Skip to main content

An: die Bundesministerien für Finanzen, Wirtschaft und Klimaschutz, Verkehr, Ernährung und Landwirtschaft und Umwelt

Nachhaltige Mehrwertsteuer-Reform - ökologische Wende für Nahrung, Kleidung, Verkehr und Energie

Bitte reformieren Sie die Mehrwertsteuer, indem Sie sie an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten. Setzen Sie die im Februar 2022 vom EU-Parlament ermöglichte Mehrwertsteuerermäßigung für ökologisch nachhaltige Produkte und Dienstleistungen um und treten Sie europaweit dafür ein!
Dadurch sollen beispielsweise in den Bereichen Ernährung, Bekleidung, Verkehr sowie bei Haushaltsgeräten die ökologischen Folgekosten berücksichtigt und nachhaltige Produkte weniger belastet werden. Außerdem soll dadurch ein dauerhaft wirksames Instrument für besseren Tierschutz und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden.

Nähere Ausführungen und Begründungen für diese Reform, die eine CO2-Besteuerung sinnvoll ergänzt, finden Sie unten.

Mit bestem Dank und Gruß
Frithjof Rittberger

Warum ist das wichtig?

1. Steuerentlastung für pflanzliche Lebensmittel und Biolebensmittel wegen ihrer geringeren Umweltkosten im Vergleich zu Tierprodukten und konventioneller Erzeugung

Eine ökologische Umsatzsteuerreform sieht für ökologisch nachhaltige, nach jeweils strengen Kriterien zertifizierte Produkte den verminderten Steuersatz von derzeit 7% vor. Dies stärkt den Markt und auch den internationalen Wettbewerb um nachhaltige Erzeugung und Dienstleistungen im Bereich Nahrung, Kleidung, Energie und Verkehr. Konventionelle Produkte, Verfahren und Dienstleistungen werden mit dem normalen Steuersatz von derzeit 19% belegt. Diese Steuerreform verringert auch den Preisabstand von konventionellen Billigprodukten zu biologisch erzeugten, insbesondere im Lebensmittelhandel. Um die hohen Umwelt- und Klimafolgekosten tierischer Lebensmittel insbesondere bei konventioneller Aufzucht langfristig wirksam zu senken, ist für Lebensmittel ein dreistufiger Steuersatz vorgesehen, der seit den Reformvorschlägen der EU-Kommission von 2018 und den Beschlüssen im EU-Parlament von 2022 möglich ist:

0% MwSt: Nahrungsmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung (ohne Tierprodukte)

7% MwSt: Nahrungsmittel aus konventioneller Erzeugung (ohne Tierprodukte) sowie Tierprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung

19% MwSt: Tierprodukte aus konventioneller Erzeugung

Gemäß den Beschlüssen des EU-Parlaments von 2022 ist der ermäßigte Mehrwertsteuersatz ab 2030 nicht mehr auf Produkte anzuwenden, die Klima, Umwelt oder Gesundheit belasten. Deshalb sollen ab dem Jahr 2030 von außerhalb der EU importierte Biolebensmittel zusätzlich eine anerkannte Zertifizierung des Fairen Handels aufweisen, um die für Biolebensmittel vorgesehene Steuerentlastung bzw. -befreiung zu behalten. 

Auf diese Weise werden Verbraucher kaum mehr belastet, tendenziell sogar immer stärker entlastet. Außerdem werden sowohl die Leistungen durch biologische Erzeugung als auch die Belastung durch die von immer mehr Verbrauchern kritisch gesehene Produktion tierischer Lebensmittel berücksichtigt. Kurzfristige Auswirkungen auf die Kosten für Bezieher von Alg II oder Grundsicherung sind zu ermitteln, die monatlichen Richtsätze ggf. anzuheben. Die gerade für Geringverdiener besonders bedrohlichen Folgekosten der Klimakrise werden durch die Reform abgemildert. 

2. Geringerbesteuerung weiterer Produkte der Daseinsvorsorge und Bildung, z.B. Kleidung und Druckerzeugnisse

Ein dauerhaft verminderter Steuersatz ist ab sofort beispielsweise für öko-fair produzierte Kleidung bzw. Textilien sachgemäß. Die Voraussetzung dafür ist gegeben, indem - vergleichbar dem EU-Bio-Siegel - ein bereits anerkannter Standard für Bio-Kleidung definiert und kontrolliert wird, und zwar kombiniert mit ebenso standardisiert anerkannter fairer Produktion und Vermarktung. 

Für Zeitschriften und Bücher kann festgelegt werden, dass sie ab 2030 aus 100% Recyclingpapier bestehen müssen, um weiterhin ermäßigt besteuert zu werden. 

