Die mit dem Bauen des Gewerbe-Areals „Urbane Mitte“ einhergehende 100 % Bodenversiegelung, der Temperaturanstieg durch die geplanten Materialien für Fassaden und Dächer, die Verschärfung der Windverhältnisse, sowie das Bauen von Tiefgaragen - um nur einige Faktoren zu benennen - werden zu einer nachhaltigen ökologischen Verschlechterung der tatsächlichen urbanen Mitte rund um den Park am Gleisdreieck und der Umgebung von Potsdamer und Leipziger Platz führen.
Hinzu kommt ein Leerstand von Büroflächen in Berlin im Jahr 2020 mit einer Gesamtgröße von rund 231.000 Quadratmetern ( Quelle: Statista Research Department, 12.05.2020) und eine völlig neue Arbeitswelt durch Corona. Der geringere Belegungsschlüssel für Bürokonzepte deutet auf die zunehmende Flexibilisierung der Arbeit hin und mündet in einem geringeren zukünftigen Flächenbedarf. (Quelle: ZIA vom 14.April 2020)
Die geplante Bebauung (lt. Bebauungsplans VI- 140 cab.) und die vom Investor vorgesehenen Nutzungen als reines Gewerbegebiet hat ausschließlich negative Auswirkungen auf die Lage im Stadt- und Landschaftsraum, auf die vorhandene Bebauung und ihre Bewohner*innen sowie alle vorhandenen Nutzungen. Der vorgelegte Entwurf entspricht mit nur einer Stichstraße als Zufahrt und ohne notwendige Rettungswege zur dauerhaften und gesetzlich gebotenen Sicherung von Leib und Leben sämtlicher Nutzer*innen nicht den geforderten Sicherheitsstandards. Dies ist in ungewöhnlich deutlicher Form auch den diversen fachlichen Stellungnahmen zum B-Plan zu entnehmen.
https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/bebauungsplaene/bebauungsplan.1038136.phpDie Festsetzungen des B-Plans – insbesondere die geplante Ausweisung als Kerngebiet – begünstigen in unzulässiger Weise einen privaten, ausschließlich wirtschaftlichen Eigennutz vor den gesamten berechtigten und rechtlich garantierten Bedürfnissen der Stadt und ihrer Bewohner*innen wie:
• einer lebenswerten Umwelt in Wohngebieten
• Schutz des gesamtstädtischen und des lokalen Klimas
• Erhalt der Qualität des Grund-, Trink- und Oberflächenwassers
• Lärmminderung
• Erhalt und Verbesserung der Luftqualität
• den Schutz der wildlebende Tiere und Pflanzen und der Erholungsqualitäten für die lokalen und gesamtstädtischen Besucher*innen der beiden Parkanlagen auf dem Gleisdreieck.
Wir als Bürger von Berlin und Anwohner, deren langjährigem bürgerschaftlichen Engagement der Gleisdreieckspark zu großen Teilen seine Existenz verdankt, wünschen uns ein lebenswertes Berlin als Stadt der Zukunft und eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.
Antworten auf die Frage, was die Stadt oder den Ort der Zukunft lebenswert macht, lassen sich nur im Dialog und gemeinsam mit der Bevölkerung finden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist entscheidend für den Erfolg von kommunalem Klimaschutz und erfolgreicher Stadtplanung im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft. Wir lehnen den derzeitigen Bebauungsplan VI- 140 cab als nicht zeitgemäß ab und fordern eine Neuausrichtung der Planung für dieses exponierte Areal, die sowohl die veränderten Bedingungen für Gewerberaum durch Corona, die Bedürfnisse nach bezahlbarem Wohnraum in Berlin sowie den ökologisch und sozial wichtigen Standort mitten im Park am Gleisdreieck berücksichtigt. Die Planung dieses Areals muss sich an den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung und an einem Zusammenwirken der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit, des sozialen Zusammenhalts und des Umweltschutzes ausrichten. Nicht mehr und nicht weniger fordern wir von den politischen Akteuren und dem verantwortlichen Stadtentwicklungsamt Friedrichshain-Kreuzberg.
Umfassende Informationen
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