5,000 Unterschriften erreicht
An: Niedersächsische Landesregierung
Gerechtigkeit für Lorenz: Unabhängige Ermittlungen bei Polizeigewalt!
Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Polizeivergehen in Niedersachsen und die Einsetzung unabhängiger Untersuchungskommissionen sowie Transparenz der Ermittlungsergebnisse.
Wir fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, das im Koalitionsvertrag von 2020 festgeschriebene Vorhaben endlich umzusetzen:
"Wir werden das Amt einer unabhängigen, parlamentarischen Bürgerbeauftragten nach dem Vorbild von Rheinland-Pfalz als Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger sowie Polizistinnen und Polizisten einführen."(7)
Ostern 2025 wurde der 21-jährige Lorenz in Oldenburg von einem Polizeibeamten von hinten mit vier Kugeln erschossen. Dass die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch die Ermittlungen übernimmt, ist problematisch im Sinne einer neutralen Aufklärung, da sie ebenfalls zur Polizeidirektion Oldenburg gehört und persönliche Bekanntschaften zwischen Beteiligten und Ermittelnden nicht auszuschließen sind. Zudem herrscht innerhalb der Berufsgruppe generell ein gewisser "Korpsgeist".
Im Jahr 2021 kollabierte in Gewahrsam der Delmenhorster Polizei ein 19-jähriger Schwarzer, er starb. Die Ermittlungen übernahm die Polizei Oldenburg. Die Umstände seines Todes sind bis heute ungeklärt. Ein Fehlverhalten der Polizei wurde nicht nachgewiesen.
Eine Ermittlung Polizei gegen Polizei ist sozial und menschlich herausfordernd, Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Deshalb müssen unabhängige Stellen eingerichtet werden – im Sinne von Gewaltenteilung (2). Es besteht außerdem eine institutionelle Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Beide arbeiten in vielen Fällen eng zusammen. Nun muss die Staatsanwaltschaft gegen Polizeikräfte ermitteln und ist zugleich auf deren Ermittlungsergebnisse angewiesen. Befangenheit scheint vorprogrammiert. Nur etwa zwei Prozent der Fälle von Polizeigewalt bundesweit kommen vor Gericht, und weniger als ein Prozent enden mit einer Verurteilung. (2)
Ostern 2025 wurde der 21-jährige Lorenz in Oldenburg von einem Polizeibeamten von hinten mit vier Kugeln erschossen. Dass die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch die Ermittlungen übernimmt, ist problematisch im Sinne einer neutralen Aufklärung, da sie ebenfalls zur Polizeidirektion Oldenburg gehört und persönliche Bekanntschaften zwischen Beteiligten und Ermittelnden nicht auszuschließen sind. Zudem herrscht innerhalb der Berufsgruppe generell ein gewisser "Korpsgeist".
Im Jahr 2021 kollabierte in Gewahrsam der Delmenhorster Polizei ein 19-jähriger Schwarzer, er starb. Die Ermittlungen übernahm die Polizei Oldenburg. Die Umstände seines Todes sind bis heute ungeklärt. Ein Fehlverhalten der Polizei wurde nicht nachgewiesen.
Eine Ermittlung Polizei gegen Polizei ist sozial und menschlich herausfordernd, Interessenkonflikte sind vorprogrammiert. Deshalb müssen unabhängige Stellen eingerichtet werden – im Sinne von Gewaltenteilung (2). Es besteht außerdem eine institutionelle Nähe zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Beide arbeiten in vielen Fällen eng zusammen. Nun muss die Staatsanwaltschaft gegen Polizeikräfte ermitteln und ist zugleich auf deren Ermittlungsergebnisse angewiesen. Befangenheit scheint vorprogrammiert. Nur etwa zwei Prozent der Fälle von Polizeigewalt bundesweit kommen vor Gericht, und weniger als ein Prozent enden mit einer Verurteilung. (2)
Warum ist das wichtig?
Wie in allen Gesellschaftsbereichen gibt es auch bei der Polizei Gruppierungen mit rassistischen und rechtsextremen Tendenzen. Das Fortbestehen von Männlichkeitsstereotypen kann hier noch als Verstärker wirken. Die Polizei sollte sich solchen sozialen, politischen und ideologischen Schwächen stellen und konstruktiv damit umgehen. (2,9)
Eine Untersuchung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (3) zeigt - so wie unzählige weitere Studien: Diskriminierung durch die Polizei ist strukturell angelegt. Underprotection: Bestimmte Personenkreise, z.B. Migrantische Frauen, werden vernachlässigt, nicht ernst genommen oder Kriminellen ausgeliefert. Overpolicing: Psychisch Kranke oder Menschen mit Migrationshintergrund bzw als "fremd-gesehene" Menschen sind besonders von rassistischen Kontrollen, exzessiver Gewalt, abwertenden Sprüche betroffen. Ebenso ist es in Teilen immer noch problematisch, sich innerhalb einer Dienststelle als homosexuell zu outen
(8).
