Bundesländer für ein AfD-Verbot
Neben der Bundesregierung oder dem Bundestag kann auch der Bundesrat, in dem die Regierungen aller deutschen Bundesländer vertreten sind, ein Parteiverbot beantragen. Damit spielt die Länderebene eine entscheidende Rolle: Wenn genug Landesregierungen im Bundesrat zusammenkommen und ein AfD-Verbotsverfahren unterstützen, kann der Bundesrat dort mit einfacher Mehrheit den nötigen Antrag ans Bundesverfassungsgericht beschließen. Darum ist es wichtig, auf Landesebene die Regierungen aufzufordern, sich dafür einzusetzen.
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NRW Appell: AfD-Verbot jetztMit großer Sorge sehen wir, dass kein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD initiiert wird, obwohl der Verfassungsschutz die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat.* Wir müssen die Grundwerte des Grundgesetzes – Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat – aktiv verteidigen. Das ist die Lehre aus der Nazi-Zeit. Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot prüfen und gegebenenfalls aussprechen. Dazu muss der Bundesrat, der Bundestag oder die Regierung einen Antrag stellen. Diese Möglichkeit muss genutzt werden. Und zwar jetzt! NRW muss als bevölkerungs- und wirtschaftsstarkes multikulturelles Bundesland vorangehen. Die Vielfalt seiner Menschen hat die Stärke unseres Landes erst ermöglicht. Deshalb stellen wir uns entschieden gegen Rassismus, Antisemitismus und antimuslimische Agitation. Das völkische Menschenbild der AfD verletzt die Menschenwürde. Wir akzeptieren nicht, dass unsere migrantischen Mitbürger:innen als Menschen zweiter Klasse behandelt oder „remigriert“ werden sollen. Schon jetzt sind die engen Verbindungen der AfD zu rechtsextremen Gruppen eine reale Gefahr: Rechtsextreme Gewalt hat auch in NRW einen Höchststand erreicht. Die AfD will Frauenrechte zurückdrehen, queere Menschen diskriminieren, Inklusion verhindern und politische Gegner mundtot machen. Durch die gezielte Herabsetzung demokratischer Institutionen greift sie unsere Demokratie und den Rechtsstaat an. Dass das auch noch über die Parteienfinanzierung durch unsere Steuergelder bezahlt wird, ist ein Skandal! Wir meinen: Diese Partei ist verfassungswidrig und muss verboten werden. Leider sind in NRW öffentliche Petitionen wie beim Petitionsausschuss des Bundestages nicht vorgesehen. Der Petitionsausschuss befasst sich nur mit Eingaben einzelner Bürger:innen, die sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen. Deshalb haben wir uns für den obigen Appell an die Landespolitiker:innen entschieden. Unterschreiben Sie bitte den Appell. Helfen Sie mit, die Demokratie zu verteidigen! Je mehr Menschen unterschreiben, je eher werden wir gehört. siehe auch https://nrw-appell-afd-verbot.de/ --- * Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt und von dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren vorerst Recht bekommen. In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird die großen Teilen der AfD zugeschriebene islamfeindliche Einstellung eindeutig als verfassungswidrig eingeordnet. Daneben aber hat es die Beweisführung des Gutachtens des Verfassungsschutzes in Sachen Remigration als die AfD prägende Ausrichtung infrage gestellt und damit eine der wesentlichen Elemente der weiteren Radikalisierung der AfD in den letzten zwei Jahren. ----------------------------------------------------------- Erstunterzeichnende und weitere Unterstützer*innen: Bahar Aslan (Dozentin und politische Bildnerin, Köln), Martin Baltscheit (Kinderbuchautor, Düsseldorf), Hennes Bender (Comedian, Autor Bochum), Dr. Mark Benecke (Kriminalbiologe), Frank Bethke (ver.di-Gewerschaftssekretär, Düsseldorf), Dr. Fritz Bilz (Historiker, Köln), Monika Bormann (Vorstand Pax Christi Essen), Prof. Dr. Kemal Bozay (Internationale Hochschule Köln), Prof. Dr. Günter Brakelmann (ev. Theologe, Bochum), Dieter Breymann (Rechtsanwalt, CDU Mönchengladbach), Prof. Dr. med. Hans Clusmann (Leiter der Klinik für Neurochirurgie am UK Aachen), Martina Eitner-Acheampong (Schauspielerin), Prof. Dr. Karim