren
Hochachtungsvoll
Dr. Wolfgang Pfäffl im Namen alle Unterzeichner
Wie die Unterschriften übergeben werden
Als gedruckte Ausgabe zur Übergabe im Bayrischen Landtag
alternativ als Mediendatei