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An: die NRW- Wirtschaftsministerin Mona Neubaur

Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

Sehr geehrte Frau Neubaur,

die Landesregierung soll die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfen stoppen und bereits rücküberwiesene Summen von berechtigten Empfänger*innen erstatten.

Die Corona-Soforthilfe NRW 2020 war als schnelle Hilfe für Unternehmen und Selbstständige gedacht. Auch Solo-Selbständige, die keine Mitarbeitenden beschäftigen, sollten unbürokratische finanzielle Hilfe zur Absicherung gegen pandemiebedingte Einkommensausfälle erhalten. Am 23. März 2020 erklärte der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz: "Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen. Deshalb gibt es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig ist mir: Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit. Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen."

Die Länder sollten dann dafür sorgen, dass die Betroffenen schnell auf die bereitgestellten 50 Mrd Euro zugreifen können. Solo-Selbstständige zählten zu der Gruppe der Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitenden. Sie sollten 9000 Euro als Einmalzahlung für die drei Monate März, April und Mai erhalten. Auf der entsprechenden Webseite des NRW-Wirtschaftsministeriums, wo die Soforthilfe beantragt werden konnte, hieß es, dass damit auch "das eigene Gehalt und damit der Lebensunterhalt" finanziert werden könne.

Viele Solo-Selbstständige haben unter dieser Annahme die Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten. Mehrere 10.000 Personen sollen laut dem ehemaligen Staatssekretär im NRW-Wirtschaftsministeriums, Christoph Dammermann, den Zuschuss in den ersten Tagen beantragt haben. Das Land NRW hat unbürokratisch an alle Antragstellenden die maximale Summe, also die 9000 Euro, ausbezahlt. Doch in der Nacht zum 1. April verschwanden die alten Erklärungen auf der Website des Ministeriums und neue Kriterien waren aufgestellt. Plötzlich ging es um Betriebskosten, die später bei der Abrechnung nachgewiesen werden müssen, um die 9000 Euro in vollem Umfang behalten zu dürfen. Für die meisten Solo-Selbstständigen ein herber Schlag, denn häufig haben sie keine Betriebskosten – sie sind ihr Betrieb, bereiten sich in ihrer eigenen Wohnung auf Lehrveranstaltungen, Reportagen oder Ausstellungen vor und erfüllen ihre Aufträge in den Einrichtungen der Auftraggeber wie Museen oder Praxisräumen.

Aus der schnellen und unbürokratischen Hilfe wurde für Solo-Selbständigen ein Damoklesschwert. Wie sollten sie bei den anhaltenden Einkommenseinbrüchen die Soforthilfe zurückzahlen? Aber weitaus schlimmer: Wie sollten sie ihre Existenzgrundlage sichern ohne finanzielle Hilfe? Ihnen blieb nur die Grundsicherung, wenn überhaupt, denn Einkommen des Partners oder Partnerin oder eigene Ersparnisse werden gegengerechnet. Nur wer schon vor dem 1. April 2020 einen Förderantrag gestellt und keine Grundsicherung beantragt und erhalten hatte, dem gewährte das Land NRW im Nachhinein eine Teilsumme von 2000 Euro als "Unternehmerlohn" für den eigenen Lebensunterhalt.

Die Selbstständigen im ver.di-Landesbezirk NRW fordern, dass die neue NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer die bereits erteilten Rückforderungsbescheide zurücknimmt und die gezahlten Zuschüsse im Sinne der ursprünglichen Formulierung in voller Höhe für Lebenshaltungskosten berechtigten Solo-Selbstständigen gewährt.

Die Landesregierung soll die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfen stoppen und bereits rücküberwiesene Summen von berechtigten Empfänger*innen erstatten.

Warum ist das wichtig?

Diese Corona-Soforthilfe, die nicht für Lebenshaltungskosten verwendet werden durfte, zielte komplett an der Lebenswirklichkeit von Solo-Selbstständigen vorbei und war keine Hilfe. Die rund 430.000 Empfänger in NRW wurden von den zuständigen Regierungspräsidien angeschrieben, dass sie bis zum 31. Oktober 2021 penibel belegen sollten, in welcher Höhe ihre "Fixkosten" während des ersten Lockdowns von März bis Mai 2020 ihre Umsätze überschritten haben. Damit sollten sie ihren "Liquiditätsengpass" nachweisen. Alle, die kaum Betriebs- oder Fixkosten haben, wie das bei Solo-Selbstständige der Fall ist, können einen sollen Engpass nicht ausweisen. Sie müssen dann "den Rest" des gewährten Zuschusses bis spätestens 30. Juni 2023 zurückzuzahlen.

