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An: Bundesrat, der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz u. Herrn Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Ferkelleid beenden - Mehr Schutz für Schweine!

Das kurze, leidgeprägte Leben von Schweinen in der Ernährungsindustrie in Deutschland beginnt mit schmerzhaften Eingriffen und Verstümmelungen. Diese haben zum Zweck, die Tiere ihren ungenügenden Haltungsbedingungen anzupassen. Das Tierschutzgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung legitimiert dieses vermeidbare Leid der Schweine.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Tierschutzgesetzes folgende Forderungen zum Wohle der Ferkel umzusetzen:

1. Ein Verbot der chirurgischen Ferkelkastration, sofern diese nicht medizinisch indiziert ist
2. Ein Verbot des Schwanzkupierens
3. Ein Verbot des Zähneschleifens

Zudem fordern wir zum Schutze der Muttersau:
4. Die umgehende Abschaffung der geltenden Übergangsregelungen in Bezug auf die Kastenstandhaltung

Wir betonen, dass wirtschaftliche Interessen grundsätzlich niemals Rechtfertigungen für Schmerzen, Leiden oder Schäden von Tieren darstellen dürfen.
Das Kabinett hat den Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes am 24. Mai 2024 beschlossen, aber noch ist es nicht zu spät, im Sinne der Ernsthaftigkeit des Staatsziels Tierschutz (Art 20a GG), echte Verbesserung zum Wohl der Schweine im neuen Tierschutzgesetz zu verankern. Handeln Sie jetzt und machen sich für eine Anpassung stark!

Warum ist das wichtig?

Zu 1: Die Kastration männlicher Ferkel dient vorrangig dem Vorbeugen der Entstehung des sog. Ebergeruchs [1]. Dieser mache, so schreibt Ihr Ministerium, das Fleisch männlicher Schweine „schwer bis gar nicht verkäuflich“ [2]. Unter acht Tage alte männliche Schweine dürfen in Deutschland kastriert werden (§ 6 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2a TierSchG). Die chirurgische Kastration verursacht nachweislich in der Folge erhebliche Schmerzen, Stress und birgt Gesundheitsrisiken [3]. Als Alternativen zur chirurgischen Ferkelkastration existieren die Immunokastration (Impfung gegen Ebergeruch) und die Jungebermast [4]. Aufgrund des Vorhandenseins dieser schonenderen Alternativen hat sich die Bundestierärztekammer bereits 2019 grundsätzlich gegen eine chirurgische Ferkelkastration ohne medizinische Indikation ausgesprochen [5].

Zu 2: Ferkeln, die unter vier Tage alt sind, darf ohne Betäubung der Ringelschwanz abgeschnitten (kupiert) werden (§ 5 Absatz 3 Nr. 3 TierSchG). Es handelt sich um einen Eingriff, der starke Schmerzen und Stress beim Tier verursacht [6]. Schwanzkupieren soll dem Schwanzbeißen vorbeugen, das eine Folge nicht artgerechter Haltung, insb. einer reizarmen Umgebung ohne ausreichend Beschäftigungsmaterial und Platz [7], darstellt. Das Schwanzkupieren bekämpft damit die Symptome statt der Ursachen. Studien zeigen, dass durch Verbesserung der Haltungsbedingungen das Risiko für Schwanzbeißen erheblich reduziert werden kann [8]. Den haltungsbedingten Risikofaktoren für das Schwanzbeißen muss konsequent im Sinne des Tierwohls begegnet und das Schwanzkupieren ausnahmslos verboten werden.

Zu 3: Ebenfalls ohne Betäubung dürfen unter acht Tage alten Ferkeln die Zähne abgeschliffen werden (§ 5 Absatz 3 Nr. 5 TierSchG). Das Abschleifen der Zähne in den ersten Lebenstagen hat das Ziel, Verletzungen am Gesäuge der Muttersau und an den Gesichtern der Wurfgeschwister zu vermeiden [9]. Studien zeigen allerdings keinen Konsens, ob dieser Eingriff tatsächlich die gewünschten Effekte hervorruft [10]. Vielmehr ist gesichert, dass durch das Zähneschleifen erhebliche, anhaltende Schmerzen verursacht werden und in der Folge des Eingriffs erhöhte Gesundheitsrisiken bestehen [11]. Das Zähneschleifen muss ausnahmslos verboten werden.

Zu 4: 2021 wurden Übergangsfristen verabschiedet, wonach die Kastenstandhaltung im Deckbereich erst ab 2029 vollständig verboten ist (§ 45 Absatz 11a TierSchNutztV). Im Abferkelbereich wird sie erst ab 2036 für alle Haltungseinrichtungen auf fünf Tage um den Abferkeltermin begrenzt (§ 45 Absatz 11b TierSchNutztV). Der Kastenstand soll Erdrücken der Ferkel durch die Sau verhindern; Studien zeigen allerdings, dass durch diese Haltungsform gegenüber freier Haltung keine nennenswerte Reduzierung der Ferkelmortalität erreicht werden kann [12]. Lediglich ermöglicht diese Haltungsform, die eine Superlative der Einschränkung der natürlichen Lebensweise des Tiers durch den Menschen darstellt, Platz- und damit Kosteneinsparung. Die Übergangsfristen müssen umgehend in ein sofortiges Verbot dieser Haltungsform umgewandelt werden.

Quellen:
[1] Hay, M. et al.: Assessment of pain induced by castration in piglets: behavioral and physiological responses over the subsequent 5 days. In: Applied Animal Behaviour Science (2003), Vol. 82, S. 201-218
[3] Prunier, A. et al.: A review of the welfare consequences of surgical castration in piglets and the evaluation of non-surgical methods. In: Animal Welfare (2006), 15(3), S. 277-289
[4] von Borell, E. et al.: Animal welfare implications of surgical castration and its alternatives in pigs. In: Animal (2009), 3:11, S. 1488-1496 
[6] Tallet, C. et al.: Evidence of Pain, Stress, and Fear of Humans During Tail Docking and the Next Four Weeks in Piglets (Sus scrofa domesticus). In: Frontiers in Veterinary Science (2019), Vol. 6, No. 462
[7] Henry, M. et al.: Tail-Biting in Pigs: A Scoping Review. In: Animals (2021), 11
[8] Wallgren, T. et al.: Rearing Pigs with Intact Tails – Experiences and Practical Solutions in Sweden. In: Animals (2019), 9, 812
[9] Gallois, M. et al.: Influence of tooth resection in piglets on welfare and performance. In: Preventive Veterinary Medicine (2005), 69, S. 13-23 
[10] Schmid, D., Steinhoff-Wagner, J.: Impact of Routine Management Procedures on the Welfare of Suckling Piglets. In: Veterinary Sciences (2022), 9, 32 
[11] Hay, M. et al.: Long-term detrimental effects of tooth clipping or grinding in piglets: a histological approach. In: Animal Welfare (2004), 13 
[12] Weber, R. et al.: Piglet mortality on farms using farrowing systems with or without crates. In: Animal Welfare (2007), 16, S. 277-279
Bild: Animal Rights Watch e.V. (ARIWA), Online unter https://www.flickr.com/photos/animalrightswatch/53138629248/in/album-72177720310699952/, zuletzt abgerufen am 09. Mai 2024

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