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An: Präsidenten des Landtags NRW

Wir fordern Rechtssicherheit für die Einrichtung von geschützten Fahrradstreifen in NRW.

Wir ersuchen den Landtag NRW, eine Empfehlung auszusprechen für:

1. die Wiedererrichtung eines angemessen breiten und – nach Möglichkeit geschützten – Radfahrstreifens je Fahrtrichtung auf der Hohenzollernstraße in Mönchengladbach auf der rechtlichen Grundlage des § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 StVO. 

2.  den Erlass einer Verwaltungsvorschrift, die beinhaltet, dass Anordnungen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO, die zur Verwirklichung der Ziele der §§ 16 ff. Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG)-NRW erforderlich sind, die Möglichkeiten ausschöpfen, die das Bundesrecht, insbesondere die Verwaltungsvorschrift zur StVO, bietet. Insbesondere sollen sich demnach die prognostizierten Effekte für die Rechtsgüter dieser Norm, Umwelt, Gesundheit und geordnete städtebauliche Entwicklung, und die Auswirkungen auf die Leichtigkeit des Verkehrs mit vertretbarem Aufwand im Einzelfall darlegen und abwägen lassen.

Warum ist das wichtig?

Die Hohenzollernstraße ist eine wichtige Fahrradverbindung durch Mönchengladbach – vor allem für Familien mit Kindern, Radpendlerinnen und Nutzerinnen von Lastenrädern oder Anhängern sowie körperlich beeinträchtigte Radfahrende mit Sonderfahrrädern. Der ursprüngliche Hochbordradweg ist dafür zu schmal und in einem nicht nutzbaren Zustand – er ist durch Baumwurzeln massiv beschädigt und nicht benutzungspflichtig.

Deshalb hatte die Stadt Mönchengladbach einen geschützten Radfahrstreifen (Protected Bike Lane) eingerichtet. Dieser bot mehr Sicherheit und wurde von vielen Menschen täglich genutzt. Leider wurde er nach einem Gerichtsbeschluss wieder abgebaut – aber nicht, weil er grundsätzlich unzulässig ist. 

Eine erneute Anordnung eines Radfahrstreifens aufgrund einer geänderten Ermächtigungsgrundlage und einer entsprechend angepassten Begründung ist möglich. Ein entsprechendes Rechtsgutachten liegt vor und wird der Stadtverwaltung Mönchengladbach und dem Petitionsausschuss des Landes NRW mit dieser Petition überreicht und für die Allgemeinheit zugänglich gemacht. 

Das bedeutet: Ein sicherer Radfahrstreifen kann und sollte erneut eingerichtet werden – diesmal auf richtiger rechtlicher Grundlage (§ 45 Abs. 1 Nr. 7 StVO). Diese Regel erlaubt die Bereitstellung von angemessenen Flächen für den Radverkehr, wenn sie dem Schutz von Gesundheit und Umwelt oder der geordneten städtebaulichen Entwicklung dienen. Sie müssen die Leichtigkeit aller Verkehrsarten berücksichtigen und dürfen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen sind gegeben, denn ein sicherer Radweg oder ein geschützter Radfahrstreifen dient sowohl der Zunahme des Radverkehrs als auch der Verkehrsicherheit. Die Leichtigkeit des Radverkehrs wird stark gefördert und der Kfz-Verkehrsfluss allenfalls gering eingeschränkt.

Zusammengefasst:

  • Die Straße ist laut Masterplan Nahmobilität ein Unfall-Schwerpunkt.
  • Die Protected Bike Lane hilft, Unfälle zu verhindern und erhöht die Sicherheit.
  • Umwelt- und Klimaschutz werden durch Stärkung des Radverkehrs gefördert
  • Der Autoverkehr mit ca. 8.000 Fahrzeugen pro Tag erlaubt eine einspurige Fahrbahn.
  • Eine sichere Trennung mit Leitschwellen oder flexiblen Baken ist möglich, erprobt und übliche Praxis.
  • Die Straße ist Bestandteil des Radhauptnetzes
  • Die Hohenzollernstraße ist Bestandteil der geplanten Radschnellverbindung nach Krefeld 
  • Die Einrichtung von geschützten Radwegen auf solchen Straßen hat Vorbildcharakter mit landesweiter Bedeutung

Das Rechtsgutachten findest du unter:

https://adfc-mg.de/gutachten/

Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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