Von denjenigen, die eine solche Rückzahlungsforderung erhalten haben, klagen weniger als 1 Prozent gegen diesen Bescheid, sagt Christoph Dammermann, ehemaliger Staatssekretär im NRW-Wirtschaftsministerium. Schätzungsweise sind es 1500 bis 2000 Betroffene, die an NRW-Verwaltungsgerichten Klage eingereicht haben. Allein am Verwaltungsgericht Düsseldorf sind 500 Klagen anhängig. Um dieser Klageflut zu entgehen, will das Gericht am 16. August drei Fälle öffentlich verhandeln und daraus Musterentscheide ableiten. In Köln werden 5 Klagen am 16. September öffentlich verhandelt. Dort liegen mehr als 400 Klagen gegen die Schlussbescheide vor.

Der Armutsbericht 2022 des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zeigt deutlich, dass Solo-Selbstständige die Verlierer der Krisenjahren 2020 und 2021 sind. Die Armut unter den Erwerbstätigen ist insgesamt gestiegen, am deutlichsten aber unter den Solo-Selbstständigen, heißt es in dem Bericht . "Mit 13,1 Prozent liegt die Armutsquote der Solo-Selbstständigen um 46 Prozent höher als in der Erhebung aus 2019, wo es noch 9 Prozent waren."

Und: "Jede* r Dritte erklärte, im Laufe der Pandemie seine Tätigkeiten reduziert zu haben. 40 Prozent von ihnen nannten betriebliche Gründe (Auftragsrückgänge u. ä.), zwei Drittel verwiesen auf gesetzliche Vorgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung. Im Ergebnis musste mehr als jeder fünfte Selbständige, so die Forscher*innen, coronabedingt seine Arbeitszeit reduzieren."

Daraus folgt weiter: "Im Sommer 2021 klagten 44 Prozent aller Soloselbständigen über Einkommensverluste. Es fand eine auffällige Einkommensverschiebung nach unten statt. Der Anteil der Einkommensbezieher*innen von nur unter 1.500 Euro vergrößerte sich in der Pandemie (bis Juli 2021) bei den Soloselbständigen von 17 auf 23 Prozent."

Trotz diverser Hilfsprogramme für Selbständige, heißt es weiter, die sehr viele Menschen vor der Insolvenz oder Geschäftsaufgabe bewahrten, konnte nicht verhindert werden, dass die jeweiligen Einkommenseinbußen spätestens 2021 auch mit einer stärkeren Armutsbetroffenheit einhergingen. "Hierbei spielte insbesondere die Tatsache eine Rolle, dass Einkommensverluste vor allem jene Erwerbstätigen betrafen, die ohnehin über kein hohes Einkommen verfügten."

Der Bericht zeigt, dass Solo-Selbstständige teilweise ihrer Existenzgrundlage entzogen wurden, auf Grundsicherung angewiesen waren und dadurch kaum noch eigene Mitteln haben. Für einige ist ihre Erwerbsgrundlage dauerhaft weggebrochen oder sie können immer noch nicht an die Einkommen vor der Pandemie anknüpfen.

Die aktuelle wirtschaftliche Krise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine, verschärft diese ohnehin prekäre Situation, in der sich immer noch viele Solo-Selbstständige befinden, weiter. Sie haben schlicht keine Mittel, die Corona-Soforthilfe zurückzuzahlen. Stattdessen sind sie jetzt erneut auf Hilfen angewiesen, da eine strukturelle soziale Absicherung für Solo-Selbstständige in Deutschland immer noch nicht gibt.

Kontakt: Kathy Ziegler
Sprecherin Kommission Selbstständige im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen

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Neuigkeiten

2023-04-27 13:27:46 +0200

Liebe Unterzeichnende,
bei unserer Forderung "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" kommt Bewegung rein – und zwar aus Bayern. Der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat am 18. April erklärt, dass niemand wegen der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten soll. Gerade Solo-Selbstständige seien mit der Rückzahlung überfordert. "Für den Fall der Existenzgefährdung haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden": Alleinstehende mit Einkommen bis zu 25.000 bzw. Unterhaltspflichtige bis zu 30.000 Euro nach Steuern zahlen nicht zurück. "Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen", so der Wirtschaftsminister.
Juristische Spielräume und der politische Wille, diese zugunsten der Selbstständigen zu nutzen, um ihre Existenz nicht zu gefährden. Wir fragen NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur: "Werden Sie Solo-Selbstständigen mit besonders niedrigem Einkommen die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erlassen?"