3. Verringerte Besteuerung von energiesparenden Haushaltsgeräten und ökologisch nachhaltigen Dienstleistungen

a) Energiespargeräte der besten Effizienklasse (Top-Runner-Prinzip).

Haushaltsgeräte der besten Effizienzklasse werden geringer besteuert - so lange, bis die technische Entwicklung zu besseren Standards geführt hat. Dann wird turnusmäßig die Besteuerung angepasst.

b) Reparaturen von Haushaltsgeräten

Um Ressourcen zu schonen und einen Anreiz für Reparatur statt Neukauf zu schaffen, sollen Reparaturen von Haushaltsgeräten, wie z.B. bereits in Schweden, ermäßigt besteuert werden. Dadurch wird auch ein Anreiz gegen die Obsolenz und für dauerhafte Reparaturfähigkeit von Geräten geschaffen.

c) Nachhaltige Bio-Gastronomie, Bio-Hotels und Öffentlicher Personenverkehr

Die Ende 2023 für die Gastronomie auslaufende Ermäßigung soll künftig weiter für Restaurants, Kantinen, Cafés, aber auch Imbissanbieter gelten, die ab 2030 nahezu ausschließlich biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeiten (Gold-Standard mit 90 Prozent Bio-Anteil). Übergangsfristen mit 30 Prozent (Bronze) bis 2026 bzw. 60 Prozent Bio-Anteil (Silber) bis 2028 sind als Anreiz für die Umstellung und den Aufbau ökologischer Wertschöpfungsketten vorzusehen. 

Steuernachlass für Übernachtungen ist bis spätestens 2030 auf zertifizierte Bio-Hotels bzw. Bio-Jugendherbergen (mit den für Gastronomie beschriebenen Umstellungsfristen) zu beschränken. 

Die Steuerermäßigung von Zugfahrkarten des Fernverkehrs auf 7 Prozent seit 1.1.2020 hat gezeigt, wie wirksam dieses Steuerungsinstrument ist - auf diese Weise konnten zehn Prozent mehr Fahrgäste gewonnen werden. Für die Beibehaltung der Ermäßigung des öffentlichen Verkehrs sollen Züge, Bahnen und Busse ab 2030 ausschließlich auf der Grundlage von 100 Prozent Ökostrom fahren, unabhängig davon, ob sie leitungs-, akku- oder wasserstoffgebunden betrieben werden. Bei Bio-Kraftstoffen wie Biomethan ist die ausschließliche Gewinnung aus Bioabfällen statt aus Ackerpflanzen verpflichtend.

Für Flugtickets ist wegen des hohen Energieverbrauchs unabhängig von der Entfernung, Antriebsart und Treibstofferzeugung der Normalsteuersatz von derzeit 19 Prozent vorzusehen. Der Anreiz, auf CO2-freie Treibstoffe umzustellen, ist durch eine CO2-Bepreisung bereits gegeben.

Grundsätzlich ist bei Produkten und Dienstleistungen, die es sowohl nach ökologisch nachhaltigem Standard als auch in stärker umweltbelastender Form gibt, die ermäßigte Besteuerung auf die nachhaltige Variante vorzunehmen, sobald eine staatlich anerkannte und wissenschaftlich fundierte Zertifizierung eingeführt wurde.

So kommen ökologische, soziale und fiskalische Anforderungen in eine sinnvolle Balance.

Links

Neuigkeiten

2024-06-24 21:26:49 +0200

Noch bis 30. Juni 2024:
Liebe Unterstützer/innen,
gern möchte ich auf folgende themenverwandte Einreichung auf der Plattform ABSTIMMUNG21 hinweisen, welche es von über 150 Einreichungen schon unter die ersten 20 geschafft hat und aktuell auf Platz 7 steht:
0% MwSt auf Gemüse und Obst aus Europa
- Link: https://abstimmung21-mitmachen.de/themenwahl-2024 -
Dort geht es bis zum 30. Juni um die ersten drei Plätze. Deine Unterstützung könnte helfen, dass das Anliegen darunter ist. Im Herbst würde das Thema dann für die dritte selbstorganisierte Volksabstimmung in dem offiziellen Abstimmungsheft mit vielen Informationen ausgedruckt werden.
Teilt auch gern den o.g. Link und mobilisiert in eurem Netzwerk. Damit wir alle an einem Strang ziehen - für eine soziale und nachhaltige Steuerpolitik!

