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An: Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Bundeskanzlerin Angela Merkel

Widerspruch gegen die Rückzahlungsforderung der Corona-Soforthilfe

Trotz vieler Unterstützer*innen war diese Petition leider nicht erfolgreich. Viele Selbständige, Freiberufler*innen und Kleinunternehmer*innen müssen den Rückzahlungsforderungen voraussichtlich nachkommen. Dagegen wird nun gerichtlich vorgegangen.

Es ist unfassbar, aber leider wahr, was sich hinter den Kulissen für Betroffene nach dem Erhalt der medial heroisch lobgepriesenen Corona-Soforthilfeleistung abspielt.



Von einer nicht rückzahlungsfälligen, unkomplizierten und unbürokratischen Hilfestellung war die Rede. Diese entpuppt sich nun jenseits der öffentlichen Wahrnehmung als eine Farce und große Täuschung, ja: geradzu als Konkurs-Falle für die Betroffenen.



Inzwischen wurde die sogenannte Rückzahlungsprüfung eingeleitet, die derart absurd konstruiert ist und jedwede betriebliche Realität missachtet, dass wohl die meisten Betroffenen nach einem inzwischen monatelangen Spießrutenlauf aufgefordert sind, die gesamte Leistung oder einen Großteil davon zurückzuzahlen, und das, obwohl sie seitdem - bedingt durch die zwangsverordneten erheblichen Restriktionen unter massiven existentiellen Einschränkungen leiden, enorme betriebswirtschaftliche Verluste hinnehmen mussten und nach wie vor müssen, die selbst durch die ausgezahlte Soforthilfe nicht ansatzweise kompensiert werden konnten.

Aber selbst für die anteilige Kompensation der Kosten wird diese Soforthilfe nun nicht gewährt.



Ich fordere die Bundesregierung und die Landes(bezirks)regierungen bzw. zuständigen Minister hiermit auf, die Rückzahlungsprüfung einzustellen und den Betrieben die zugesagte Unterstützung in der ursprünglich kommunizierten Form zu gewähren.



Besonders im Kontext der aktuellen Situation und weiteren Prognose ist es eine Ungeheuerlichkeit, Betriebe, denen das Wasser bis zum Hals steht, derart irrezuführen, sie ohne jeglichen finanziellen Ausgleich des verursachten Schadens sich selbst zu überlassen und durch diese endlosen und unwürdigen bürokratischen Mühlen zu drehen.

Warum ist das wichtig?

Mit der konstruierten Verfahrensweise und der Überprüfung eines sogenannten Liquiditätsengpasses wird die Soforthilfe ad absurdum geführt und erfüllt in keinster Weise den Zweck, für den sie eingerichtet und ausgezahlt wurde.



Zudem sind diese nachträglichen Regularien nicht die, die zuvor kommuniziert wurden, so dass es sich nun um eine vollkommen andere Leistung handelt, die eine Täuschung darstellt.



Vor diesem Hintergrund hat diese "Hilfe" Betroffenen nicht nur rein gar nichts genutzt, sondern faktisch geschadet, da viele existentielle unternehmerische Entscheidungen hätten anders getroffen werden müssen, wäre diese Sachlage vorher so kommuniziert worden. Zudem kostet die betriebswirtschaftliche Aufbereitung der Rückprüfung, die durch die SteuerberaterInnen erfolgt, viel Geld, welches der Unternehmer zusätzlich aufbringen muss.



Die Auswertungsstruktur konstruiert eine künstliche Realität, die die betriebswirtschaftliche Problematik nicht abbildet bzw. erfasst. Die gesamte vorher hart erarbeitete Liquidität wird durch die massiven Umsatzverluste durch die angeordnete! Schließung von 6 Wochen im ersten Lockdown wesentlich verbraucht, so dass selbstverständlich betriebliche Reserven eingesetzt werden mussten und diese bei vielen Betrieben sogar aufgebraucht wurden.



Die Rückzahlung wird viele Betriebe in die Insolvenz führen. Das kann wohl nicht das Ziel dieser vermeintlichen Unterstützung gewesen sein - die angeblich beabsichtigt, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz zu wahren, was mit diesem Procedere eben nicht realisiert wird.



