Skip to main content

An: Bundeskanzlerin Angela Merkel, Europaminister Michael Roth

Kein Container Terminal im europäischen Schutzgebiet ‚Natura 2000‘ auf Wollin!

Aktuell wird von der Hafenverwaltung Stettin und Swinemünde der Bau eines Tiefwasser-Container-Terminals innerhalb des Natura-2000-Gebiets geplant, der irreversible Folgen für Umwelt und Tourismus entlang der gesamten Pommerschen Bucht haben wird. 

Es bestehen massive Bedenken hinsichtlich der Durchführung einer angemessenen UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) durch die zuständigen polnischen Behörden, da die polnische Regierung ein Sondergesetz erlassen hat, dass Genehmigungen für Investitionen in externe Ostseehäfen in weniger als einem Monat vorsieht.

Für das neue polnische Sondergesetz (3) über die Beschleunigung von Investitionen in den Bau externer Häfen, das von der polnischen Regierung am 9.August 2019 verabschiedet wurde und das nicht geltendem EU-Recht genügt, sollte ausdrücklich ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet werden.

Zwischen Deutschland und Polen existiert zudem im Rahmen der ESPOO-Konvention ein bilateraler Vertrag über die Durchführung von UVPs im grenzüberschreitenden Rahmen, der für diesen Fall relevant ist (12). Danach hat die polnische Regierung die Umweltministerien des Nachbarlandes zu informieren und an der UVP zu beteiligen. Das ist bisher nicht geschehen.

Wir fordern die Bundeskanzlerin, Angela Merkel und den EU-Europaminister, Michael Roth auf, gegen die bilateralen und EU-Vertragsverletzungen unseres polnischen Nachbarn vorzugehen und die rechtlichen Möglichkeiten aus den EU-Verträgen und der ESPOO-Konvention anzuwenden.

Warum ist das wichtig?

Auf der Insel Usedom und Wollin befinden sich mehrere Naturschutzgebiete. Eine derartige Massierung von Industrieanlagen an der Swinemündung und der Pommerschen Bucht wird das sensible Ökosystem der Ostsee und der Küstenlandschaft zerstören. 
Zudem hat diese Region einen hohen Stellenwert für naturverbundenen, auf Ruhe und Erholung setzenden Tourismus und medizinischen Kurbetrieb.

Die Bevölkerung vor Ort und in den benachbarten deutschen touristischen Seebädern ist aufgrund der Konzentration potenziell gefährlicher Anlagen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnorte um ihre Sicherheit besorgt. 

Der Containerhafen wird eine deutliche Steigerung des LKW-Verkehr mit allen seinen bekannten negativen Umweltbelastungen nach sich ziehen. Durch den Bau des Swinetunnels könnte ein Teil des Schwerverkehrs sich auch auf die deutsche Seite verlagern.

Die Belastung der Pommerschen Bucht zusätzlich durch Containerschiffe der Mega-Klasse ist als gravierend anzusehen. Diese Schiffe fahren mit Schweröl und belasten die Umgebung neben Kohlendioxyd vor allem mit Stick- und Schwefeloxyden, Feinstaub und Russ. Zwar reduzieren sogenannte ‚Scrubber‘ den Schwefelanteil auf 0,5 %, aber der ausgewaschene Schwefel wird beim kostengünstigen ‚open loop scrubber‘ in die Ostsee entsorgt.

Das vom geplanten Projekt abgedeckte Gebiet (ca. 500 ha) auf Wollin umfasst unter anderem einen zwei Kilometer langen Strand und ein Natura 2000 Naturschutzgebiet in der Pommerschen Bucht, Fischlaichgebiet, sowie Dünen, Wald, Flora und Fauna, die ein Ökosystem bilden, welches unter die Vogelschutzrichtlinie und die Natura-2000-Habitat-Richtlinie fällt.