Fereidooni (Sozialwissenschaftler Ruhr-Uni Bochum), Prof. Dr. Andreas Fisahn (Rechtswissenschaftler Uni Bielefeld), Prof. Dr. Gaby Flößer (Erziehungswissenschaftlerin TU Dortmund), Chris Geletneky (Autor, Köln), Prof. Dr. Sandra Glammeier (Erziehungswissenschaftlerin), Manfred Hammers (Architekt,Kabarettist und Autor, Aachen), Tom Hirtz (Intendant, Aachen), Ulrike Hölter (1. Bevollm. IG Metall Ruhrgebiet Mitte), Prof. Dr. Stefan Huster (Verfassungsrechtler Ruhr-Uni Bochum), Barbara Jeßel (Bürgermeisterin, Die Grünen Bochum), Selen Kara (Intendantin des Grillo-Theaters Essen), Tayfun Keltek (Vorsitzender des Landesintegrationsrats NRW), Andreas Kemper (Soziologe, Münster), Hape Kerkeling (Buchautor und Schauspieler, Düsseldorf), Prof. Dr. Beate Klösgen (Experimentalphysikerin, Aachen), Rainer Komers (Filmemacher, Mülheim a.d. Ruhr), Dr. Ismail Küpeli (Politologe Ruhr-Uni Bochum), Thomas Kutschaty (MdL, SPD NRW), Tim Lahr (Pfarrer Köln), Heinz-Peter Lengkeit (Schauspieler Kabarettist, Hattingen), Heribert Leuchter (Musiker, Aachen), Christian Linker (Kinder- und Jugendbuchautor, Leverkusen), Peter Lohmeyer (Schauspieler), Prof. Dr. Marco Lübbecke (Leiter des Lehrstuhls für Operations Research, RWTH Aachen), Jochen Malmsheimer (Kabarettist, Bochum), Aiman Mazyek (ehem. Vorsitzender ZMD), Falk Mikosch (Landessprecher VVN-BdA NRW), Hans Mörtter (Pfarrer i.R, Köln), Carsten Müller (Sexualtherapeut und Autor, Duisburg), Esther Münch (Kabarettistin, Bochum), Veronika Nickl (Schauspielerin Bochum), Prof. Dr. Thomas Niehr (Sprachwissenschaftler, RWTH Aachen), Felix Oekentorp (Landessprecher DFG-VK, Bochum), Wolfgang Offermann (Kabarettist, Aachen), Roland Riebeling (Schauspieler, Bochum), Armin Rohde (Schauspieler), Christoph Rollbühler (Pfarrer, Köln), Prof. Dr. Karsten Rudolph (Historiker Ruhr-Uni Bochum), Prof. Dr. Katja Sabisch (Sprecherin des Netzwerks Frauen- und Geschlechterforschung NRW), Marcos Schlüter (Schauspieler, Köln), Hajo Schneider (Landesbezirksvorstandsmitglied ver.di NRW Moers), Marc Schneider (2. Bevollm. IG Metall, Ruhrgebiet Mitte), Nicole Schweiß (Podcasterin, Köln), Philip Simon (Kabarettist), Birgit Sperner (ver.di-Gewerkschaftssekretärin, Düsseldorf), Ulrike Spitz (Vizepräsidentin der buddhistischen Gemeinschaft Drikung Ngaden Chöling Sauerland), Dr. Toralf Stark (Politikwissenschaftler Duisburg), Dr. Anja Stuckenberger (Leiterin Ev. Stadtakademie Bochum, Klimabeauftragte des Kirchenkreises Bochum), Dirk Stüter (Betriebsratsvorsitzender Doncasters /DPC Bochum), Jaques Tilly (Illustrator Düsseldorf), Christoph Titz (Musiker Aachen), Prof. Dr. Fabian Virchow (Hochschule Düsseldorf, Leiter des Forschungsschwerpunktes Rechtsextremismus), Kathrin Vogler (Landessprecherin Die Linke NRW), Hubert vom Venn (Buchautor, Schriftsteller, Kabarettist, Vorsitzender des DJV Aachen), Dirk Weinspach Polizeipräsident Aachen a.D, Ralf Woelk (Gewerkschaftssekretär DGB Aachen), Burak Yılmaz (Autor und Podcaster, Duisburg), Serdar Yüksel (Vorsitzender AWO Ruhr-Mitte, Bochum) siehe auch https://nrw-appell-afd-verbot.de/126.808 von 200.000 UnterschriftenGestartet von NRW Appell: AfD-Verbot jetzt
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Rheinland-Pfalz: Verbotsverfahren gegen die AfDAufgrund der besonderen Stellung von Parteien auf der einen Seite und den Erfahrungen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und den Erfahrungen des Nationalsozialismus auf der anderen Seite können weder Bundestag, Bundesrat noch die Bundesregierung über ein Parteiverbot entscheiden. Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Liegen jedoch Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Partei verfassungswidrig ist, sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung nach § 43 Abs. 2 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit prüfen zu lassen. Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, liegen konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei verfassungswidrig ist. Artikel 21 Abs. 2 GG ist dabei sehr klar: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“ Die rheinland-pfälzische Landesregierung kann, wie im Antrag beschrieben, sowohl als Mitglied im Bundesrat direkt auf die Einleitung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens hinwirken, ähnlich wie es bereits der Bremer Senat tut, als auch indirekt durch entsprechende Kontaktaufnahme zur Bundesregierung. Dafür ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit! Schon länger hat sich abgezeichnet, dass die AfD darauf abzielt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Gelänge ihr dies, würden unabhängige Gerichte, kritische Medien und Kontrollinstanzen bald fehlen. Dann würde es nicht mehr möglich sein, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und deren Kernprinzipien zu verteidigen. Ausgangspunkt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist dabei die Menschenwürde. Sie in allen ihren Erscheinungsformen zu achten und zu schützen, ist oberste Pflicht jeden staatlichen Handelns. Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen! Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Nachdem bereits einzelne Landesverbände der AfD – in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg – als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft worden sind, hat der Verfassungsschutz am 2. Mai 2025 nun auch die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Begründung für die Einstufung der AfD, so wird unter Verweis auf das über 1000-seitige Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz vielfach ausgeführt, ist, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind. Auch verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung. Artikel 21 Abs. 2 GG zielt darauf ab, nach der Maxime „Wehret den Anfängen“ frühzeitig die Möglichkeit des Vorgehens gegen verfassungsfeindliche Parteien zu eröffnen. Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung, welche hinreichende Anhaltspunkte für gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip gerichtete Bestrebungen der AfD sieht, gebietet es die Verantwortung für unsere freiheitliche Demokratie, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung alles Notwendige tut, um die rechtliche Überprüfung der AfD durch das unabhängige Bundesverfassungsgericht zu ermöglichen. Mit der Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es nun keine Ausrede mehr: Es ist Zeit für die Einleitung des Parteiverbotsverfahrens - bevor es zu spät ist. Ein Zögern können wir uns überhaupt nicht mehr leisten. Ohnehin obliegt es einem zu bestellenden Prozessbevollmächtigten, sämtliche Beweise und Gründe für die Verfassungswidrigkeit der AfD vorzubringen. Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt - Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen! Anmerkung: Dieser Text wurde mit freundlicher Genehmigung von Aufstehen gegen Rassismus Hannover und dem Bündnis 90/DIE GRÜNEN Hannover erstellt, sowie den Mitinitiatorinnen Regina Hempler, Lena Karch und Beate Böcker. VIELEN DANK! Information: Diese Petition kann in jedem Bundesland von jedem unterschrieben werden.873 von 1.000 UnterschriftenGestartet von Ulf Bijewitz
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HamburgOMAS GEGEN RECHTS Hamburg fordern die Prüfung eines AfD-VerbotsWir wollen, dass unsere Kinder und unsere Enkel in einer freiheitlichen, toleranten, vielfältigen und offenen Gesellschaft aufwachsen können, die die Grundrechte eines jeden Menschen achtet. Wir sind gegen Hassreden, rassistische Äußerungen, Diskriminierung sowie Bedrohung und Spaltung der Gesellschaft. Bitte unterstützen Sie die Einleitung des AfD-Verbotsverfahrens und unterschreiben Sie unsere Petition! --- * Die AfD hat gegen die Einstufung geklagt. Bis zur gerichtlichen Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine so genannte Stillhaltezusage gemacht. Diese Zusage bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat, sondern verschafft dem Gericht lediglich die Zeit für eine sachgemäße Prüfung. Am Verfahren nicht beteiligte Dritte sind an die Stillhaltezusage nicht gebunden.15.410 von 20.000 UnterschriftenGestartet von Omas gegen Rechts Hamburg-West


