Bundesländer für ein AfD-Verbot

Neben der Bundesregierung oder dem Bundestag kann auch der Bundesrat, in dem die Regierungen aller deutschen Bundesländer vertreten sind, ein Parteiverbot beantragen. Damit spielt die Länderebene eine entscheidende Rolle: Wenn genug Landesregierungen im Bundesrat zusammenkommen und ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen, kann der Bundesrat dort mit einfacher Mehrheit den nötigen Antrag ans Bundesverfassungsgericht beschließen. Darum ist es wichtig, auf Landesebene die Regierungen aufzufordern, sich dafür einzusetzen.

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(4) Kampagnen

  • Rheinland-Pfalz: Verbotsverfahren gegen die AfD
    Aufgrund der besonderen Stellung von Parteien auf der einen Seite und den Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus auf der anderen Seite können weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung über ein Parteiverbot entscheiden. Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach § 43 Abs. 2 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, liegen konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Artikel 21 Abs. 2 GG ist dabei sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Die rheinland-pfälzische Landesregierung kann, wie im Antrag beschrieben, sowohl als Mitglied im Bundesrat direkt auf die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hinwirken, ähnlich wie es bereits der Bremer Senat tut, als auch indirekt durch entsprechende Kontaktaufnahme zur Bundesregierung. Dafür ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit! Schon länger hat sich abgezeichnet, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Gelänge ihr dies, würden unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen bald fehlen. Dann würde es nicht mehr möglich sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Kernprinzipien zu verteidigen. Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dabei die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns. Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen! Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Nachdem bereits einzelne Landesverbände der AfD – in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg – als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden sind, hat der Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 nun auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründung für die Einstufung der AfD, so wird unter Verweis auf das über 1000-seitige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vielfach ausgeführt, ist, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Auch verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung. Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche hinreichende Anhaltspunkte für gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebungen der AfD sieht, gebietet es die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung alles Notwendige tut, um die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Mit der Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es nun keine Ausrede mehr: Es ist Zeit für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens - bevor es zu spät ist. Ein Zögern können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es einem zu bestellenden Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen. Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt - Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen! Anmerkung: Dieser Text wurde mit freundlicher Genehmigung von Aufstehen gegen Rassismus Hannover und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hannover erstellt, sowie den Mitinitiatorinnen Regina Hempler, Lena Karch und Beate Böcker.  VIELEN DANK! Information: Diese Petition kann in jedem Bundesland von jedem unterschrieben werden.
    567 von 600 Unterschriften
    Gestartet von Ulf Bijewitz
  • Düsseldorf
    NRW: Verbotsverfahren gegen die AfD
    Aufgrund der besonderen Stellung von Parteien auf der einen Seite und den Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus auf der anderen Seite können weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung über ein Parteiverbot entscheiden. Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach § 43 Abs. 2 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, liegen konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Artikel 21 Abs. 2 GG ist dabei sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Die nordrhein-westfälische Landesregierung kann, wie im Antrag beschrieben, sowohl als Mitglied im Bundesrat direkt auf die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hinwirken, ähnlich wie es bereits der Bremer Senat tut, als auch indirekt durch entsprechende Kontaktaufnahme zur Bundesregierung. Dafür ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit! Schon länger hat sich abgezeichnet, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Gelänge ihr dies, würden unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen bald fehlen. Dann würde es nicht mehr möglich sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Kernprinzipien zu verteidigen. Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dabei die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns. Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen! Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Nachdem bereits einzelne Landesverbände der AfD – in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg – als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden sind, hat der Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 nun auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründung für die Einstufung der AfD, so wird unter Verweis auf das über 1000-seitige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vielfach ausgeführt, ist, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Auch verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung. Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche hinreichende Anhaltspunkte für gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebungen der AfD sieht, gebietet es die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung alles Notwendige tut, um die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Mit der Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es nun keine Ausrede mehr: Es ist Zeit für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens - bevor es zu spät ist. Ein Zögern können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es einem zu bestellenden Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen. Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt - Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen!  Vielen Dank: Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung von Aufstehen gegen Rassismus Hannover und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Stadtverband Hannover erstellt, sowie den MitinitiatorInnen Regina Hempler und Ulf Bijewitz.  Die grafische Bearbeitung des Bildes hat Daniel Stein für uns gemacht. Wir freuen uns, wenn diese Petition auch über unser Bundesland weiterverbreitet und unterschrieben wird. Jeder, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnort/Bundesland darf unterschreiben.