Fakten Container-Terminal:
Das Terminal besteht auf der Seeseite aus einem 1400 m langen und 505 m breiten Pier, Tiefseebecken und Meerwasserspuren, insgesamt mind. 400 ha.
An Land werden für die nötige Infrastruktur (Anfahrtswege, Parkplätze, Depots, Gleisanlage) mind. 100 ha benötigt. Das Terminal wird verkehrsmäßig von der Landseite an die S3 und die Bahnlinie 401 angeschlossen, die ausgebaut werden müssen. Die Trassenführung läuft durch das Natura-2000-Schutzgebiet.
Damit der Pier von den großen Containerschiffen problemlos angefahren werden kann, ist eine Meerwasserspur mit einer Breite von ca. 1300 m vorgesehen, incl. Tiefwasseranflugspur (17 m tief), - Wellenbrecher, - Drehkreuz, - Hafenbecken und Umschlagkai.

Das Containerterminal ermöglicht den gleichzeitigen Betrieb von zwei 400-Meter-Einheiten und einer 200-Meter-Einheit. Das Terminal kann die größten Schiffe aufnehmen, die derzeit über die Ostsee fahren können.

Die Kapazität des Terminals wird mit 1,5 Mill. TEU (Twenty-foot Equivalent Unit) pro Jahr angegeben (die theoretische Grenze liegt bei 2,0 Mill. TEU).

Das Tiefenwasser-Becken benötigt einen max. Tiefgang von 14,5 m für die sichere Navigation von Schiffen mit T=13 m (evtl. begrenzt durch die Erdgas Pipeline Nordstream I). Ziel ist ein Tiefgang von 17 m für Schiffe mit T= 15,5 m.

Das zum Bau notwendige Areal von 400 ha an der Wolliner Ostseeküste ist bereits für 20 Mill. Zloty an eine staatliche Entwicklungsgesellschaft verkauft worden.

Das Projekt ist ausgeschrieben und Verhandlungen mit potentiellen Investoren werden geführt.

Eine Kampagne der Bürgerinitiative Lebensraum Vorpommern (BI LR VP)

Quellen:
1) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.
2) Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 26 vom 28.1.2012, S. 1.
3) https://www.gtai.de/gtai-de/trade/branchen/branchenbericht/polen/polen-startet-grossprojekt-fuer-einen-zentralhafen-115492
4) http://orka.sejm.gov.pl/proc8.nsf/ustawy/3605_u.htm
5) http://www.port.szczecin.pl/en/offer/deepwater-container-terminal/# 
6) https://szczecin.wyborcza.pl/szczecin/7,34939,24823476,port-chce-zbudowac-w-swinoujsciu-wielki-terminal-kontenerowy.html?disableRedirects=true
7) https://www.dvz.de/rubriken/land/detail/news/polnische-seehaefen-locken-investoren.html
8) http://bip.port.szczecin.pl/artykul/81/137/plan-rozwoju-zarzadu-morskich-portow-szczecin
9) https://ec.europa.eu/environment/basics/natural-capital/natura2000/index_en.htm
10) https://natura2000.eea.europa.eu/?query=Natura2000Sites_9883_0,SITECODE,PLH320019
11) Richtlinie2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.Dezember2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L26 vom 28.1.2012, S.1.
12) Richtlinie2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Text von Bedeutung für den EWR), ABl.L124 vom 25.4.2014, S.1.
13) C (2019) 1273
14) https://www.bmu.de/gesetz/vertragsgesetz-zur-deutsch-polnischen-uvp-vereinbarung/

Links

Neuigkeiten

2022-05-08 18:48:55 +0200

Übergabe der Unterschriften an Wirtschaftsminister Reinhard Meyer, Regierung MV.
Da die BR diese Angelegenheit mit ihren vielen Vertrags- und Rechtsverletzungen in die Hände der Regierung MV gelegt hat, werden wir in der kommenden Parlamentswoche (16.-20.5.) die Unterschriften dieser Petition gegen den Bau eines Containerterminals in NATURA 2000 Schutzgebieten an WM Meyer übergeben.

2020-11-03 14:23:42 +0100

1,000 Unterschriften erreicht

2020-10-23 18:38:58 +0200

500 Unterschriften erreicht

2020-10-14 17:38:59 +0200

100 Unterschriften erreicht

2020-10-14 12:21:40 +0200

50 Unterschriften erreicht

2020-10-14 10:38:59 +0200

25 Unterschriften erreicht

2020-10-14 09:31:19 +0200

10 Unterschriften erreicht