2023-03-26 19:48:56 +0200

Zu den Ablehnungsbescheiden der Anträge zum Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens: Nach Prüfung der vorliegenden Informationen raten wir nicht zu Klage. Die Aussicht auf Erfolg ist sehr gering.

2023-03-19 22:45:27 +0100

Das OVG Münster hat am 17. März in drei Fällen entschieden https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/19_230317/index.php, in denen das VG Düsseldorf die Rechtswidrigkeit der sogenannten Schlussbescheide festgestellt hatte. Das Land NRW hat gegen diese Urteile vor dem OVG Münster Berufung eingelegt und verloren. Es wird damit gerechnet, dass alle anderen noch anhängigen Klagen an den Verwaltungsgerichten entsprechend dem OVG-Urteil entschieden werden. Das Land könne neue korrekte Schlussbescheide zur Rückforderung der überzahlten Summen erteilen, heißt es in dem OVG-Urteil. Die Soforthilfe-Empfänger*innen mussten einen Liquiditätsengpass nachweisen. Wer nicht die volle Summe beansprucht, müsste den Rest zurückzahlen.

2023-03-15 22:59:07 +0100

In der Kabinettsitzung am Dienstag, 14. März 2023, hat die NRW-Landesregierung für die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe von 2020 eine weitere Verlängerung der Frist bis zum 30. November 2023 beschlossen. Das verschafft allen ein wenig mehr Zeit - auch um politisch noch mehr zu bewegen. https://www.land.nrw/pressemitteilung/weitere-verlaengerung-der-rueckzahlungsfrist-der-nrw-soforthilfe-2020-bis-zum-30

2023-03-10 15:51:23 +0100

Liebe Unterzeichnende,

anders als erwartet, erteilen nun die Bezirksregierungen Bescheide zu den Anträgen auf Wiederaufgreifen eines Verwaltungsaktes noch vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster am 17. März in drei Fällen des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf, bei dem das VG die Rechtswidrigkeit der sogenannten Schlussbescheide festgestellt hatte.

In den Bescheiden heißt es, dass es keine Anhörung geben wird, da "landesweit mehrere tausend Anträge von Soforthilfeempfangenden auf Wiederaufgreifen des Verfahrens mit gleichgerichteter Begründung eingegangen sind und infolgedessen gleichartige Bescheide in größerer Zahl erlassen werden".

2023-03-10 15:51:06 +0100

In der Begründung zur Ablehnung heißt es:

Im Sinne § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG komme das Verfahren unter der Voraussetzung in Betracht, wenn sich die dem Verwaltungsakt zugrundeliegende Sachlage oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Antragstellenden geändert hat. Eine Rechtsprechung stelle aber keine solche Änderung der Rechtslage dar.

Weiter heißt es in dem Bescheid, dass "unabhängig von der Frage, ob der Schlussbescheid rechtmäßig oder rechtswidrig sein sollte, also ob die tatbestandlichen Voraussetzungen für die Rücknahme gemäß § 48 Abs. 1 S. 1 bzw. den Widerruf gemäß § 49 Abs. 1 VwVfG NRW vorliegen, die Behörde grundsätzlich einen Ermessensspielraum hat, den Verwaltungsakt aufzuheben.

2023-03-10 15:50:38 +0100

Aber: Die Behörde legt ihr Ermessens dahingehend aus, den Antrag auf Aufhebung des Bescheids abzulehnen. Das öffentliche Interesse an einer Aufrechterhaltung des Schlussbescheides überwiege das private Interesse an einer materiell gerechten Entscheidung wesentlich.

Bis zur Frist am 30. Juni bestehe ausreichend zeitlicher Vorlauf, um die Rückzahlung für die betriebliche Planung zu berücksichtigen. Es könnten auch Ratenzahlungen sowie Stundungsvereinbarungen getroffen werden.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von einem Monat Klage eingereicht werden. Akuter Handlungsdruck besteht also noch nicht. Deshalb: OVG-Urteil am 17. März abwarten. Eventuell liefert die Urteilsbegründung noch gute Argumente für die Petition.

Bei einer Veranstaltung haben Landtagsabgeordnete sich optimistisch gezeigt, dass das NRW-Wirtschaftsministerium ein Zahlungsmoratorium über den 30. Juni hinaus einräumen könnte. Sobald Informationen dazu vorliegen, werden sie über diese Plattform mitgeteilt.