2024-03-24 12:16:01 +0100

März 2024: aktuelle Studie der Uni Greifswald und TH Nürnberg zum "Fokus: Eine Anpassung des derzeitigen deutschen Mehrwertsteuersystems durch (1) eine Senkung der Mehrwertsteuer auf vegetarische Bio-Lebensmittel auf 0% und (2) eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf konventionelles Fleisch und Fisch auf 19%.
Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Gesamtkonsumanteil von Bio-Lebensmitteln durch die modellierte Mehrwertsteuerreform im Vergleich zum Status Quo um 21,83% steigen würde. Trotz der Mehrwertsteuersenkung auf 0 % für vegetarische Bio-Produkte würde die Maßnahme aufgrund der höheren Besteuerung von konventionellen Fleischprodukten zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von 2,04 Mrd. € pro Jahr in Deutschland bringen. Wir stellen außerdem fest, dass jährliche Externalitäten in Höhe von 5,31 Mrd. € durch die geringeren externen Klimakosten von ökologischen und vegetarischen Lebensmitteln vermieden werden können." https://kurzelinks.de/mwst-bio-studie (Mit Link zur ausführlichen Studie).

2024-01-16 22:19:08 +0100

14.01.2024: Der Bürgerrat "Ernährung im Wandel" veröffentlicht u.a. Empfehlungen zu einem neuen Steuerkurs bei Lebensmitteln: Obst und Gemüse in Bio-Qualität, Obst und Gemüse, das von der optischen Norm abweicht, Nüsse, Hülsenfrüchte und Vollkorngetreide sowie Mineralwasser sollen mit 0 Prozent Mehrwertsteuer belastet werden; Bio-Fleisch sowie Fleisch der Haltungsformen 3 und 4 soll mit 7 Prozent, Fleisch aus niedrigerer Haltungsform mit 19 Prozent besteuert werden. Ziel sind "gesunde, umwelt- und klimafreundliche, tierwohlförderliche und bezahlbare Lebensmittel für alle".
https://www.bundestag.de/resource/blob/984354/39efba25c218ee935e26f786abbce81c/Empfehlungen_buergerrat.pdf

2024-01-16 22:11:28 +0100

Vom 31.07.-05.08.2023 berechnet der Lebensmitteldiscounter "Penny" die "wahren Kosten" von neun ausgewählten Lebensmitteln, und bezieht bei der Berechnung der Umweltfolgekosten Auswirkungen für Klima, Wasser, Boden und Gesundheit mit ein. https://www.penny.de/aktionen/wahrekosten - Grundlage sind Studien von Prof. Dr. Tobias Gaugler, Ressourcenökomom an der TH Nürnberg, und Dr. Amelie Michalke, Nachhaltigkeitswissenschaftlerin an der Universität Greifswald: http://www.wahre-preise.com/ - Die geforderte ökologische Mehrwertsteuerreform würde Kunden, die für Produkte mit geringeren Folgekosten mehr zahlen als für umweltschädlichere, entlasten.

2024-01-16 22:10:12 +0100

Im Juni 2022 veröffentlicht das Umweltbundesamt den "Abschlussbericht Ökologische Finanzreform: Produktbezogene Anreize als
Treiber umweltfreundlicher Produktions- und Konsumweisen. Reformvorschläge für die Mehrwertsteuer" (Texte 38/2022), Abschnitt 3.1.4, vor allem S. 48 unten und 51 unten und empfiehlt die Anhebung der Mehrwertsteuer für tierische Lebensmittel (außer bei Bio-Standard): https://foes.de/publikationen/2022/2022-06_FOES_OEkologische_Finanzreform.pdf
Zuerst veröffentlicht in: FÖS/FFU/Öko-Institut- Studie S. 5 (Abschnitt 2.2 zu Bio-Tierprodukten): https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/30957/FFU%20Report%2001-2021%20%c3%96kologische%20Finanzreform.pdf?sequence=1&isAllowed=y

2023-05-23 03:28:26 +0200

13.06.2022: Der Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. fordert statt einer pauschalen Streichung der Mehrwertsteuer für Obst und Gemüse, „die Mehrwertsteuer für pflanzliche Bio-Lebensmittel und Naturwaren zu streichen. Bei tierischen Produkten wie Milch, Käse, rohen Hühnereiern oder Fleisch sollte sich der Mehrwertsteuersatz daran orientieren, wie ökologisch nachhaltig sie erzeugt wurden: Tierische Lebensmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung und den damit garantierten hohen Tierhaltungsstandards sollten weiterhin mit 7 Prozent besteuert werden. Der Mehrwertsteuersatz von Tierprodukten aus konventioneller Erzeugung sollte hingegen auf 19 Prozent angehoben werden. Das schafft unmittelbar Anreize für eine nachhaltige sowie gesunde Ernährung und kommt dem erklärten Ziel der Bundesregierung zugute, die Bio-Wertschöpfungskette insgesamt zu stärken.“
https://n-bnn.de/fileadmin/user_upload/pressemitteilungen/archiv/pdf/220613_BNN-Stellungnahme_UBA-Entlastungsmodell.pdf

