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An: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), Bundesministerium des Innern (BMI)
Für ein gerechtes Sozialsystem – Beamte in die Sozialversicherung einbeziehen!
Der Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes schützt das Berufsbeamtentum und damit ein Versorgungssystem, das heute nicht mehr mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist.
Beamte erhalten hohe Gehälter, zahlen nicht in die Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung ein und beziehen Pensionen, die oft doppelt so hoch sind wie gesetzliche Renten – finanziert aus Steuermitteln.
Beamte erhalten hohe Gehälter, zahlen nicht in die Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung ein und beziehen Pensionen, die oft doppelt so hoch sind wie gesetzliche Renten – finanziert aus Steuermitteln.
Diese Privilegien stehen in keinem angemessenen Verhältnis zu den wenigen Einschränkungen wie dem Streikverbot. Beamte können jederzeit kündigen und in die freie Wirtschaft wechseln, genießen aber lebenslange Versorgung und Arbeitsplatzsicherheit.
Wir fordern:
- Eine Reform von Artikel 33 Absatz 5 GG, die Gleichbehandlung und Solidarität ins Zentrum stellt
- Die schrittweise Einbeziehung aller Beamten in die gesetzliche Sozialversicherung
- Die Einführung eines transparenten, leistungsbezogenen Versorgungssystems für Staatsbedienstete
- Die Abschaffung pensionsähnlicher Sonderregelungen für Kirchenbeamte und öffentlich-rechtliche Institutionen
Deutschland braucht ein modernes, gerechtes und solidarisches Sozialsystem – ohne verfassungsrechtlich geschützte Ungleichheit.
Warum ist das wichtig?
Der Staat braucht verlässliche Diener – aber nicht um jeden Preis. Eine moderne Demokratie muss Leistung, Solidarität und Gleichheit in Einklang bringen. Die Reform von Artikel 33 Abs. 5 GG wäre ein mutiger Schritt, aber ein notwendiger, wenn wir das Vertrauen in staatliche Gerechtigkeit erhalten wollen.
• In Schweden, Niederlande, Schweiz zahlen auch Staatsbedienstete in die Rentenkassen ein.
• Dort funktioniert der Staat verlässlich, ohne Sonderpensionen – und mit höherer gesellschaftlicher Akzeptanz.
• In Schweden, Niederlande, Schweiz zahlen auch Staatsbedienstete in die Rentenkassen ein.
• Dort funktioniert der Staat verlässlich, ohne Sonderpensionen – und mit höherer gesellschaftlicher Akzeptanz.