2023-02-23 09:43:22 +0100

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

leider gibt es seit der Übergabe der Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" im Dezember 2022 keine neuen Informationen aus dem NRW-Wirtschaftsministerium. Deshalb diskutieren mit Landtagsabgeordneten am 2. März um 18 Uhr in einer Online-Veranstaltung. Wer dabei sein möchte, meldet sich bitte unter bz.kbl@verdi.de bis zum 28. Februar an.

Außerdem werde ich mich noch mal an NRW-Wirtschaftsministerin wenden und nachfragen, ob eine Fristverlängerung über den 30. Juni hinaus möglich ist.

Die Petition unterstützen inzwischen fast 16.000 Menschen. Es werden immer mehr, denn viele wissen nicht, wie sie in der aktuellen schwierigen Situation mit Inflation und hohen Energiepreisen das Geld für die Rückzahlung aufbringen sollen. Deshalb: Teilt gerne die Petition weiter, um mit noch mehr Unterzeichner und Unterzeichnerinnen mehr Druck ausüben zu können.

2022-11-23 18:36:37 +0100

Kurzfristige Terminverschiebung! Die für den 24.11. geplante Übergabe der Petition findet nicht statt. Das Ministerium musste den Termin kurzfristig absagen. Neuer Termin: 5.12. um 16.30 Uhr.

2022-11-07 23:56:39 +0100

Antrag auf Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahren: Es gab einige Nachfragen.
Fall 1 keine Nachricht erhalten: Lasst euch von der Bezirksregierung den Erhalt bestätigen. Die Behörde hat drei Monate Zeit zu reagieren.
Fall 2 Mitteilung erhalten: Bezirksregierung bestätigt den Eingang des Antrags. Weiter abwarte, bis der Bescheid eingeht. Das kann drei Monate oder auch mehr dauern.
Fall 3 Bescheid über den Antrag: Wenn die Bezirksregierung das Verwaltungsverfahren neu aufgreift, ist das ein erster Teilerfolg. Wenn sie den Antrag ablehnt und unter dem Bescheid ist eine Rechtsbehelfsbelehrung, könnt ihr innerhalb eines Monats Klage dagegen einreichen. Hat der Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung, habt ihr ein Jahr Zeit, dagegen zu klagen. Vorsicht Prozesskostenrisiko!
Mehr im Podcast Solo-Selbstständige in der Krise https://freiundselbststaendig.podigee.io/28-kann-man-noch-gegen-den-sogenannten-schlussbescheid-der-corona-soforthilfe-vorgehen

2022-10-09 13:25:22 +0200

NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubauer kündigte am 7.10.22 an, gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in Berufung zu gehen. In allen dreien wird die Rechtswidrigkeit der sogenannten Schlussbescheide der Corona-Soforthilfe festgestellt. Außerdem prüfe das Ministerium, "ob und in welcher Form ein Zahlungsmoratorium erlassen werden kann". https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-legt-berufung-gegen-soforthilfe-urteile-ein
Leider hat die Ministerin bislang immer noch keine Zeit gefunden, uns für die Übergabe unserer Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" einzuladen.
Unsere Argumente verfangen sich bei der NRW-SPD. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, André Stinka: "die Landesregierung soll die Urteile anerkennen und die Rückforderungen stoppen". https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-corona-soforthilfen-berufung-wirtschaftsministerium-100.html

2022-09-28 22:51:49 +0200

Auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen urteilte am 23.09. "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe" https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_220923/index.php
Mit dem Ministerium ist noch kein Termin für die Übergabe der Petition zustande gekommen. In der Zwischenzeit könnt ihr Anträge auf Wiederaufgreifens eines Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG stellen:
"Da sich die Begründungen der Rechtswidrigkeit der sogenannten Schlussbescheide in den Gerichtsurteilen grundsätzlich auf alle Bewilligungsbescheide der Corona-Soforthilfe im Frühjahr 2020 bezieht, ist somit auch der Schlussbescheid vom XX.XX.XX, den ich erhalten habe ebenso rechtswidrig.
Deshalb beantrage ich das Wiederaufgreifen des Verfahrens und die Aufhebung des Schlussbescheids vom XX.XX.XXXX."
Den Antrag stellt ihr bei der entsprechenden Bezirksregierung. Verlieren könnt ihr dabei nichts und es macht dem Ministerium noch ein bisschen mehr Druck.

