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An: Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kassenärztliche Vereinigungen

Impf-Chaos beenden! - Impfen mit Konzept!

Wir fordern,
• dass die Impfung einer sehr großen Zahl von Personen in einer möglichst kurzen Zeit weitgehend störungssicher im Sinne einer ‚Massenimpfung‘ erfolgt,
• dass die Logistik der Durchführung an die – voraussichtlich schwankende – Anzahl der täglich verfügbaren Impfdosen besser angepasst wird,
• dass die konsequente und einheitliche Anwendung der Priorisierungsregeln anwendbar ist,
• dass die Durchführung der Impfung dem individuellen Hilfebedarf der Impflinge (z. B. bei mentaler oder körperlicher Behinderung oder Erkrankung und / oder Einschränkung der Mobilität) gerecht wird,
• dass den medizinischen und rechtlichen Anforderungen einer Massenimpfung Rechnung getragen wird,
• dass den Impflingen in der Vorbereitung der Impfung die Regeln, Bedingungen, Aufgaben und Zuständigkeiten der jeweiligen Teilprozesse in verständlicher Weise vermittelt werden und
• dass durch eine zuverlässige zentrale Terminierung und eine zügige, störungsarme und unkomplizierte Vorgehensweise in den Impfstätten die Abstandsregeln sicher eingehalten werden und es nicht zu langen Warteschlangen bzw. einem Gedränge vor oder in den Impfstätten kommt.
Wir schlagen vor,
1.) - die Vorbereitung zur Impfung einerseits (Information, Aufklärung, indikationsrelevante Info, Zustimmungserklärung etc.) und die Applikation des Impfstoffes andererseits räumlich, zeitlich und logistisch zu trennen,
2.) - die Einschaltung einer bedarfsweise von dem Impfling zu bestimmenden Vertrauensperson ("Impfpate / -patin") zur Unterstützung hilfsbedürftiger Impflinge und zur strategischen Entlastung der Impfärzte zu nutzen,
3.) - die Nutzung einer geeigneten interaktiven Software zur Unterstützung des gesamten Prozessablaufes.

Warum ist das wichtig?

Um das gewünschte Impfziel möglichst zeitnah zu erreichen, ist eine verbesserte Planung und Organisation der Abläufe notwendig!
Die Vorteile unseres Konzepts sind:
1. Der Impfling wird – sofern er nicht ausdrücklich auf Unterstützung verzichtet – von einer selbst zu bestimmenden Person betreut und in dem gesamten Impfprozess unterstützt.
2. Eine audiovisuelle Information und Aufklärung ist leichter verständlich als ‚ ein Wust an zu unterzeichnendem kleingedruckten Papierkram‘; die Kenntnisnahme und das Verständnis der Informationen wird durch das Anwendungsprogramm und - gegebenenfalls mit einer Hilfsperson - (vergleichbar einer notariellen Bestätigung) verifiziert und kontrolliert, so dass die Zustimmung des Impflings rechtlich belastbar ist.
3. Die Hausärzte werden entlastet und nur mit den Fällen befasst, in denen eine besondere Indikation für eine ärztliche Intervention besteht oder wenn die Betreuung durch eine Vertrauensperson nicht möglich ist.
4. Die Aufklärung und die Abfrage der relevanten Daten werden einheitlich durchgeführt.
5. Die Impfstätten werden entlastet; der Dokumentationsaufwand wird minimiert.
6. Die Applikation des Impfstoffes wird erheblich beschleunigt.
7. Die Priorisierung erfolgt nach einheitlichen, nachvollziehbaren Kriterien und ist weitestgehend unabhängig von einer subjektiven Bewertung.
8. Das Unterlaufen der Priorisierungsregeln durch ‚Vordrängler‘ wird weitgehend verhindert.
9. Die zeitliche und logistische Trennung von Aufklärung/ Zustimmung einerseits und Impfung andererseits erlaubt eine flexiblere Planung unter Berücksichtigung der aktuellen Verfügbarkeit der Impfstoffe.

