1. Verringerter Steuersatz für ökologische Produkte der Daseinsvorsorge
a) Sofortige Geringerbesteuerung von Ökostrom und Biolebensmitteln
Eine ökologische Umsatzsteuerreform sieht für ökologisch nachhaltige, nach jeweils strengen Kriterien zertifizierte Produkte den verminderten Steuersatz von derzeit 7% vor. Dies stärkt den Markt und auch den internationalen Wettbewerb um nachhaltige Erzeugung und Dienstleistungen im Bereich Nahrung, Kleidung, Energie und Verkehr. Konventionelle Produkte, Verfahren und Dienstleistungen werden mit dem normalen Steuersatz von derzeit 19% belegt. Diese Steuerreform verringert auch den Preisabstand von konventionellen Billigprodukten zu biologisch erzeugten, insbesondere im Lebensmittelhandel. Um den besonders hohen Ressourcenverbrauchs in der Fleischproduktion sowie die stark etablierte Massentierhaltung langfristig wirksam steuern zu können, ist für Lebensmittel ein dreistufiger Steuersatz vorgesehen, der nach den Reformvorschlägen der EU-Kommission von 2018 möglich ist:
0% MwSt: Nahrungsmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung (ohne Tierprodukte)
7% MwSt: Nahrungsmittel aus konventioneller Erzeugung (ohne Tierprodukte) sowie Tierprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung
19% MwSt: Tierprodukte aus konventioneller Erzeugung
Auf diese Weise werden Verbraucher kaum mehr belastet, tendenziell sogar immer stärker entlastet. Außerdem werden sowohl die Leistungen durch biologische Erzeugung als auch die Belastung durch die von immer mehr Verbrauchern kritisch gesehene Fleischproduktion berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die Kosten für Bezieher von Alg II oder Grundsicherung sind zu ermitteln, die monatlichen Richtsätze ggf. anzuheben.
b) Vorbereitung der Geringerbesteuerung weiterer Produkte der Daseinsvorsorge und Bildung, z.B. Kleidung und Druckerzeugnisse
Ebenso wie bei Ökostrom und Biolebensmitteln ist ein dauerhaft verminderter Steuersatz für öko-fair produzierte Kleidung bzw. Textilien sachgemäß. Dafür ist die Voraussetzung zu schaffen, indem - vergleichbar dem EU-Bio-Siegel - ein anerkannter Standard für Bio-Kleidung definiert und kontrolliert wird, und zwar kombiniert mit ebenso standardisiert anerkannter fairer Produktion und Vermarktung. Die Kombination von bio und fair ist gleichzeitig auch auf Lebensmittel auszudehnen. Für Zeitschriften und Bücher gilt: 100% Recyclingpapier.
2. Verringerte Besteuerung von energiesparenden Haushaltsgeräten und ökologisch nachhaltigen Dienstleistungen
a) Energiespargeräte der besten Effizienklasse (Top-Runner-Prinzip).
Haushaltsgeräte der besten Effizienzklasse werden geringer besteuert - so lange, bis die technische Entwicklung zu besseren Standards geführt hat. Dann wird turnusmäßig die Besteuerung angepasst.
b) Reparaturen von Haushaltsgeräten
Um Ressourcen zu schonen und einen Anreiz für Reparatur statt Neukauf zu schaffen, sollen Reparaturen von Haushaltsgeräten, wie z.B. bereits in Schweden, ermäßigt besteuert werden. Dadurch wird auch ein Anreiz gegen die Obsolenz und für dauerhafte Reparaturfähigkeit von Geräten geschaffen.
c) Nachhaltige Bio-Gastronomie und Öffentlicher Personenverkehr
Ermäßigung soll für Getränke und Speisen solcher Restaurants, Kantinen, Cafés etc. gelten, die ausschließlich biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeiten. Steuernachlass für Übernachtungen muss auf zertifizierte Bio-Hotels bzw. Bio-Jugendherbergen beschränkt werden. Mit 7% gering besteuert werden sollen nur Fahrkarten des Nah- und Fernverkehrs solcher Verkehrsunternehmen, die ihre Züge ausschließlich mit Ökostrom fahren lassen. Bei der Berücksichtigung von Bussen sind strenge Kriterien zu erstellen, die für Ökostrom auch die nachhaltige Herstellung und Effizienz der Akkus, für Bio-Kraftstoffe auch die Gewinnung aus Bioabfällen statt aus Ackerpflanzen voraussetzen.
So kommen ökologische, soziale und fiskalische Anforderungen in eine sinnvolle Balance.
Ich habe unterzeichnet, weil...