2026-04-11 10:23:43 +0200
Liebe Unterstützer*innen,
Niedersachsen hat zum 01.04.2025 und Sachsen-Anhalt zum 24.01.2026 seine Landesbauordnung angepasst. Es dürfen analog zu Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Solaranlagen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 (Reihenhäuser und Doppelhaushälften) bis an Brandmauern gebaut werden.
Damit profitieren jetzt fast 53 von 84 Mio Bundesbürgern von sinnvollen Rahmenbedingungen beim Bau von Solar Aufdachanlagen.
Sonnige Grüße
Stefan Wilkes