Seit Februar 2023 werden mehrere Menschen aus Deutschland und Italien von Ungarn mit europäischen Haftbefehlen gesucht. Sie sollen in Budapest “Am Tag der Ehre”, einem großen europäischen Neonazi Treffen, Teilnehmer*innen verletzt haben. [1]
Einerseits gibt es innerhalb der EU eine Vereinbarung, in solchen Fällen gegenseitig auszuliefern, anderseits muss in jedem Auslieferungsverfahren überprüft werden, ob es Gründe gibt, die gegen eine Auslieferung sprechen. Dies können individuelle Gründe sein (z.B. eine Erkrankung) oder generelle (z.B. unmenschliche Haftbedingungen oder Justizmängel).
In Italien wurde bereits in einem vergleichbarem Fall entschieden: Italienische Staatsbürger:innen werden wegen der Haftbedingungen und der Mängel bei rechtsstaatlichen Standards nicht nach Ungarn ausgeliefert. [2]
Gravierende Verstöße gegen die europäischen Strafvollzugsgrundsätze sind in Ungarn kein Einzelfall, sondern die Regel. Auch deswegen führt die EU ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn und hat die Auszahlung von vielen Milliarden Euro an Ungarn gesperrt. Hinzu kommt die politische Einflussnahme auf Gerichte und Staatsanwaltschaften wie im „Rule of law report“ im Juli 2024 von der EU Kommission gerade wieder bekräftigt: Fehlende Unabhängigkeit von Staatsanwaltschaften und Richtern. [3]
Für Maja ist die Gefahr einer unmenschlichen und unfairen Behandlung besonders groß - wegen Maja’s politischer Einstellung und weil Maja nonbinär ist. Ungarn ist ein offen queerfeindlicher Staat. [4]
Trotz alldem haben deutsche Behörden Maja ausgeliefert: Das Kammergericht Berlin erklärte am 27.6.24 eine Auslieferung von Maja für grundsätzlich möglich. Dagegen wurden Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Doch noch in der gleichen Nacht wurde in einer Nacht und Nebel Aktion vom LKA Sachsen und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Auslieferung durchgezogen, so dass der Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Auslieferung ins Leere lief. [1]
Am 02. August hat das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Auslieferung von Maja „erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Anforderungen eines effektiven Rechtsschutzes“ geäußert. Zudem erscheint es dem Gericht zweifelhaft, dass der Schutz von Maja in ungarischer Haft hinreichend gewährleistet wird. Zu der Verfassungsbeschwerde, die die Anwälte von Maja mittlerweile erhoben haben, hieß es: „Die Erfolgsaussichten” seien „offen“. [5]
Unsere Kinder und andere Betroffene haben ein Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, Schutz und Würde. Es liegt auch in der Verantwortung der Bundesregierung dafür zu sorgen, dass diese Rechte nicht verletzt und Menschen nicht an Autokraten ausgeliefert werden!
QUELLEN:
[1] “Verfassungsgericht greift ein”, taz online, 28. Juni 2024
[2] “Caso Salis, Gabriele Marchesi non andrà in carcere in Ungheria”, La Stampa Online, 28. März 2024; “Italien liefert Antifaschisten nicht nach Ungarn aus”, ND Online, 15. Februar 2024
[3] “2024 Rule of Law Report. Country Chapter on the rule of law situation in Hungary”, European Commission, 24. Juli 2024
[4] “Queere Menschen in Ungarn”, Tagesspiegel Online, 21. Oktober 2022
[5] “Begründung der einstweiligen Anordnung zur Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen nach Ungarn”, Bundesverfassungsgericht, 02. August 2024
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