2022-09-16 18:22:34 +0200

Die nächste Schlappe vor Gericht für die NRW-Landesregierung: Auch das Verwaltungsgericht Köln urteilt: Rückforderung von Corona-Soforthilfen ist rechtswidrig. https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/26_16092022/index.php
Jetzt wird's politisch!

2022-09-13 12:23:58 +0200

10,000 Unterschriften erreicht

2022-09-09 11:19:54 +0200

Thomas Gesterkamp schreibt im aktuellen "Der Freitag" über die Urteile beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht zu den sogenannten Schlussbescheiden der Corona-Soforthilfe und über unsere Petition "Keine Rückzahlung der Corona-Soforthilfe": "Eine Gleichbehandlung aller Hilfsanträge wäre nach wie vor möglich. Doch dazu bedarf es eines politischen Signals."
https://www.freitag.de/autoren/der-freitag/corona-und-selbststaendige-licht-aus-dank-lockdown
Dieses Signal wollen wir mit unserer Petition provozieren. Eine Terminanfrage zur Übergabe der Petition mit den fast 10.000 Unterschriften läuft beim NRW-Wirtschaftsministerium. Noch hat sich Frau Neubauer nicht geäußert.
Am 16.9. wird am Verwaltungsgericht Köln über die sogenannten Schlussbescheide verhandelt. Wenn es dann dort auch heißt, sie sind rechtswidrig, vielleicht meldet sich dann auch Wirtschaftsministerin Neubauer bei uns. Deshalb: Wer noch nicht unterschrieben hat, bitte jetzt machen! Teilt die Petition in euren Netzwerken.

2022-08-31 19:36:46 +0200

Liebe Unterstützer*innen, ich habe versucht, mich schlau zu machen, was das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf für die Kläger*innen jetzt bedeutet und ob es Auswirkungen auch auf diejenigen hat, die keinen Widerspruch gegen die sogenannten Schlussbescheide eingelegt haben. Leider sieht es für Letztere nicht gut aus, deshalb muss die Petition Erfolg haben. Also weiter unterschreiben und teilen. Hier die Einschätzung des Geschäftsführers im ver.di-Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen zum Urteil https://freiundselbststaendig.podigee.io/27-rueckzahlungsbescheide-der-corona-soforthilfe-sind-rechtswidrig
Am 16. September wird das Verwaltungsgericht Köln öffentlich fünf Klagen verhandeln.

2022-08-16 18:14:58 +0200

Liebe Unterstützer*innen,
das ist erst einmal ein positives Signal vom Verwaltungsgericht Düsseldorf: "Die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Corona-Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückgefordert hat, sind rechtswidrig." So lautet das Urteil vom 16. August 2022, hier in der Pressemitteilung nachzulesen: https://www.vg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/2022/2221/index.php

Jetzt blicken alle gespannt auf den nächsten Termin am 16. September am Verwaltungsgericht Köln. Bis dahin werden wir die Begründung des Düsseldorfer Urteils näher analysieren.
Noch ist in der Sache nichts gewonnen, deshalb: Verbreitet die Petition weiter, damit wir mehr Druck auf Politik machen können.
Viele Grüße
Kathy Ziegler

2022-08-06 14:14:17 +0200

Liebe Unterstützer*innen, im Podcast erzählt Anja, warum sie die Petition unterzeichnet hat. Sie sagt, es geht ihr weniger ums Geld als um Gerechtigkeit. Aber hört selbst: https://freiundselbststaendig.podigee.io/26-petititon-keine-rueckzahlung-der-corona-soforthilfe
Das NRW-Wirtschaftsministerium konnte sich auf die Anfrage, wie viele Klagen gegen die sogenannten Schlussbescheide insgesamt in NRW an den Verwaltungsgerichten anhängig sind und welche Bedeutung die Entscheidungen in Düsseldorf (16.8.) und in Köln (16.9.), beide öffentliche Verhandlungen, haben werden, nicht äußern.
Deshalb: Weiter teilen und unterzeichnen, damit unsere Forderungen mehr Gewicht bekommt.
VIELEN DANK!

2022-08-04 20:22:48 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2022-07-29 06:03:59 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2022-07-28 05:13:24 +0200

500 Unterschriften erreicht

2022-07-27 15:32:06 +0200

100 Unterschriften erreicht

2022-07-26 20:13:48 +0200

50 Unterschriften erreicht

2022-07-25 14:40:50 +0200

25 Unterschriften erreicht

2022-07-22 18:54:25 +0200

10 Unterschriften erreicht