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An: An das niedersächsische Justizministerium, an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und an die Bundesjustizministerin Katarina Barley

Verbraucher fordern unverarbeiteten Nutzhanf für den Einzelhandel

1) Wir fordern die unmissverständliche Freigabe und Regulierung von unverarbeitetem Nutzhanf für den Einzelhandel (die Abgabe an den Endverbraucher) und Großhandel in Deutschland.

2) Wir fordern den Stop weiterer Durchsuchungen in den Ladengeschäften der Hanfbar und den Privaträumen des Betreibers durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig. Darüber hinaus verlangen wir die sofortige Herausgabe der beschlagnahmten Handelsgüter und Rückzahlung des beschlagnahmten Geldes. Zudem fordern wir Rechtssicherheit für deutsche Nutzhanf Vertriebe bis zu einer endgültigen verfassungsgerichtlichen, oder politischen Klärung des rechtlichen Sachverhaltes.

Warum ist das wichtig?

1.) Der Rohstoff Nutzhanf bietet aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, über die industriellen Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Papier, Seile, Textilien) hinaus, auch weitere  Einsatzmöglichkeiten im alltäglichen Gebrauch. Zum Einen als besonders gesundes und unbedenkliches Nahrungsmittel (Tee, Salat, etc.), zum Anderen als Hausmittel bei verschiedenen Beschwerden wie Verspannungen, Schmerzen, Stress, Verdauungsproblemen und Schlaflosigkeit (z.B. als Tee).
Hierbei hat THC-armer, CBD-reicher Nutzhanf als Rohstoff für den Verbraucher keine Nebenwirkungen, ist nicht berauschend, enthält keine Allergene und birgt auch sonst keinerlei Gefahren. Dies bestätigt unter anderem die WHO in folgendem Bericht: http://www.who.int/medicines/access/controlled-substances/CannabidiolCriticalReview.pdf
 
In unseren unmittelbaren Nachbarländern, wie Italien, Österreich und der Schweiz ist der alltägliche Handel und Gebrauch von Nutzhanf bereits gängige, einwandfrei funktionierende Praxis und wirkt sich seit der Freigabe äußerst positiv auf die Wirtschaft aus.
Immer mehr Menschen in Deutschland kennen bereits die positiven Auswirkungen des Nutzhanfes auf Gemüt und Gesundheit, und wünschen sich eine Regulierung für den Einzelhandel. 
Die wenigen Nutzhanf Unternehmen in Deutschland sind, aufgrund der fälschlichen Repression durch die Justiz und der undurchsichtigen Gesetzeslage, nicht in der Lage, den Bedarf der Bevölkerung an Nutzhanf zufriedenstellend zu decken. Hinzu kommt, dass die wenigen deutschen Nutzhanf Unternehmen dadurch, im Gegensatz zu internationalen Unternehmen anderer Länder, auf dem europäischen Markt nicht konkurrenzfähig sind. Dies muss sich schnellstmöglich ändern. Daher fordern wir die sofortige Freigabe und Regulierung des Nutzhanfes als Rohstoff für den Einzel- und Großhandel in Deutschland.

2) Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat bisher drei Hausdurchsuchungen in den Filialen der Hanfbar und den Privaträumen des Betreibers angeordnet und durchgeführt. Darüber hinaus hat sie mehrmals einen Haftbefehl gegen den Betreiber Marcel Kaine beantragt.
Fünf Wochen befand sich der Betreiber Marcel Kaine ungerechtfertigt in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft rechtfertigt ihr Vorgehen durch drei Hauptargumente, welche sich inhaltlich auf folgende Punkte stützen:

Punkt 1 - Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass der Handel mit Pflanzen und Pflanzenteilen der Gattung Cannabis verboten sei - wobei es auf Unterscheidung zwischen Blüten, Blättern & Stängeln NICHT ankommt.

Punkt 2 - Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei insbesondere auf den unverarbeiteten Zustand der Pflanzenteile - wobei die Trocknung, Zerkleinerung und Fermentation, aus Sicht der Staatsanwaltschaft NICHT als Verarbeitung gilt.

Punkt 3 - Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Abgabe an den Endverbraucher nicht zulässig, sondern lediglich an gewerbliche Kunden, welche den Rohstoff zu industriellen Gütern (z.B. Seile, Textilien, etc…) weiterverarbeiten.

In diesen Punkten gibt es zwischen der Staatsanwaltschaft und dem Anwalt der Hanfbar unterschiedliche Auslegungen des BTMG und der dazugehörigen Ausnahmeregelung bzgl. des Nutzhanfes.
Diese unterschiedlichen Auslegungen sind einzig und allein durch die schwammige Formulierung dieses Gesetzes möglich geworden, was dazu geführt hat, dass ein junges Unternehmen wie die Hanfbar, welches derzeit 20 Mitarbeiter beschäftigt, stark von der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei drangsaliert wird.

Selbst wenn man der Staatsanwaltschaft Braunschweig mit ihrer Argumentation Recht geben sollte, ist ihr Vorgehen gegen die Hanfbar und ihren Betreiber nicht gerechtfertigt, da es bereits eine Vielzahl anderer Anbieter (z.B. Reformhäuser, Tee-&Bioläden) in ihrem Zuständigkeitsbereich gibt, welche ebenfalls unverarbeitete Pflanzenteile der Gattung Cannabis an den Endverbraucher vertreiben, und gegen die nicht vorgegangen wird.
Dies sind Beispiele der eben genannten Anbieter von unverarbeitetem Nutzhanf:
TeeGschwendner - Hans Hanf
Diverse Apotheken - Frauentee
Diverse Reformhäuser - Hanftee
+zahlreiche Internetanbieter

Diese Ungleichbehandlung kann nicht sachlich begründet werden, was gleichzeitig die Vermutung zulässt, dass es sich in diesem Fall um persönliche Gründe und in diesem Zusammenhang sogar um Amtsmissbrauch handeln könnte.

Die Hanfbar steht einzig und allein für Gesundheit, Nachhaltigkeit und Genuss. Sie ist ein reiner Gesundheitsladen, der Menschen beibringt und ermöglicht, die gesundheitlichen und ernährungsphysiologischen Vorteile des Nutzhanfes auf unterschiedliche Arten für sich zu nutzen.

Es darf nicht sein, dass ein Unternehmen wie die Hanfbar, einzig und allein aufgrund unterschiedlich möglicher Auslegungsarten eines Gesetzes derart durch eine staatliche Behörde drangsaliert und an ihrem Geschäft gehindert wird.

Daher fordern wir ausdrücklich Rechtssicherheit für die Hanfbar und alle anderen Anbieter dieser Sparte, bis zu einer verfassungsgerichtlichen Klärung der Rechtslage.

Neuigkeiten

2019-04-09 12:08:56 +0200

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2018-10-03 16:15:52 +0200

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2018-09-27 20:28:39 +0200

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