5,000 Unterschriften erreicht
An: Melanie Schlotzhauser – Senatorin der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration, Andy Grote – Innen- und Sportsenator, Peter Tschentscher – Erster Bürgermeister und den Hamburger Senat
NEIN zur "Bezahlkarte" in Hamburg
Die SocialCard: entmündigend, repressiv, diskriminierend! Am 15.02.2024 führte die Stadt Hamburg als erstes Bundesland das Pilotprojekt zur sogenannten SocialCard flächendeckend ein – eine Bezahlkarte für Bezieher*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bereits über 680 Menschen in Hamburg haben diese Karte erhalten. Sie stellt eine massive Einschränkung in der Selbstbestimmung von geflüchteten Menschen dar und zielt auf Bevormundung, Kontrolle und Diskriminierung ab. Die Einschränkung des Bargeldzugangs ist mit menschenrechtlichen Standards und dem Schutz der Menschenwürde nicht vereinbar und auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, denn die gesellschaftliche Teilhabe wird erschwert oder gar verhindert! Mit der Etablierung der Bezahlkarte kommt der Hamburger Senat populistischen und rechten Forderungen zu Lasten geflüchteter Menschen nach.
Unsere Forderung
Als Zivilgesellschaft stellen wir uns klar gegen Diskriminierung, Entmündigung und gesellschaftliche Exklusion und sagen NEIN zur “Bezahlkarte”. Wir fordern, den Senatsbeschluss zur Einführung der SocialCard im Land Hamburg zurückzunehmen und aus dem Vorhaben auszusteigen! Stoppen Sie die SocialCard und erteilen Sie in Hamburg dieser bevormundenden, diskriminierenden und repressiven Praxis gegenüber Geflüchteten und Schutzsuchenden eine Absage!
Kommt zur Kundgebung am 6. Juni 2024 um 16:30 Uhr.
Lasst uns gemeinsam rufen: Nein zur Bezahlkarte! Wir dulden keine Repression, Diskriminierung und Entmündigung geflüchteter und schutzsuchendender Menschen in Hamburg und anderswo!
Ort: Adolphsplatz 6, 20457 Hamburg
Unsere Forderung
Als Zivilgesellschaft stellen wir uns klar gegen Diskriminierung, Entmündigung und gesellschaftliche Exklusion und sagen NEIN zur “Bezahlkarte”. Wir fordern, den Senatsbeschluss zur Einführung der SocialCard im Land Hamburg zurückzunehmen und aus dem Vorhaben auszusteigen! Stoppen Sie die SocialCard und erteilen Sie in Hamburg dieser bevormundenden, diskriminierenden und repressiven Praxis gegenüber Geflüchteten und Schutzsuchenden eine Absage!
Kommt zur Kundgebung am 6. Juni 2024 um 16:30 Uhr.
Lasst uns gemeinsam rufen: Nein zur Bezahlkarte! Wir dulden keine Repression, Diskriminierung und Entmündigung geflüchteter und schutzsuchendender Menschen in Hamburg und anderswo!
Ort: Adolphsplatz 6, 20457 Hamburg
Warum ist das wichtig?
Wir haben jetzt noch die Zeit und die Möglichkeit, eine Etablierung dieser diskriminierenden Praxis in Hamburg zu verhindern! Wir sagen: Das Pilotprojekt zur Hamburger SocialCard muss scheitern! Werdet mit uns laut und skandalisiert die Entscheidung des Hamburger Senats!
Wie funktioniert denn die Hamburg SocialCard?
Es handelt sich um eine guthabenbasierte Bezahlkarte ohne Kontobindung, die an Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wird. Geldleistungen werden nicht mehr in Form von Bargeld ausgehändigt oder auf ein eigenes, frei verfügbares Bankkonto überwiesen, sondern auf die SocialCard geladen.
