Es ist unter Expert:innen unstrittig, dass das Tragen von Masken in geschlossenen Räumen eine einfache, aber sehr effektive Schutzmaßnahme gegen das Corona-Virus ist, insbesondere gegen hochinfektiöse Varianten, wie das derzeit vorherrschende Omikron. Anders als etwa Ausgangssperren während des ersten Lockdowns 2020 stellen eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen ebenso wie eine Testpflicht oder das Home Office-Gebot keine tiefgreifenden Eingriffe in Freiheitsrechte dar, die nur in Ausnahmesituationen bei der Überlastung des Gesundheitssystems zulässig wären. Vielmehr können derartige milde Corona-Gegenmaßnahmen – da sind sich Rechtsexpert:innen einig – auch angewandt werden, um eine Eindämmung der Infektionszahlen zum Schutz von vulnerablen Gruppen der Bevölkerung zu erreichen.
Zu den Risikogruppen, die zur Erhaltung ihrer Gesundheit auf solche Eindämmungsmaßnahmen angewiesen sind, zählen in Deutschland viele Millionen Menschen - neben Vorerkrankten zum Beispiel auch ein Gutteil der älteren Bevölkerung, deren Immunsystem trotz Impfung weniger widerstandsfähig ist. Kinder unter fünf Jahren konnten zudem bislang gar nicht geimpft werden, und auch unter älteren Kindern verfügt bisher nur eine Minderheit über einen vollständigen Impfschutz.
Dazu ist auch für gesunde dreifach Geimpfte ein ungebremst hohes Corona-Infektionsgeschehen nicht zuträglich, da die Impfung nur vor Hospitalisierung schützen kann. Ein sogenannter „milder“ Krankheitsverlauf bedeutet aber nicht selten eine äußerst unangenehme Erkrankung, von der sich Patient:innen oft erst nach Wochen erholen. Reinfektionen sind dazu bei Omikron deutlich wahrscheinlicher als bei früheren Virus-Varianten. Zudem verbleibt das Risiko einer längerfristigen Gesundheitsbeeinträchtigung etwa durch LongCovid, wovor u.a. auch der Bundesgesundheitsminister warnt.
Unsere Forderungen:
Aus diesen Gründen ist es in der derzeitigen Hochinzidenz-Phase der Pandemie weiterhin geboten, wirksame Corona-Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie anzuwenden. Wir fordern eine rasche Nachbesserung des Infektionsschutzgesetzes, damit die Bundesländer geeignete Instrumente künftig wieder situationsbedingt und unkompliziert anwenden können:
- Den Ländern muss ermöglicht werden, die S3-Leitlinie für die Schulen umzusetzen.
- Die Maskenpflicht in Schulen und öffentlichen Innenräumen muss wieder einfach möglich sein.
- Deshalb müssen FFP2-Masken in den Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt werden, damit Infektionsschutz für Schüler:innen nicht eine Frage des Geldbeutels ist.
- Die Testpflicht muss insbesondere auch in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen bestehen bleiben.
- Home-Office muss weiter Priorität haben.
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