Was heißt das konkret? - Unser Konzept im Detail

https://grufti4future.de/impfkonzept/

1. Die Vorbereitung zur Impfung erfolgt – bei Bedarf – in Zusammenarbeit mit einer von dem Impfling zu bestimmenden geeigneten Vertrauensperson im Sinne einer "Impfpatenschaft" (4-Augen-Prinzip) unter Nutzung eines interaktiven Anwendungsprogramms.

2. Als Vertrauensperson / (Impfpate /Impfpatin) kommen folgende Personen in Betracht:
o (Ehe-)Partner*In
o Verwandte oder im gleichen Haushalt lebende Personen
o gesetzliche Betreuer*in
o Mitarbeiter*in von Pflegediensten/Betreuungsdiensten
o Andere Person, die sich als geeignet ausweisen können
o Hausarzt / Hausärztin

3. Anforderung an die Vertrauensperson:
o Sprachkompetenz in der Muttersprache des Impflings
o Fester Wohnsitz und geeigneter Ausweis zu Identifikation
o Kompetenz im Umgang mit einem PC mit Kamera und dem Anwendungsprogramm

4. Die Vorbereitung zur Impfung erfolgt mit Hilfe des PC-Anwendungsprogramms, welches – wenn möglich ohne Zeitdruck in der häuslichen Umgebung des Impflings – zusammen/gleichzeitig von dem Impfling und der Vertrauensperson ‚abgearbeitet‘ wird.

5. Das Anwendungsprogramm stellt eine Verbindung zu einem zentralen Server her, in dem Meldedaten und andere Daten (Versicherungsstatus, Hausärzte, Kliniken, Pflegedienste etc.) hinterlegt sind und der die eingegebenen Daten speichert und verarbeitet.

6. Der Impfling [und die Vertrauensperson] identifizieren sich mit ihren Personalausweisen mit einer sicheren Identifikationsmethode.

7. Das Anwendungsprogramm enthält eine leicht zu bedienende interaktive Oberfläche mit der Möglichkeit der Datenerhebung und der Einspielung von Kurzvideos zur gezielten Aufklärung über einzelne Fragestellungen.

8. Zwischen den Videos werden von dem Impfling zu beantwortende Fragen eingespielt, anhand derer bestätigt wird, ob der Impfling die Inhalte verstanden hat (nebst Bestätigung durch die Bezugsperson, dass der Impfling das Programm korrekt bedient und den inhaltlichen Duktus verstanden hat).

9. Mit dem Anwendungsprogramm werden sämtliche indikationsrelevanten Fragen zur Auswahl des Impfstoffes bzw. zu Kontraindikationen oder sonstigen Vorbehalten abgefragt, die ein Impfarzt vor einer Impfung stellen würde.

10. Mit dem Anwendungsprogramm werden sämtliche Fragen zur Mobilität, seiner Transportfähigkeit sowie den Bedingungen, die zur Terminierung und Ortswahl der Impfstätte erforderlich sind, abgefragt.

11. Nach der interaktiven Aufklärung bestätigt der Impfling, dass die Aufklärung vollständig ist und dass sämtliche offenen Fragen beantwortet sind.

12. Nach dieser Bestätigung erklärt der Impfling seine Zustimmung zur weiteren Vorgehensweise und zur Impfung.

13. Falls keine Kontraindikation oder sonstige außergewöhnliche Bedingungen vorliegen, erhält der Impfling ein ausdruckbares ‚Impfticket‘ oder einen entsprechenden Barcode als Berechti-gungsausweis für den Impfstoff. Das Impfticket weist die für die Priorisierung relevanten Informationen aus.

14. Die erhobenen Daten werden im zentralen Server verarbeitet und dienen als Grundlage für die Auswahl der Impfstätte und die Terminierung der Einladung.

15. Die Applikation des Impfstoffes erfolgt nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen im Regelfall ‚am Fließband‘ ohne weitere Aufklärung und Zustimmungserfordernisse in einem Impf-zentrum – mit der Gewährleistung der anschließenden Beobachtungszeit.

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2021-11-17 17:52:34 +0100

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