Dies bedeutet real, dass Inhaber*innen der Hamburger SocialCard nur in Geschäften, die VisaDebit-Zahlungen akzeptieren, einkaufen können. Überweisungen sowie die Nutzung im Ausland sind mit der SocialCard ausgeschlossen, ebenso der Online-Handel. Bargeld-Abhebungen sind auf maximal 50 € monatlich beschränkt. Minderjährige erhalten keine eigene SocialCard, ihre Geldleistungen werden auf die Karte eines Elternteils geladen. Pro Kind können monatlich 10 € zusätzlich abgehoben werden. Es ist vorgesehen, dass Menschen die ihnen zustehenden Geldleistungen ausschließlich über ihre SocialCard erhalten, auch wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung bereits verlassen haben, über ein eigenes Konto verfügen oder in Minijobs arbeiten.
Was ist das Problem?
Die Einführung der Hamburger SocialCard ist eine symbolpolitische Handlung, die gravierende Verschlechterungen für Betroffene nach sich zieht und Menschenfeindlichkeit weiter normalisieren soll.
1. Gesellschaftliche Exklusion, Repression und Einschränkung der Selbstbestimmung: Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Hamburger Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine. Wie Menschen nun mit der SocialCard Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt. Mehrere Klagen laufen bereits diesbezüglich gegen die Karte.
2. Kontrolle und Überwachung: Bestimmte Händler*innen, z.B. solche ohne Visa-Kartenzahlung, sowie der Online-Handel, Überweisungen und die Nutzung im Ausland sind bereits für das Bezahlen mit der Hamburger SocialCard ausgeschlossen.
Technisch hätte das Amt zudem die Möglichkeit (wenn auch derzeit nicht vorgesehen), Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar!
3. Ausweitung auf weitere Sozialleitungsempfänger*innen: Erste Forderungen nach einer Bezahlkarte für bspw. Bürgergeld-Beziehende wurden bereits laut. Die SocialCard und ihre Ausweitung beträfe die vulnerabelsten Personengruppen: Schutzsuchende, Menschen, die von (Alters-)Armut betroffen sind, Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Krankheiten. Ein Land, das sich als Sozialstaat versteht, ist verpflichtet, eben diese Menschen zu beschützen!
4. Die Bezahlkarte - Heute wie damals eine populistische Symbolpolitik: Ende der 1990er Jahre führte die Einführung einer ähnlichen Bezahlkarte in Teilen Berlins dazu, dass Händler*innen die Notlage von Geflüchteten ausnutzten: Gegen einen Aufschlag zahlten sie Geflüchteten Bargeld aus. Die Bereicherung an den ohnehin geringen Geldmitteln von Asylbewerber*innen ist unter keinen Umständen hinzunehmen! Dies offenbart die Dringlichkeit und Relevanz von einem uneingeschränkten Zugang zu Bargeld und zum anderen, dass die Bezahlkarte den Zugang zu Bargeld zwar massiv erschwert, ihn jedoch nicht gänzlich verhindern kann. Die Wege an Bargeld zu kommen, sind kreativ und vielfältig.
Quellen und weiterführende Links:
Wie funktioniert denn die Hamburg SocialCard?
Es handelt sich um eine guthabenbasierte Bezahlkarte ohne Kontobindung, die an Asylbewerber*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgegeben wird. Geldleistungen werden nicht mehr in Form von Bargeld ausgehändigt oder auf ein eigenes, frei verfügbares Bankkonto überwiesen, sondern auf die SocialCard geladen.
Dies bedeutet real, dass Inhaber*innen der Hamburger SocialCard nur in Geschäften, die VisaDebit-Zahlungen akzeptieren, einkaufen können. Überweisungen sowie die Nutzung im Ausland sind mit der SocialCard ausgeschlossen, ebenso der Online-Handel. Bargeld-Abhebungen sind auf maximal 50 € monatlich beschränkt. Minderjährige erhalten keine eigene SocialCard, ihre Geldleistungen werden auf die Karte eines Elternteils geladen. Pro Kind können monatlich 10 € zusätzlich abgehoben werden. Es ist vorgesehen, dass Menschen die ihnen zustehenden Geldleistungen ausschließlich über ihre SocialCard erhalten, auch wenn sie die Erstaufnahmeeinrichtung bereits verlassen haben, über ein eigenes Konto verfügen oder in Minijobs arbeiten.
