Solidaritätserklärung mit Ende Gelände
Erst vor wenigen Wochen kamen Menschen in den Hochwasserfluten in Süddeutschland ums Leben. Während der Globale Süden bereits seit Jahrzehnten mit Auswirkungen der Klimakrise kämpft, wurde im letzten Jahr laut dem EU-Klimadienst Copernicus in jedem Monat die 1,5 °C Grenze im globalen Durchschnitt überschritten. Der Expert*innenrat für Klimafragen stellte kürzlich fest, dass Deutschland seine Ziele für 2030 nach den aktuellen Plänen nicht erreichen wird. Tatsächlich investiert die Bundesregierung in den Ausbau fossiler Infrastruktur. Damit kommt die Bundesregierung ihren rechtlichen Pflichten nicht nach: Das Bundesverfassungsgericht hatte am 29. April 2021 entschieden, dass Grundrechte auch in der Zukunft geschützt werden müssen, dass folglich Klimaschutz ein Grundrecht ist.
In dieser Situation stuft der Verfassungsschutz in seinem neuen Bericht zum ersten Mal eine Gruppe der Klimagerechtigkeitsbewegung als linksextremistischen Verdachtsfall ein. Dies erlaubt dem Verfassungsschutz, Ende Gelände zu überwachen und verdeckte Ermittler*innen einzuschleusen. Davon betroffen sind die Engagierten bei Ende Gelände, ihre Kontakte, sowie Organisationen, die mit Ende Gelände im Austausch stehen. Das sind massive Einschränkungen der Grundrechte politischer Versammlung und Organisierung.
Wir, die unterzeichnenden Gruppen, Organisationen und Personen, sind erschüttert, dass der Verfassungsschutz Ende Gelände als linksextremistischen Verdachtsfall einstuft. Dass der Verfassungsschutz die antikapitalistische Auffassung von Ende Gelände als Belege für einen Verdacht auf Extremismus aufführt, ist höchst besorgniserregend. Die Position, dass der Kapitalismus den Klimawandel antreibt, fällt in den Rahmen der Meinungsfreiheit. Sie ist außerdem Teil vieler wissenschaftlicher Befunde und Analysen. Die Verfassung schützt Grundrechte, keine bestimmte Wirtschaftsform.