    3.678 von 4.000 Unterschriften
    Gestartet von Beate Böcker
  • Hamburg
    OMAS GEGEN RECHTS Hamburg fordern die Prüfung eines AfD-Verbots
    Wir wollen, dass unsere Kinder und unsere Enkel in einer freiheitlichen, toleranten, vielfältigen und offenen Gesellschaft aufwachsen können, die die Grundrechte eines jeden Menschen achtet. Wir sind gegen Hassreden, rassistische Äußerungen, Diskriminierung sowie Bedrohung und Spaltung der Gesellschaft. Bitte unterstützen Sie die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens und unterschreiben Sie unsere Petition! --- * Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.
    9.435 von 10.000 Unterschriften
    Gestartet von Omas gegen Rechts Hamburg-West
  • Berlin
    Berliner Aufruf: AfD-Verbotsverfahren im Bundesrat einleiten – JETZT!
    Das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz ist unmissverständlich: Die AfD ist bundesweit „gesichert rechtsextremistisch“.* Diverse Expert*innen, Sozialwissenschaftler*innen und Jurist*innen kamen schon Jahre vorher zu dem Schluss, dass die AfD verfassungsfeindlich ist und die Demokratie bedroht. Die Angriffe der AfD auf Menschenrechte, demokratische Institutionen und den Rechtsstaat – einschließlich unzähliger Gewaltaufrufe – sind dokumentiert. Eine immense Menge an Beweismaterial ist von Gerichten, Verfassungsschutzbehörden, Arbeitsgruppen und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammengetragen worden. Die AfD verliert ein Gerichtsverfahren nach dem anderen. Die Belege sind erdrückend, die Gefährdung ist offenkundig und wächst stetig. Selbst der damalige Unions-Kanzlerkandidat und jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz sagte im Februar 2025 im Bundestag über die AfD: „Diese Partei ist eine in großen Teilen rechtsextreme Partei. Diese Partei untergräbt das Fundament unserer Demokratie.“ Diesen Worten müssen nun endlich Konsequenzen folgen. Antidemokrat*innen politisch stellen und Parteiverbot beantragen Selbstverständlich würde ein Verbot der AfD deren menschenverachtendes Gedankengut und die Bedrohung der Demokratie nicht verschwinden lassen. Das behauptet auch niemand. Es ist völlig klar, dass Politik, Staat und Zivilgesellschaft vor, während und nach dem Verbot aktiv mit politischen Mitteln der faschistischen Gefahr entgegenwirken müssen. Ein Verbot würde dies enorm erleichtern: Es würde die derzeitige staatliche Subventionierung der Demokratiefeinde in Millionenhöhe beenden, die gegenwärtig mit Abstand größte und mächtigste Organisation des deutschen Rechtsextremismus abschaffen und die zukünftigen politischen Einflussmöglichkeiten der jetzigen AfD-Kader massiv einschränken. Koalition der Mutigen Neben der Bundesregierung oder dem Bundestag kann auch der Bundesrat, in dem die Regierungen aller deutschen Bundesländer vertreten sind, ein Parteiverbot beantragen. Gleichgesinnte auf Länderebene für einen Antrag auf ein Parteiverbot der AfD gibt es bereits: In Bremen hat die Bürgerschaft im Mai 2025 beschlossen, dass sich der Bremer Senat für die schnelle Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einsetzen soll. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat sich bereits mehrfach die Dringlichkeit eines AFD-Verbotsverfahrens betont. Verhaltener, aber grundsätzlich offen für ein Verbotsverfahren zeigen sich die Ministerpräsident*innen von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland sowie die Innenminister*innen von Thüringen und Niedersachsen. Gemeinsam mit ihnen soll die Berliner Landesregierung eine Koalition der Mutigen bilden und die Mehrheit der Länder im Bundesrat von der Dringlichkeit überzeugen, jetzt ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Belege Allgemein zur Beweislage: • https://correctiv.org/aktuelles/debatte-um-afd-verbot/2025/08/08/alle-wichtigen-dokumente-zum-moeglichen-afd-verbot • https://verfassungsblog.de/stellungnahme-parteiverbotsverfahren-afd Informationen über Straftaten und Übergriffe durch AfD-Politiker*innen: • https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/04/05/gewalt-als-alternative-14-verurteilte-afd-mandatstraeger-im-amt • https://verband-brg.de/analyse-rechtsstaat-laesst-betroffenen-nach-gewalt-durch-afd-funktionaerinnen-im-stich • https://www.vorwaerts.de/inland/armbiss-und-kokainschmuggel-wofuer-afd-politiker-vor-gericht-stehen Eine Liste rechtsterroristischer Anschläge oder Anschlagsplanungen, bei denen Mitglieder der AfD mindestens indirekt beteiligt waren: https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/gelebte-demokratiegefaehrdung-mit-waffen-rueckblick-auf-ein-jahrzehnt-rechtsterrorismus-in-der-afd-128307 Eine kleine Auswahl aus der großen Menge von Aussagen aus der AfD, die deren antidemokratische Haltung verdeutlichen: • „Wir werden Ausländer in ihre Heimat zurückführen. Millionenfach. Das ist kein Geheimplan. Das ist ein Versprechen.“ René Springer, AfD • „Daß [der rechtsextreme Terrorist Anders Breivik] ein Mörder war, beweist ja nicht, dass er politisch falsch lag.“ Kai Borrmann, AfD  • Stefan Keuter (AfD) teilte ein Foto eines Soldaten am Maschinengewehr, versehen mit der Aufschrift: „Das schnellste deutsche Asylverfahren, lehnt bis zu 1.400 Anträge in der Minute ab!“ • „Ja, neben dem Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein großangelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein. Und bei dem wird man, fürchte ich, nicht um eine Politik der ‚wohltemperierten Grausamkeit‘, wie es Peter Sloterdijk nannte, herumkommen. Das heißt, dass sich menschliche Härten und unschöne Szenen nicht immer vermeiden lassen werden.“ Björn Höcke, AfD • „Mir soll es ja recht sein. Ich werde in meinen Rechten nicht eingeschränkt. Frauen brauchen einen Vormund. Bei Ihnen und ein paar anderen Menschen mit ,Menstruations-hintergrund‘ kann ich es sogar nachvollziehen.“ Gerhard-Michael Welter, AfD • „Wir brauchen mal ein paar Jahre einen totalitären Staat alter Prägung, um mit dem Gesocks aufzuräumen und die letzten zehn Jahre Gesetzgebung zu kassieren.“ Holger Stienen, AfD Weitere Informationen und Argumente für ein Parteiverbotsverfahren gegen die AFD: https://afd-verbot.jetzt/de/kampagne#faq    Liste der offiziellen Unterstützer*innen dieses Aufrufs: https://weact.campact.de/s/erstunterzeichnerinnen-der-petition-berliner-aufruf-afd-verbotsverfahren-im-bundesrat-einleiten-jetzt Sind Sie eine bekannte Person des öffentlichen Lebens in Berlin, oder leiten Sie ein Berliner Unternehmen, eine Organisation, einen Verein? Werden Sie Unterstützer*in des Berliner Aufruf! Es geht ganz einfach: Schreiben Sie uns unter: berlin@afd-verbot.jetzt Gern nehmen wir Sie in unsere Liste der Unterstützer*innen auf! Nie wieder ist jetzt.   ______________________  * Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Das bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren unbeteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.
    17.216 von 20.000 Unterschriften
    Gestartet von Menschenwürde verteidigen – AFD-Verbot JETZT! – Berlin Picture