2022-03-12 00:48:58 +0100

16.02.2022: In einer gemeinsamen Pressemitteilung von Germanwatch, Runder Tisch Reparatur, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Greenpeace und Vangerow
heißt es u.a.: "Deutschland muss selbst aktiv werden und sich ein Beispiel an anderen europäischen Ländern nehmen, in denen die Kosten für Reparaturen durch eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen oder einen Reparaturbonus gesenkt wurden“, erklärt Janine Korduan, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim BUND.
https://www.germanwatch.org/de/84954

2022-03-01 23:12:54 +0100

18.02.2022: BÖLW-Vorstandsvorsitzende Tina Andres zur NOZ: „Den Mehrwertsteuersatz bei Bio-Lebensmitteln geringer zu halten als bei konventioneller Ware, halte ich für richtig“. Bio-Produktion erzeuge keine negativen Umweltfolgekosten, dies müsse berücksichtigt werden. Andres warnte im Interview indes davor, den von der Bundesregierung geplanten Umbau der Tierhaltung durch eine Erhöhung des bislang reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf tierische Produkte zu finanzieren. „Das wäre ein fatal falsches Signal“, sagte Andres mit Blick auf die bereits jetzt teils deutlich teurere Öko-Ware. „Eine Anhebung der Mehrwertsteuer auf konventionelle tierische Produkte und eine Entlastung für Bio-Produkte wäre hier genau der richtige Weg.“ https://www.noz.de/deutschland-welt/wirtschaft/artikel/oeko-verband-will-vorteil-bei-mehrwertsteuer-fuer-bio-lebensmittel-21157752?fbclid=IwAR3fjlUTYYTCJwN184tXwjdk6SNJacgHr_GyUN0cKIqpWktIz2QpxfLvF-Q

2022-02-25 18:37:24 +0100

23.02.2022: Die Europäische Bürgerinitiative "Green VAT – Grüne Mehrwertsteuer" geht mit einer Pressemeldung an die Öffentlichkeit: „Eine grüne Mehrwertsteuer würde den Wettbewerb um nachhaltig erzeugte Produkte stärken und zusätzliche Akzeptanz in der Bevölkerung, vor allem durch Verringerung der Preisdifferenz zu konventionellen Waren, schaffen“, so Petitionsstarter und Unternehmer Roman Maria Koidl.
„Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für grüne Produkte schafft Kaufanreize. Aber es schafft auch Anreize für Unternehmen, in Forschung zu investieren und die Produktion umzustellen.“
Seit dem 9. Februar werden nun Unterschriften für GreenVAT gesammelt. Auf der Seite www.greenvat.org findet man weitere Informationen und auch einen Link zur Unterschriftensammlung auf der Seite der Europäischen Kommission, wo die Initiative unterstützt werden kann.
https://www.gabot.de/index.php?id=24&tx_news_pi1%5bnews%5d=415197&no_cache=1

2022-02-11 19:38:50 +0100

Am 09.02.2022 startet mit einjähriger Laufzeit die Europäische Bürgerinitiative "Green VAT – Grüne MwSt – eine grüne EU-MwSt zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen" mit dem Ziel der Senkung des Mehrwertsteuersatzes für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Die Gesetzgebungsinitiative ruft die Europäische Kommission dazu auf, Steuerermäßigungen für ökologische, nachhaltig erzeugte und umweltfreundliche Erzeugnisse in Europa einzuführen. Die Kommission könnte die vom Rat (Wirtschaft und Finanzen) im Sommer beschlossene Flexibilisierung der Mehrwertsteuersätze als Grundlage für die grüne Mehrwertsteuer nutzen. Dementsprechend kann jedem Produkt ein individueller Mehrwertsteuersatz von 5 bis 25 % zugewiesen werden. https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000011_de

