50 Unterschriften erreicht
An: Ortschaftsrat Sinningen, Gemeinderat Kirchberg
KEIN Gewerbegebiet am BADESEE SINNINGEN
NEIN zum Gewerbegebiet am Badesee und Naherholungsgebiet Sinningen!
JA zum Schutz unseres Naherholungsgebiets, des Badesees und der Wohngebiete!
Die Gemeinde Kirchberg erwägt im Bereich des Flurstücks 3334 in Sinningen ein Gewerbegebiet auszuweisen. Wir, die Bürger*innen von Sinningen und Kirchberg sprechen uns klar dagegen aus! Warum wir das nicht akzeptieren können:
1. Der Badesee Sinningen ist ein geschütztes Naherholungsgebiet. Der Badesee ist ein Ort der Ruhe, Erholung und Natur. Ein Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft ist damit NICHT VEREINBAR!
Dieses Gewerbegerbiet würde:
- Die Erholungsfunktion zerstören
- Besucher abschrecken
- Erholungssuchende stören
- Natur und Landschaft beeinträchtigen
Das widerspricht dem Baugesetzbuch und dem Regionalplan Donau-Iller.
2. Unsere reinen Wohngebiete Mühläcker würden massiv beeinträchtigt! Ein benachbartes Gewerbegebiet bedeutet:
-Lärm
- Zusätzliche Verkehrsbelastung (auch Lkw und Schwerlastverkehr) -
-Emissionen
-Verlust von Wohnqualität
Schützt unsere Wohngebiete!
3. Die umliegende Infrastruktur (Seestraße/Altenstadter Straße, Flößerweg) ist nur für Wohnnutzung ausgelegt und deshalb für Gewerbeverkehr ungeeignet! Die Straßen sind:
- zu schmal - kein Begegnungsverkehr möglich
- bereits überlastet durch Anwohner, Badeverkehr, Zu-/Abfahrt Campingplatz Christophorus
- verkehrsberuhigt
Gewerbeverkehr gefährdet die Sicherheit!
Unsere Forderungen: Wir fordern die Gemeinde Kirchberg a.d. Iller auf:
- Keine Gewerbegebietsausweisung auf Flurstück 3334 vorzunehmen. STOPPT Bebauungsplan „GE Holzverarbeitung Sinningen“!
-Schützt die bestehenden Wohngebiete
- KEINE Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets und des Badesees!
- frühzeitige und transparente Information der Bürger
JA zum Schutz unseres Naherholungsgebiets, des Badesees und der Wohngebiete!
Die Gemeinde Kirchberg erwägt im Bereich des Flurstücks 3334 in Sinningen ein Gewerbegebiet auszuweisen. Wir, die Bürger*innen von Sinningen und Kirchberg sprechen uns klar dagegen aus! Warum wir das nicht akzeptieren können:
1. Der Badesee Sinningen ist ein geschütztes Naherholungsgebiet. Der Badesee ist ein Ort der Ruhe, Erholung und Natur. Ein Gewerbegebiet in unmittelbarer Nachbarschaft ist damit NICHT VEREINBAR!
Dieses Gewerbegerbiet würde:
- Die Erholungsfunktion zerstören
- Besucher abschrecken
- Erholungssuchende stören
- Natur und Landschaft beeinträchtigen
Das widerspricht dem Baugesetzbuch und dem Regionalplan Donau-Iller.
2. Unsere reinen Wohngebiete Mühläcker würden massiv beeinträchtigt! Ein benachbartes Gewerbegebiet bedeutet:
-Lärm
- Zusätzliche Verkehrsbelastung (auch Lkw und Schwerlastverkehr) -
-Emissionen
-Verlust von Wohnqualität
Schützt unsere Wohngebiete!
3. Die umliegende Infrastruktur (Seestraße/Altenstadter Straße, Flößerweg) ist nur für Wohnnutzung ausgelegt und deshalb für Gewerbeverkehr ungeeignet! Die Straßen sind:
- zu schmal - kein Begegnungsverkehr möglich
- bereits überlastet durch Anwohner, Badeverkehr, Zu-/Abfahrt Campingplatz Christophorus
- verkehrsberuhigt
Gewerbeverkehr gefährdet die Sicherheit!
Unsere Forderungen: Wir fordern die Gemeinde Kirchberg a.d. Iller auf:
- Keine Gewerbegebietsausweisung auf Flurstück 3334 vorzunehmen. STOPPT Bebauungsplan „GE Holzverarbeitung Sinningen“!
-Schützt die bestehenden Wohngebiete
- KEINE Beeinträchtigung des Naherholungsgebiets und des Badesees!
- frühzeitige und transparente Information der Bürger
Warum ist das wichtig?
-SCHÜTZT das Naherholungsgebietes und den Badesee Sinningen
-Der Badesee Sinninigen soll ein Ort der Erholung, der Ruhe und Natur bleiben!
-Ein Gewerbegebiert am Naherholungsgebiet ist nicht verträglich!
-Verstärkter Lärm für Badegäste und Anwohner
-Noch MEHR Verkehr an dafür ungeeigneten Straßen
Die Wohnqualität vieler anwohner darf nicht den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmers geofert werden!
-Der Badesee Sinninigen soll ein Ort der Erholung, der Ruhe und Natur bleiben!
-Ein Gewerbegebiert am Naherholungsgebiet ist nicht verträglich!
-Verstärkter Lärm für Badegäste und Anwohner
-Noch MEHR Verkehr an dafür ungeeigneten Straßen
Die Wohnqualität vieler anwohner darf nicht den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmers geofert werden!