Zudem können Betriebe seit vielen Monaten aufgrund der weiterhin bestehenden Beschränkungen nach wie vor nicht einmal ihre regulär verfügbaren Kapazitäten anbieten und dementsprechend nicht einmal die "normalen" Umsätze erwirtschaften, geschweige denn etwas von dem Verlust aufholen. Dazu bestehen aber volle Kosten auf der anderen Seite bzw. Mehrkosten durch Masken, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe etc., deren Preise sich zeitweise astronomisch entwickelt haben.



Davon abgesehen, sind auch viele Kunden von finanziellen Engpässen betroffen, was sich erheblich auf die Kaufkraft auswirkt. Mit Verlaub - so etwas kann sich nur ausdenken, wer von der Situation nicht betroffen ist und sie daher auch nicht durchdringt.



Ich erkläre mich mit dieser Handhabung nicht einverstanden, akzeptiere diese Vorgehensweise nicht und formuliere hiermit meinen Widerspruch dagegen. Ich fordere die Verantwortlichen auf, den Betrieben die ursprünglich zugesagte Unterstützung zu gewähren. Es ist unerträglich, dass Betrieben im Rahmen der November-Überbrückungshilfen aufgrund der Schließungen 75% ihrer Vorjahresumsätze!!! in Aussicht gestellt werden aufgrund der Schließungen und Betroffene des ersten Lockdowns nicht einmal die vergleichsweise geringfügige finanzielle Zuwendung in Höhe der geleisteten Soforthilfe rückzahlungsfrei gewährt bekommen.



Der Fallstrick und entscheidende Punkt in dem Berechnungsmodell der Rückprüfung ist, dass wir einen Lockdown über 6 Wochen hatten, aber in eine betriebswirtschaftliche Auswertung über 12 Wochen gezwungen werden und entsprechend die Einnahmen aus der Zeit außerhalb des Lockdowns mit einberechnet werden.



Ein Anspruch auf die Soforthilfeleistung ergibt sich rückwirkend nur dann, wenn über den gesamten Dreimonatszeitraum ein iGesamtdefizit besteht, d.h. in der Einnahmenüberschussrechnung kein positiver Betrag entsteht. Da aber in den 6 der 12 Wochen außerhalb der Schließung selbstverständlich und zum Glück (sehr viel) gearbeitet wurde, entsteht demnach kein Gesamtdefizit, womit die Anspruchsvoraussetzung entfällt.



Selbst bei insgesamt bspw. 3 Euro plus über den Dreimonatszeitraum ist die ganze Soforthilfe zurückzuzahlen. Ein Anspruch auf die 9000 Euro besteht beispielsweise nur dann, wenn ein Defizit von mindestens 9000 Euro vorliegt. Dass das bei einem laufenden Betrieb von 6 Wochen entsteht, halte ich für absolut unrealistisch. Ich kenne bislang niemanden aus unserer Branche, der die erhaltene Soforthilfe unter diesen Bedingungen zuerkannt bekäme.



Zudem ist das Problem nicht die Kostensituation gewesen, sondern der massive Umsatzverlust, der überhaupt nicht berücksichtigt wird. Jeder Betrieb, der nicht in der Lage gewesen wäre, seine Kosten über 6 Wochen zu decken, müsste ja schon vorab so gut wie insolvent gewesen sein.



Selbstverständlich haben aber die Kosten in Kombination mit den ausgebliebenen Umsätzen der 6 Wochen, die eine außerordentlich relevante Größenordnung haben, die betriebswirtschaftliche Lage absolut destabilisiert und tun es weiterhin.



Im Vorfeld wurde die Leistung als rückzahlungsfreie Hilfestellung vermarktet, mit Ausnahme einer Überkompensation in der Form, dass weniger Ausgaben bestanden als Leistung erhalten wurde. Das ist ein vollständig anderes Szenario. Einen Kredit haben die Betriebe nicht gewollt, sonst hätten sie ihn bei der Bank beantragen können.



Zudem erwirtschaften Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer die hauptsächlichen Umsätze in ihrem Betrieb primär oder sogar ausschließlich auf Basis eigener Arbeitsleistung. Der Unternehmerlohn wird dennoch auf der Kostenseite nicht anerkannt.



Es gibt so ungeheuer viele Unstimmigkeiten, die sich im Detail hier gar nicht darstellen lassen. Unterm Strich keinerlei finanzielle Entschädigung für einen Riesenverlust, sondern im Gegenteil noch eine zusätzliche Belastung. Das geht so nicht! Ich wünsche mir einen solidarischen Widerspruch gegen diese Ungerechtigkeit.

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2021-01-31 21:12:21 +0100

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