2022-02-09 13:07:24 +0100

BÖLW-Grundsatzpapier zur Bundestagswahl 2021: "Das Mehrwertsteuersystem bestraft mit seinen zahllosen Einzelregelungen den Konsum pflanzlicher Alternativen zu tierischen Lebensmitteln (19 % Steuer auf Hafer-, Sojadrink &
Co. gegenüber 7 % für Kuhmilch). Gleichzeitig benachteiligt es Bio-Lebensmittel ganz grundsätzlich, deren ohnehin schon höherer Netto-Preisabstand zu konventionellen Produkten durch die Mehrwertsteuer noch verstärkt wirkt ... Eine Bundesregierung, die ihre Verantwortung gegenüber der heutigen und zukünftigen Generation und ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, dem Klima-Abkommen von Paris, der UN-Biodiversitätskonvention und den UN-Nachhaltigkeitszielen ernst nimmt, muss auch ihr Steuersystem konsequent auf Nachhaltigkeit trimmen" (S. 27). https://www.boelw.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bundestagswahl/2021/210120_BOELW_Grundsatzpapier_BTW2021.pdf

2022-01-13 23:01:06 +0100

25.03.2021: Besonders begrüßenswert erachtet Sarah Wiener [MdEP, Grüne] das Vorhaben der [EU-] Kommission, eine Studie über die Kostenwahrheit von Lebensmitteln durchzuführen, um daraus Empfehlung abzuleiten. „Bei der Studie soll auch die Besteuerung berücksichtigt werden. Das ist ein wichtiger Punkt, darüber müssen wir dringend nachdenken. Tatsache ist, dass industriell hergestellte Lebensmittel, wenn deren Gesundheits- und Umweltfolgen mitberücksichtigt werden, in Wahrheit teurer sind als biologisch produzierte. Eine Möglichkeit wäre die Mehrwertsteuer auf Bio-Obst und Bio-Gemüse zu senken“, erklärt Sarah Wiener. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210325_OTS0165/sarah-wiener-begruesst-aktionsplan-fuer-bio-landwirtschaft

2022-01-06 15:45:42 +0100

25.03.2021: Der Aktionsplan zur Entwicklung des ökologischen Landbaus (COM(2021)141) für 2021-2027 empfiehlt den EU-Mitgliedsstaaten auch die Mehrwertsteuersenkung beispielsweise für Bio-Obst und Bio-Gemüse - als eine der 23 Maßnahmen, mit denen die EU-Kommission das in der Green-Deal Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ (COM/2020/381) am 20. Mai 2020 verkündete Ziel erreichen möchte, den Anteil des ökologischen Landbaus von derzeit 8,5 Prozent an der landwirtschaftlichen Fläche der EU bis 2030 auf mindestens ein Viertel auszubauen.
Im Dokument auf S. 6 oben: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/food-farming-fisheries/farming/documents/com2021_141_act_organic-action-plan_en.pdf - eine Zusammenfassung auf Deutsch unter https://europa.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/oeko-aktionsplan-bio-anteil-bis-2030-verdreifachen/
https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/food-farming-fisheries/farming/documents/com2021_141_act_organic-action-plan_en.pdf

2022-01-05 14:26:47 +0100

Juni 2021: Mitglieder des Forschungszentrums für Umweltpolitik der FU Berlin, des Forums Ökologisch-soziale Marktwirtschaft und des Öko-Instituts e.V. empfehlen in einer Studie die Differenzierung der Mehrwertsteuer nach ökologischen Kriterien (Umweltkosten) für unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen (z.B. Geräte- und Möbelreparaturen, energetische Sanierung, Best-in-class-Ansatz bei Elektrogeräten) und empfiehlt dabei auch die Anwendung ökologischer Kriterien innerhalb einer Produktklasse (S. 5): "Abschaffung von reduzierten Sätzen: auf Fleisch und tierische Produkte (mit Ausnahme entsprechender Bioproduktion)".
https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/30957/FFU%20Report%2001-2021%20%C3%96kologische%20Finanzreform.pdf?sequence=1&isAllowed=y

2022-01-05 14:10:17 +0100

07.12.2021: Die EU-Finanzminister einigen sich auf neue Mehrwertsteuervorschriften, deren endgültige Fassung bis März 2022 durch das EU-Parlament beschlossen werden solll. Dem Verzeichnis der Gegenstände und Dienstleistungen (Anhang III der MwSt-Richtlinie), auf die alle Mitgliedstaaten ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden können, wurden unter anderem solche neu hinzugefügt, "die ... umweltfreundlich sind ... Bis 2030 wird die Möglichkeit der Mitgliedstaaten abgeschafft, ermäßigte Steuersätze und Steuerbefreiungen auf Gegenstände und Dienstleistungen anzuwenden, die als schädlich für die Umwelt und die Klimaschutzziele der EU gelten." Zusätzlich werden bereits bestehende Ermäßigungen, die "Gemeinwohlziele" als Kriterium aufweisen, anerkannt. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6608?fbclid=IwAR1x5sGvUG0U2BFEMwrfiVt2vi9zipwVf8ddb0xnhqnm0jB8d1OyAcpg5lw