10,000 Unterschriften erreicht
An: Brandenburger Landtagsabgeordnete
Demokratieabbau stoppen – Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!

Demokratieabbau stoppen – Zivilgesellschaftliche Rechte in Brandenburg verteidigen!
In Brandenburg sollen unter dem Deckmantel Bürokratieabbau demokratische Rechte im Natur- und Umweltschutz eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Konkret betroffen sind Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Naturschutzverbände in Brandenburg. Damit werden wichtige demokratische Grundpfeiler angegriffen. Gemeinwohlinteressen werden Interessen Einzelner untergeordnet. Die Natur verliert ihre Stimme. Für Brandenburger*innen wird es schwerer, sich für die Natur einzusetzen und bei der Entwicklung des ländlichen Raums mitzureden. Um das zu verhindern, bitten wir Sie, unsere Petition zu unterschreiben.
Mit dieser Petition fordern wir die Landtagsabgeordneten dazu auf, den geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
In Brandenburg sollen unter dem Deckmantel Bürokratieabbau demokratische Rechte im Natur- und Umweltschutz eingeschränkt bzw. gestrichen werden. Konkret betroffen sind Beteiligungs- und Klagerechte für anerkannte Naturschutzverbände in Brandenburg. Damit werden wichtige demokratische Grundpfeiler angegriffen. Gemeinwohlinteressen werden Interessen Einzelner untergeordnet. Die Natur verliert ihre Stimme. Für Brandenburger*innen wird es schwerer, sich für die Natur einzusetzen und bei der Entwicklung des ländlichen Raums mitzureden. Um das zu verhindern, bitten wir Sie, unsere Petition zu unterschreiben.
Mit dieser Petition fordern wir die Landtagsabgeordneten dazu auf, den geplanten Änderungen im Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen.
Warum ist das wichtig?
Noch vor der Sommerpause des Landtages soll ein Artikelgesetz verabschiedet werden, das Beteiligungs- und Klagerechte der anerkannten Naturschutzverbänden deutlich einschränkt. Das Artikelgesetz streicht auch das Vorkaufsrecht der Naturschutzverbände und sieht vor, Landschaftsschutzgebiete noch weiter zu öffnen. Konkret bedeutet das, dass Häuser und Grundstücke, die heute am Ortsrand liegen, in wenigen Jahren in der Ortsmitte liegen könnten.
Damit gerät der Natur- und Umweltschutz in Brandenburg weiter massiv unter Druck. Das ist ein Problem, denn wir brauchen eine intakte Natur zum Leben, Wirtschaften und für unsere Erholung. Brandenburg ist reich an Naturlandschaften – das zeichnet unser Bundesland aus und das macht es lebenswert!
Das steht im Gesetzentwurf im Detail:
1. Einschränkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände:
Damit gerät der Natur- und Umweltschutz in Brandenburg weiter massiv unter Druck. Das ist ein Problem, denn wir brauchen eine intakte Natur zum Leben, Wirtschaften und für unsere Erholung. Brandenburg ist reich an Naturlandschaften – das zeichnet unser Bundesland aus und das macht es lebenswert!
Das steht im Gesetzentwurf im Detail:
1. Einschränkung der Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände:
Der §36 im Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) regelt die Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf soll von einem Mitwirkungsrecht der Naturschutzvereinigungen abgesehen werden, wenn es keine oder geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft gibt. Zum Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung ist noch vollkommen unklar, was „geringe Auswirkung“ bedeutet.
Durch die Beteiligung der Verbände bei beispielsweise Bauvorhaben oder anderen Eingriffen in die Natur werden Vorhaben qualifiziert, indem die Auswirkungen auf die Natur reduziert werden. Die Naturschutzverbände können mit Hilfe der vielen Ehrenamtlichen in ganz Brandenburg wertvolles Vor-Ort-Wissen beisteuern, was durch die Einschränkung der Beteiligung verloren gehen würde.
