1,000 Unterschriften erreicht
An: Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Innenminister*innen der Länder
Kein Geld für den syrischen Folterstaat! #DefundAssad
Hunderttausende Geflüchtete aus Syrien werden von deutschen Behörden zur Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime gezwungen.
Weil sie zur Passbeschaffung bei der syrischen Botschaft verpflichtet werden, werden dem international sanktionierten Assad-Regime mehrere hundert Millionen Euro in die Kassen gespült.
Fordern Sie mit uns ein Ende dieser absurden Behördenpraxis!
Weil sie zur Passbeschaffung bei der syrischen Botschaft verpflichtet werden, werden dem international sanktionierten Assad-Regime mehrere hundert Millionen Euro in die Kassen gespült.
Fordern Sie mit uns ein Ende dieser absurden Behördenpraxis!
Warum ist das wichtig?
Kurze Erklärung:
Geflüchtete aus Syrien mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in Deutschland werden von den Ausländerbehörden bzw. Einbürgerungsbehörden aufgefordert, syrische Reisepässe über die syrische Botschaft zu beantragen und horrende Summen von offiziell bis zu 705 Euro pro Pass direkt an das syrische Regime zu zahlen. Damit finanzieren sie gegen ihren Willen den Folterstaat, aus dem sie geflohen sind. Mit Verweis auf die sogenannte “Unzumutbarkeit” erlaubt zwar das deutsche Recht von dieser Praxis abzusehen und stattdessen Passersatzdokumente auszustellen, jedoch machen die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden deutschlandweit bei Syrer*innen hiervon so gut wie keinen Gebrauch. In Deutschland stehen aktuell und in den kommenden Jahren eine Mehrheit der 800.000 Geflüchtete aus Syrien vor diesem Problem. Wir fordern die Abschaffung dieser Behördenpraxis und die grundsätzliche Anerkennung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung von Geflüchteten aus Syrien! Niemand darf zur Zusammenarbeit mit und zur Finanzierung des eigenen Verfolgerstaates gezwungen werden! #DefundAssad
Ausführliche Erklärung:
Personen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen, ist es nicht zuzumuten, mit ihrem Verfolgerstaat zu kooperieren. Insbesondere gilt dies, wenn der Staat international als Unrechtsstaat eingestuft wird, wie im Falle des Assad-Regimes. Jedoch passiert genau dies in Deutschland im Falle von Geflüchteten aus Syrien mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln. Die größte Gruppe unter ihnen ist die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten. Im Zuge der Einbürgerung oder Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis werden allerdings auch Geflüchtete aus Syrien, die eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz erhalten haben, aufgefordert im Rahmen der “Identitätsklärung” bei der syrischen Botschaft einen Nationalpass zu beantragen.
Bis 2018 wurde die “Unzumutbarkeit der Passbeschaffung” für den Großteil der Schutzsuchenden aus Syrien anerkannt und die Ausländerbehörden angehalten, ihnen als Nationalpassersatz einen “Reiseausweis für Ausländer” auszuhändigen und auch bei der Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf die Aufforderung zur Passbeschaffung zu verzichten. Dann veränderte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) diese Praxis und geht seitdem von der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei den subsidiär Schutzberechtigten Syrer*innen, aus.
Derzeit stehen Hunderttausende Syrer* innen vor der Einbürgerung oder der Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis oder leben mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Diese Fallkonstellationen führen dazu, dass ein Großteil der 800 000 Syrer* innen in den kommenden Jahren von deutschen Behörden aufgefordert werden, einen nationalen Reisepass bei der syrischen Botschaft zu beantragen – und damit das Assad-Regime mitzufinanzieren. Bereits im Hinblick auf die offiziellen Passgebühren von 250 bis 705 Euro werden damit in den nächsten Jahren mehrere hundert Millionen Euro in die Kassen des Assad-Regimes gespült. Die realen Passgebühren liegen deutlich darüber.
Wir fordern:
1. #DefundAssad - Kein Geld für autoritäre Staaten durch deutsche Behördenpraxen!
2. Die Unzumutbarkeit mit dem Regime zu kooperieren, muss bei Syrer*innen grundsätzlich anerkannt werden- auch für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten!
3. Menschenrechte sind zumutbar: Die Bundesregierung muss den Schutz von allen aus Syrien Geflüchteten in Deutschland gewährleisten!
