Skip to main content

An: Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt und die Mitglieder des Stadtrats der Stadt Halle (Saale)

H*ALLE fordert: Echte Teilhabe statt Arbeitszwang

Bildrechte: ROSA e.V.
Wir fordern Herrn Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt und die Mitglieder des Stadtrats der Stadt Halle (Saale) auf, die Arbeitspflicht zurückzunehmen und stattdessen wirtschaftliche und soziale Teilhabe zu ermöglichen! 

Die Pläne des OB sehen vor, dass es zukünftig einen Arbeitszwang für Asylsuchende für einen Stundenlohn von 80ct geben soll - ansonsten drohen Leistungskürzungen. Wir sagen: Das ist eine massive Verletzung der Menschenwürde! Kürzungen von AsylblG-Leistungen sorgen dafür, dass das menschenwürdige Existenzminimum unterschritten wird benachteiligt erneut diejenigen, die bereits jetzt besonders belastet sind. 

Konkret fordern wir, …

  1. Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG in Halle weiterhin anzubieten - jedoch auf freiwilliger Basis!
  2. auf Leistungskürzungen wegen der Ablehnung von Arbeitsgelegenheiten zu verzichten.
  3. stattdessen verstärkt in Sprachkurse, Beratung zur Arbeitsmarktintegration und die Unterstützung bei der Anerkennung von Abschlüssen zu investieren.
  4. diese Angebote gemeinsam mit Geflüchteten selbst, Migrantenorganisationen, dem Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt und feministischen Initiativen abzustimmen und weiter zu fördern.

Warum ist das wichtig?

Geflüchtete in Sachsen-Anhalt wollen arbeiten, lernen und ankommen. Doch Arbeitsverbote, lange Wartezeiten und bürokratische Hürden verwehren ihnen genau das. Statt ihnen den Aufbau eines neuen Lebens zu erleichtern, in einem Klima, das sich durch den Aufstieg einer vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei ohnehin verschärft, setzt die Stadt Halle nun auf populistische Symbolpolitik. 

Eine Verpflichtung unter Androhung von Leistungskürzungen ist der falsche Weg, weil:

  • Die Rechtslage spricht dagegen. Das Sozialgericht Karlsruhe hat im Januar 2026 (Az. S 12 AY 3874/25 ER) die Kürzungsregel in § 5 Abs. 4 AsylbLG als evident verfassungswidrig bewertet und eine Leistungskürzung gestoppt. 2012 entschied das Bundesverfassungsgericht außerdem zum Asylbewerberleistungsgesetz, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht relativiert werden darf, das Existenzminimum also auch für Asylsuchende gilt. Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration sieht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf das Verbot von Arbeitszwang in Art. 12 Grundgesetz. 
  • Die Aufwandsentschädigung für Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt gerade einmal 80 Cent pro Stunde. Zum Vergleich: Wer Grundsicherung bezieht, erhält für Arbeitsgelegenheiten 2 Euro pro Stunde, der gesetzliche Mindestlohn liegt bei 13,90 Euro. Wenn der Oberbürgermeister betont, Integration gelinge durch Einbringung und Wertschätzung, passt eine Sanktionsdrohung bei diesem Betrag nicht ins Bild. Wer Menschen unter Androhung von Leistungskürzungen zu Tätigkeiten wie Grünpflege oder Müllsammeln für 80 Cent verpflichtet, sendet das Signal, dass ihre Arbeit nichts wert ist. 
  • Der Nutzen für die Integration ist nicht belegt. Eine vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Evaluation fand bei vergleichbaren Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete keine positiven Effekte auf den Übergang in reguläre Beschäftigung. Was nachweislich hilft, sind Sprachkurse, Anerkennung von Qualifikationen und der Abbau von Arbeitsverboten.
  • Die Pflicht trifft Frauen und Queere-Personen besonders hart. Menschen, die zusätzlich für die Versorgung von Kindern und/oder Angehörigen zuständig sind oder Mehrfach-Diskriminierungen ausgesetzt sind, trifft das Gesetz besonders hart. Eine Arbeitspflicht bedeutet für sie eine doppelte Belastung und ein erhöhtes Risiko, sanktioniert zu werden. 
  • Das Signal schadet dem Zusammenleben. Eine Pflicht mit Sanktionen unterstellt, Geflüchtete wollten sich nicht einbringen. Das widerspricht den Erfahrungen in Halle und belastet das Vertrauen, auf das die Stadt selbst setzt. Damit wird lediglich ein Bild von Geflüchteten konstruiert, die sich angeblich nicht einbringen wollen, statt es zu widerlegen. Außerdem funktioniert die Freiwilligkeit bereits. Halle bietet seit Ende 2024 freiwillige Arbeitsgelegenheiten an. Nach Angaben aus dem Stadtrat gab es dabei mehr Interessierte als Plätze. Ein Zwang ist also nicht notwendig - stattdessen stärkt diese Symbolpolitik eher den rechten Rand! 

In einer Zeit, in der erstmals seit dem Ende des Nationalsozialismus ein Politiker einer gesichert rechtsextremen Partei zum Landtagspräsidenten gewählt wurde, halten wir es für besonders wichtig, dass Halle ganz eindeutig eine Stadt der Demokratie und der Menschenrechte bleibt.

___

ROSA - Rolling Safespace e.V. ist ein Verein aus Halle, der sowohl in Deutschland als auch an Europas Außengrenzen mobile Anlaufstellen und ein Netzwerk für geflüchtete Frauen und Queers aufbaut. Die Arbeit des Vereins wird fast ausschließlich über Spenden finanziert. Hier könnt ihr sie unterstützen: https://rolling-safespace.org/unterstuetzen/#jetzt-spenden. Vielen Dank!


Erstunterzeichner*innen:
F
lüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V. (https://www.fluechtlingsrat-lsa.de/)

Links

Neuigkeiten

2026-10-14 16:16:36 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2026-10-14 15:14:49 +0200

500 Unterschriften erreicht

2026-10-11 23:09:57 +0200

100 Unterschriften erreicht

2026-10-11 15:17:05 +0200

50 Unterschriften erreicht

2026-10-10 16:33:01 +0200

25 Unterschriften erreicht

2026-10-10 15:27:41 +0200

10 Unterschriften erreicht