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An: Bundesjustizminister Marco Buschmann, Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesfamilienministerin Lisa Paus

Keine Kompromisse! Schwangerschaftsabbrüche legalisieren!

Weg mit § 219a* und § 218!
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland noch immer eine Straftat. Als einziger medizinischer Eingriff werden diese im Strafgesetzbuch geregelt unter § 218. Bisher ist darüber hinaus unter § 219a geregelt, dass Ärzt*innen, die solche Abbrüche vornehmen, darüber nicht öffentlich informieren dürfen.*

Wir begrüßen es, dass SPD, Grüne und FDP die Abschaffung von § 219a StGB nun zeitnah umsetzen wollen. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung: So wird Ärzt*innen endlich erlaubt, über die verschiedenen Behandlungsmethoden zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Neben diesem Zugang zu Informationen, fordern wir die Koalition dazu auf, für die Streichung des § 218 StGB zu sorgen. Ein Schwangerschaftsabbruch darf kein Straftatbestand sein. Vielmehr müssen Schwangerschaftsabbrüche ein selbstverständlicher Teil öffentlicher Gesundheitsversorgung sein. Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen können außerhalb des Strafgesetzbuches getroffen werden, z. B. durch für den Gesundheitsbereich geltende rechtsverbindliche Regelungen.

Deshalb fordern wir:

  • Die Streichung der §§ 218 ff. und 219a StGB* innerhalb dieser Legislaturperiode
  • Den Ausbau freiwilliger Beratungsangebote zu Schwangerschaftsabbrüchen
  • Die Aufnahme von Schwangerschaftsabbrüchen als festen Bestandteil der medizinischen Ausbildung im Bereich Gynäkologie
  • Die Verpflichtung staatlicher Krankenhäuser, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen

*Update:
Im Juli 2022 wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) vollständig gestrichen. Das ist ein großer Erfolg - aber nur ein Teil von dem, was wir brauchen. Denn: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Eine Streichung des §218 muss folgen. Dafür setzen wir uns weiter ein!

Warum ist das wichtig?

Wer sich in Deutschland gegen eine Schwangerschaft entscheidet, muss drei Bedingungen erfüllen, um sich nicht strafbar zu machen:

  1. Der Abbruch muss in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft durchgeführt werden.
  2. Eine Schwangerschaftskonflikt-Beratung ist verpflichtend und darf nicht von der Person durchgeführt werden, die den Abbruch durchführt.
  3. Zwischen Beratung und Abbruch müssen mindestens drei Tage vergehen, erst dann kann der Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden.

Die Kriminalisierung durch die Paragrafen 218 und 219a führt zu einer Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Diese hat weitreichende Folgen. Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch, denn sie fürchten strafrechtliche Konsequenzen. Ungewollt Schwangere müssen lange Wege und hohe Kosten auf sich nehmen, wenn sie ihr Recht auf Gesundheitsversorgung wahrnehmen wollen.

Auch das UN-Menschenrechtskommissariat hat die Bundesregierung bereits scharf dafür kritisiert, dass sie die Situation von ungewollt Schwangeren nicht ausreichend verbessert. Es empfiehlt den freien Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch ohne Wartezeit und verpflichtende Beratung. Außerdem fordert es die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Diesen Forderungen muss endlich nachgekommen werden!
(Quelle: https://taz.de/Blauer-Brief-von-den-Vereinten-Nationen/!5667748/ und https://taz.de/Frauenrechte-in-Deutschland/!5650852/)

Wofür stehen wir?
Wir setzen uns für reproduktive Gerechtigkeit und körperliche Selbstbestimmung ein. Dazu gehört das Recht, dass schwangere Personen selbst entscheiden können, ob sie Elternteil werden möchten oder nicht. Und zwar ohne Hindernisse wie Armut, mangelnde Unterstützung durch die Gesellschaft oder rassistische und/oder ableistische Unterschiede in der Qualität der Gesundheitsversorgung. Eine Grundvoraussetzung ist der freie Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen.


Bündnis für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Gynformation
Doctors for Choice Germany e.V.
Feministische Medizin e.V.
BesD e. V. (Berufsverband erotische & sexuelle Dienstleistungen e.V.)
Queermed
Trans*DB
Roter Stöckelschuh
Andersraum e.V.
What the Fuck

Erstunterzeichner*innen
Dziewuchy Berlin
FemA Hamburg
Gender Equality Media e.V.
Feministische Gesundheitsrecherchegruppe
Medical Students for Choice Magdeburg
Cocoon Hebammen*kollektiv
Medical Students for Choice Hamburg
Kritische Medizin Köln
Kritische Mediziner*innen Oldenburg
Gorilla Milk
Hebammen* Kollektiv Hamburg
Medical Students for Choice Berlin
Kritische Mediziner*innen Freiburg
Netzwerk Queere Schwangerschaften
Kritmed* Dresden

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Neuigkeiten

2023-02-27 07:36:04 +0100

Im Juli 2022 wurde das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) vollständig gestrichen. Das ist ein großer Erfolg - aber nur ein Teil von dem, was wir brauchen. Denn: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch. Eine Streichung des §218 muss folgen. Dafür setzen wir uns weiter ein!

2022-02-15 09:18:57 +0100

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2022-02-14 16:20:23 +0100

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2022-02-14 15:31:48 +0100

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2022-02-14 13:59:19 +0100

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2022-01-26 15:11:49 +0100

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2022-01-26 13:47:47 +0100

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2022-01-26 13:18:28 +0100

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2022-01-26 13:16:13 +0100

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2022-01-25 12:50:26 +0100

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2022-01-24 17:05:34 +0100

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