4. Der Aufenthaltstitel und die Einbürgerung von aus Syrien Geflüchteten in Deutschland dürfen nicht an die Bedingung der Kooperation mit dem Verfolgerstaat geknüpft werden!
5. Alle Geflüchteten aus Syrien müssen einen Reisepass für Flüchtlinge oder Ausländer erhalten.
Geflüchtete aus Syrien mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln in Deutschland werden von den Ausländerbehörden bzw. Einbürgerungsbehörden aufgefordert, syrische Reisepässe über die syrische Botschaft zu beantragen und horrende Summen von offiziell bis zu 705 Euro pro Pass direkt an das syrische Regime zu zahlen. Damit finanzieren sie gegen ihren Willen den Folterstaat, aus dem sie geflohen sind. Mit Verweis auf die sogenannte “Unzumutbarkeit” erlaubt zwar das deutsche Recht von dieser Praxis abzusehen und stattdessen Passersatzdokumente auszustellen, jedoch machen die Ausländer- und Einbürgerungsbehörden deutschlandweit bei Syrer*innen hiervon so gut wie keinen Gebrauch. In Deutschland stehen aktuell und in den kommenden Jahren eine Mehrheit der 800.000 Geflüchtete aus Syrien vor diesem Problem. Wir fordern die Abschaffung dieser Behördenpraxis und die grundsätzliche Anerkennung der Unzumutbarkeit der Passbeschaffung von Geflüchteten aus Syrien! Niemand darf zur Zusammenarbeit mit und zur Finanzierung des eigenen Verfolgerstaates gezwungen werden! #DefundAssad
Ausführliche Erklärung:
Personen, die vor staatlicher Verfolgung fliehen, ist es nicht zuzumuten, mit ihrem Verfolgerstaat zu kooperieren. Insbesondere gilt dies, wenn der Staat international als Unrechtsstaat eingestuft wird, wie im Falle des Assad-Regimes. Jedoch passiert genau dies in Deutschland im Falle von Geflüchteten aus Syrien mit unterschiedlichen Aufenthaltstiteln. Die größte Gruppe unter ihnen ist die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten. Im Zuge der Einbürgerung oder Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis werden allerdings auch Geflüchtete aus Syrien, die eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz erhalten haben, aufgefordert im Rahmen der “Identitätsklärung” bei der syrischen Botschaft einen Nationalpass zu beantragen.
Bis 2018 wurde die “Unzumutbarkeit der Passbeschaffung” für den Großteil der Schutzsuchenden aus Syrien anerkannt und die Ausländerbehörden angehalten, ihnen als Nationalpassersatz einen “Reiseausweis für Ausländer” auszuhändigen und auch bei der Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis auf die Aufforderung zur Passbeschaffung zu verzichten. Dann veränderte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) diese Praxis und geht seitdem von der grundsätzlichen Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei den subsidiär Schutzberechtigten Syrer*innen, aus.
Derzeit stehen Hunderttausende Syrer* innen vor der Einbürgerung oder der Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis oder leben mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Diese Fallkonstellationen führen dazu, dass ein Großteil der 800 000 Syrer* innen in den kommenden Jahren von deutschen Behörden aufgefordert werden, einen nationalen Reisepass bei der syrischen Botschaft zu beantragen – und damit das Assad-Regime mitzufinanzieren. Bereits im Hinblick auf die offiziellen Passgebühren von 250 bis 705 Euro werden damit in den nächsten Jahren mehrere hundert Millionen Euro in die Kassen des Assad-Regimes gespült. Die realen Passgebühren liegen deutlich darüber.
Wir fordern:
1. #DefundAssad - Kein Geld für autoritäre Staaten durch deutsche Behördenpraxen!
2. Die Unzumutbarkeit mit dem Regime zu kooperieren, muss bei Syrer*innen grundsätzlich anerkannt werden- auch für die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten!
3. Menschenrechte sind zumutbar: Die Bundesregierung muss den Schutz von allen aus Syrien Geflüchteten in Deutschland gewährleisten!
4. Der Aufenthaltstitel und die Einbürgerung von aus Syrien Geflüchteten in Deutschland dürfen nicht an die Bedingung der Kooperation mit dem Verfolgerstaat geknüpft werden!
5. Alle Geflüchteten aus Syrien müssen einen Reisepass für Flüchtlinge oder Ausländer erhalten.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wir wollen diese Petition an die Bundesinnenministerin Nancy Faeser übergeben.