An: Gesetzgeber und Krankenkassen
Kinderkrankengeld auch mit 12+
Mit dem Erreichen des 12. Lebensjahres eines Kindes erlischt der Anspruch auf Kinderkrankengeld für berufstätige Eltern im Krankheitsfall des Kindes. Die Altersgrenze muss angehoben werden und sollte bis zum 18..Lebensjahr gelten.
Warum ist das wichtig?
Die Regelung des Gesetzgebers bedeutet für mich, dass ein Kind mit 12 Jahren sich im Krankheitsfall selbst versorgen könnte. Auch bei 40 Grad Fieber? Bei durchgängigem Erbrechen?
Die Familien erhalten hier keinen adäquaten Schutz. Berufstätige müssen auf etwaige Ressourcen wie vorhandene Urlaubstage, Überstunden zurückgreifen oder gar unbezahlten Urlaub nehmen. Dies ist sozial ungerecht. Bei selbständig tätigen Eltern auch nicht unerheblich!