Was ist das Problem?
Die Einführung der Hamburger SocialCard ist eine symbolpolitische Handlung, die gravierende Verschlechterungen für Betroffene nach sich zieht und Menschenfeindlichkeit weiter normalisieren soll.
1. Gesellschaftliche Exklusion, Repression und Einschränkung der Selbstbestimmung: Die massive Einschränkung zum Bargeldzugang zeigt, dass Geflüchteten nicht zugetraut wird, verantwortlich mit Geld umzugehen. Angeblich soll so verhindert werden, dass Hamburger Geldleistungen an Schleppernetzwerke oder an Familienangehörige im Ausland fließen. Beweise, dass Geflüchtete diese Zahlungen tätigen, gibt es jedoch keine. Wie Menschen nun mit der SocialCard Anwaltskosten oder den Schulausflug ihres Kindes zahlen, auf dem Flohmarkt oder in Sozialkaufhäusern einkaufen gehen können, bleibt ungeklärt. Mehrere Klagen laufen bereits diesbezüglich gegen die Karte.
2. Kontrolle und Überwachung: Bestimmte Händler*innen, z.B. solche ohne Visa-Kartenzahlung, sowie der Online-Handel, Überweisungen und die Nutzung im Ausland sind bereits für das Bezahlen mit der Hamburger SocialCard ausgeschlossen.
Technisch hätte das Amt zudem die Möglichkeit (wenn auch derzeit nicht vorgesehen), Einblick in die Guthaben- und Bezahlaktivitäten der Schutzsuchenden zu bekommen, die Karte zu sperren sowie bestimmte Postleitzahlengebiete auszuschließen. Dies stellt eine inakzeptable und diskriminierende Kontrolle dar!
3. Ausweitung auf weitere Sozialleitungsempfänger*innen: Erste Forderungen nach einer Bezahlkarte für bspw. Bürgergeld-Beziehende wurden bereits laut. Die SocialCard und ihre Ausweitung beträfe die vulnerabelsten Personengruppen: Schutzsuchende, Menschen, die von (Alters-)Armut betroffen sind, Menschen mit Behinderung, mit chronischen oder psychischen Krankheiten. Ein Land, das sich als Sozialstaat versteht, ist verpflichtet, eben diese Menschen zu beschützen!
4. Die Bezahlkarte - Heute wie damals eine populistische Symbolpolitik: Ende der 1990er Jahre führte die Einführung einer ähnlichen Bezahlkarte in Teilen Berlins dazu, dass Händler*innen die Notlage von Geflüchteten ausnutzten: Gegen einen Aufschlag zahlten sie Geflüchteten Bargeld aus. Die Bereicherung an den ohnehin geringen Geldmitteln von Asylbewerber*innen ist unter keinen Umständen hinzunehmen! Dies offenbart die Dringlichkeit und Relevanz von einem uneingeschränkten Zugang zu Bargeld und zum anderen, dass die Bezahlkarte den Zugang zu Bargeld zwar massiv erschwert, ihn jedoch nicht gänzlich verhindern kann. Die Wege an Bargeld zu kommen, sind kreativ und vielfältig.
Quellen und weiterführende Links:
- Aktuelle Infos zur Hamburger SocialCard
- Die Freiheit nehmen wir euch
- Was Bezahlkarten für Geflüchtete bedeuten
- Hannover prescht vor
- Eine Idee aus den 90ern
- Ausweitung der Bezahlkarte? CDU-Abgeordneter will Druck auf Bürgergeld-Empfänger erhöhen
- Asylbewerber-Bezahlkarte: Warum Klagen drohen
- So lebt es sich mit der Bezahlkarte