Dazu kommen rassistische und antisemitische Polizei-Chats, weitverzweigte rechtsextreme Netzwerke, übermäßige Gewalt im Einsatz. (3,9) Statistiken belegen, dass Polizist*innen nach tödlichen Einsätzen fast nie belangt werden. Auch übermäßige Gewalt im Einsatz wird selten geahndet. Die Erfolgsaussichten nach einer Anzeige sind gering. Laut dem Statistischen Bundesamt wird ein Großteil der Verfahren gegen Polizeibedienstete eingestellt, bei 4.500 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 wurden lediglich 70 Strafverfahren eingeleitet. (4)
Es gibt vielfältige Ansätze zur Verbesserung auf unterschiedlichen Ebenen. Ikram Errahmoni-Rimi, Referentin für Vielfalt und Antidiskriminierung Polizei Bremen, zum Beispiel sagt: "... dass es schon lange Menschen gibt, die eine externe Expertise oder innerhalb des Systems Bemühungen anstellen, um PolizeibeamtInnen für Antirassismusarbeit zu sensibilisieren. Gleichzeitig muss man sagen, dass es nicht bei Einzelmaßnahmen bleiben kann, so wie Fortbildungen. Sondern dass es hilfreich ist, es als ganzheitlichen Prozess zu sehen, der Organisationskulturwandel beinhaltet. Und es braucht dafür Expertise, ein Mandat und auch Ressourcen – und nicht zuletzt auch eine entsprechende innenpolitische Priorisierung."(5)
(8).
Dazu kommen rassistische und antisemitische Polizei-Chats, weitverzweigte rechtsextreme Netzwerke, übermäßige Gewalt im Einsatz. (3,9) Statistiken belegen, dass Polizist*innen nach tödlichen Einsätzen fast nie belangt werden. Auch übermäßige Gewalt im Einsatz wird selten geahndet. Die Erfolgsaussichten nach einer Anzeige sind gering. Laut dem Statistischen Bundesamt wird ein Großteil der Verfahren gegen Polizeibedienstete eingestellt, bei 4.500 Ermittlungsverfahren im Jahr 2020 wurden lediglich 70 Strafverfahren eingeleitet. (4)
Es gibt vielfältige Ansätze zur Verbesserung auf unterschiedlichen Ebenen. Ikram Errahmoni-Rimi, Referentin für Vielfalt und Antidiskriminierung Polizei Bremen, zum Beispiel sagt: "... dass es schon lange Menschen gibt, die eine externe Expertise oder innerhalb des Systems Bemühungen anstellen, um PolizeibeamtInnen für Antirassismusarbeit zu sensibilisieren. Gleichzeitig muss man sagen, dass es nicht bei Einzelmaßnahmen bleiben kann, so wie Fortbildungen. Sondern dass es hilfreich ist, es als ganzheitlichen Prozess zu sehen, der Organisationskulturwandel beinhaltet. Und es braucht dafür Expertise, ein Mandat und auch Ressourcen – und nicht zuletzt auch eine entsprechende innenpolitische Priorisierung."(5)
Vorschläge werden auch von den Verfasser*innen der Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gemacht: Schulungen und Weiterbildungen, Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, unabhängige Prüfstellen (auch als Anlaufstellen für Polizist*innen).(3)
Offene, bislang von Polizei und Justiz unbeantwortete Fragen:
- Warum wird mehrfach auf einen bereits Flüchtenden geschossen ?
- Wie können vier von fünf Schüssen treffen, wenn der Polizeischütze angeblich durch Reizgas verletzt war ?
- Warum waren die Bodycams ausgeschaltet ?
- Warum wurde kein Warnschuss abgegeben ?
- Wie groß war der Abstand zwischen Polizist und Lorenz ? (Ausbildung: in Bedrohungssituationen soll ab Unterschreitung von 10 Metern von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden) (2)
- Wurde der Polizist von Lorenz angegriffen ?
- Wie kann nach nur zwei Wochen feststehen, dass es "keine Anhaltspunkte für eine rassistische Motivation" gibt ? (1) Wie wurde das ermittelt ?
Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Wir verkennen nicht die streckenweise sicher sehr harte Arbeit der Polizist*innen im konkreten Arbeitsalltag. Und ganz gewiss ist DIE Polizei keine "schießwütige Truppe".
Wir stehen hinter Lorenz' Familie und seinen Freund*innen,
der Initiative "GERECHTIGKEIT FÜR LORENZ".
Quellen:
- "Tödliche Schüsse auf Lorenz A. Thema im Landtag"https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191114.toedliche-polizeigewalt-toedliche-schuesse-auf-lorenz-a-thema-im-landtag.html
- Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Goethe-Universität in Frankfurt. In: https://www.sueddeutsche.de/meinung/podcast-interview-in-aller-ruhe-carolin-emcke-tobias-singelnstein-polizeigewalt-li.3249333
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/aktuelles/DE/2025/20250522_Polizeistudie.html
- Antonio Amadeus Stiftung https://www.amadeu-antonio-stiftung.de/polizeiproblem-21-jaehriger-lorenz-in-oldenburg-von-der-polizei-erschossen-135595/)
- Ikram Errahmoni-Rimi, Referentin für Vielfalt und Antidiskriminierung Polizei Bremen, in Carolin-Kebekus-Show, 15.05.2025 - min 18:50 – 19:23)
- NDR Fall Lorenz A.: "Videoaufnahmen zeigen Geschehen aus Tatnacht" "https://www.ardmediathek.de/video/die-carolin-kebekus-show/polizei-freund-und-helfer-fueralle/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtYWJjMTAxMmItZGU1ZS00NzMyLWIwNjMtMDhiODc1YmUwZjc0
- Koalitionsvertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 19. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages 2022 bis 2027, Seite 93
- https://schwulissimo.de/neuigkeiten/homophobie-im-staat-polizei-und-bundeswehr-im-fokus + https://www.queer.de/detail.php?article_id=41260
- Armin Brunert, Polizeidirektor Freibung in: https://www.ardmediathek.de/video/story/die-polizei-und-der-rassismus-alles-nur-einzelfaelle/swr/Y3JpZDovL3N3ci5kZS9hZXgvbzIxMDU5OTk