2. Einschränkung der Klagerechte:
Durch die Beteiligung der Verbände bei beispielsweise Bauvorhaben oder anderen Eingriffen in die Natur werden Vorhaben qualifiziert, indem die Auswirkungen auf die Natur reduziert werden. Die Naturschutzverbände können mit Hilfe der vielen Ehrenamtlichen in ganz Brandenburg wertvolles Vor-Ort-Wissen beisteuern, was durch die Einschränkung der Beteiligung verloren gehen würde.
2. Einschränkung der Klagerechte:
Anerkannte Naturschutzvereinigungen dürfen klagen, auch wenn sie nicht direkt betroffen sind. Sie sind Anwalt der Natur, damit auch Natur- und Artenschutzbelange Gehör finden. Nun soll diese Klagebefugnis wieder auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Die Behauptung, dass die bestehenden Klagebefugnisse zu erheblichen Verwaltungsaufwendungen führen und Genehmigungsverfahren verlängern würden, stimmt nicht. Die anerkannten Naturschutzverbände klagen nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, also Naturschutzrecht offensichtlich missachtet wurde. Die Einschränkung des Klagerechts führt folglich dazu, dass dieser zivilgesellschaftliche Prüfmechanismus wegfällt. Das schwächt die Demokratie und hebelt das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung aus.
Die Behauptung, dass die bestehenden Klagebefugnisse zu erheblichen Verwaltungsaufwendungen führen und Genehmigungsverfahren verlängern würden, stimmt nicht. Die anerkannten Naturschutzverbände klagen nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, also Naturschutzrecht offensichtlich missachtet wurde. Die Einschränkung des Klagerechts führt folglich dazu, dass dieser zivilgesellschaftliche Prüfmechanismus wegfällt. Das schwächt die Demokratie und hebelt das demokratische Grundprinzip der Gewaltenteilung aus.
3. Abschaffung des Vorkaufsrechts:
Im Naturschutzgesetz ist bisher geregelt, dass das Land oder anerkannte Naturschutzvereinigungen bevorzugt Flächen in Naturschutzgebieten oder im Nationalpark erwerben können. Damit soll gewährleistet werden, dass Interessen des Gemeinwohls gesichert werden können. Das soll mit dem Gesetzesentwurf gestrichen werden. Da das Land selbst weder finanziell noch personell in der Lage ist, ein solches Vorkaufsrecht im erforderlichen Umfang selbst auszuüben, ist davon auszugehen, dass Gemeinwohlinteressen nicht mehr durchgesetzt werden können.
Flächen sind aber unabdingbar für die Umsetzung internationaler und nationaler Naturschutzziele, wie beispielsweise die Umsetzung der europäischen FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie. Wenn das Vorkaufsrecht faktisch nicht mehr greift, werden Naturschutzziele gefährdet.
Flächen sind aber unabdingbar für die Umsetzung internationaler und nationaler Naturschutzziele, wie beispielsweise die Umsetzung der europäischen FFH- und der Wasserrahmenrichtlinie. Wenn das Vorkaufsrecht faktisch nicht mehr greift, werden Naturschutzziele gefährdet.
4. Flächenfraß bei Landschaftsschutzgebieten:
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Landschaftsschutzgebieten künftig keine Genehmigungen mehr für „landschaftsintegrierte“ Agri-Photovoltaik-Anlagen benötigt werden. Auch sollen in einem Abstand von 300 Meter zur Ortsrandlage, Bauten ohne landschaftsschutzrechtliche Genehmigung entstehen dürfen. Es ist zu befürchten, dass sich die Orte so Stück für Stück in die Landschaftsschutzgebiete hineinfressen.
Organisiert durch NABU Brandenburg und BUND Brandenburg.
Organisiert durch NABU Brandenburg und BUND Brandenburg.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wir werden versuchen diese Petition an die Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) oder dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses Udo Wernitz zu übergeben.