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An: Axel Oberwelland, Geschäftsführer und Eigentümer der August Storck KG

Keine Rodung des Steinhausener Waldes

Sehr geehrter Herr Oberwelland,

mit Ihren Plänen zur Betriebserweiterung opfern Sie den Steinhausener Wald. Ein funktionierendes Ökosystem und Naherholungsgebiet, die Hauptverbindung der Haller Bürger*innen zum Tatenhauser Wald wird zerstört und ist damit unwiederbringlich verloren. Wir sind fest davon überzeugt, dass es einen Kompromiss geben kann. Lassen Sie der Natur und den Bürgern etwas Raum und erweitern Sie nicht maximal, sondern mit Augenmaß.

Es geht um einen Kompromiss zwischen den Erweiterungsabsichten der Fa. Storck und Klima- und Naturschutzbelangen.

Eine baulich reduzierte Betriebserweiterung würde:

  • den Steinhausener Wald weitestgehend erhalten
  • den Laibach in seinem ursprünglichen Bett belassen und dort renaturieren
  • die Erreichbarkeit des Tatenhausener Waldes für Erholungssuchende über den Steinhausener Weg gewährleisten
  • einen naturnahen Grünzug zwischen dem FFH-Gebiet Tatenhausener Wald und dem FFH-Gebiet Östlicher Teutoburger Wald erlauben, der einen Biotopverbundabschnitt darstellen könnte.

Wir appellieren an die Fa. Storck, ihre Erweiterungsabsichten zu überdenken, sich zeitgemäßen Umwelt- und Klimaschutzanforderungen zu stellen und mit ihrem Werbeslogan „Fabrik im Grünen“ Ernst zu machen.

Warum ist das wichtig?

Unsere schöne kleine Stadt Halle (Westf.) hat gerade in letzter Zeit durch den Lückenschluss der Autobahn (A33), Stromtrasse (Amprion) und fortschreitenden Klimawandel mit deutlich sichtbarem Fichten- und Buchensterben an den Hängen des Teutoburger Waldes schon sehr viele Bäume verloren. Die geplante Expansion der Firma Storck, einem der größten Süßwarenhersteller im weltweiten Markt der Zucker- und Schokoladenwaren, stellt einen massiven Eingriff dar und vernichtet ein intaktes Ökosystem und Naherholungsgebiet.

  1. Es sollen nochmals insgesamt 33 ha Freifläche überplant werden, wovon ca. 5,5 ha Wald sind. Insbesondere die maßlose Überbauung von Wald ist angesichts seiner Bedeutung für den Klimaschutz und des Waldsterbens in den benachbarten Fichtenlagen des Teutoburger Waldes nicht mehr zeitgemäß. Für diesen Waldverlust sind Ersatzaufforstungen im Nachbarort Werther geplant, die den Waldverlust aber über lange Zeit nicht ausgleichen können. Außerdem finden sie auf landwirtschaftlichen Nutzflächen statt, die somit dauerhaft aus der Nahrungsmittelproduktion genommen werden.

  2. Der Laibach soll aus seiner angestammten Aue in einen höher gelegenen Bereich verlegt werden, der vollkommen unnatürlich ist, künstlich ausgebaut werden muss und keinesfalls einem naturnahen Verlauf entspricht. Es besteht sogar die Gefahr, dass der Laibach in Trockenzeiten versickert. Besonders kritisch zu sehen ist die Fällung von ca. 1 ha weiteren Waldes, um den Laibach neu zu trassieren und diese ganze Verlegung auch noch als Ausgleich für den Eingriff anzurechnen.

  3. Die Haller Bevölkerung, die den Paulinenweg oder den Steinhausener Weg bisher nutzte, um im Haller Naherholungsgebiet Tatenhausener Wald die naturnahe Erholung zu suchen, die Jahreszeiten zu erleben oder Sport zu treiben, wird zukünftig an den Rand gedrängt und sich durch ein Industriegebiet zwischen Westumgehung und A33 sowie zwischen dem LKW-Verkehr für Storck hindurchzwängen müssen. Das wird große Teile der Haller Bevölkerung treffen.

Fest steht: Für all diesen Flächenverbrauch gibt es keine Ausgleichsflächen mehr in Halle. Kompensation findet anderswo statt.
Die Fragen sind: Wie wirkt sich eine weitere so massive Waldrodung plus Flächenversiegelung auf das Mikroklima der Stadt aus? Wie viele Hitzetote werden die nächsten Sommer bringen? Wie viele Keller laufen beim nächsten Starkregen voll? Wie hoch werden die Sturm- oder Hagelschäden nach dem nächsten Gewitter ausfallen? Welche Verantwortung übernimmt Storck für den Artenverlust?

Wissenschaftlich ist bewiesen, dass Bewegung in der Natur einen positiven Effekt auf die Gesundheit hat. Trotzdem wird die Haller Bevölkerung demnächst nicht mehr durch den Steinhausener Wald laufen, sondern zwischen der Umgehungsstraße und dem LKW Terminal der Firma Storck spazieren gehen.
Storck hat alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Trotzdem agiert Storck in diesen Zeiten der bereits spürbaren Klimakrise nicht vorbildlich!

Das Bundesverfassungsgericht hat für mehr Klimaschutz geurteilt und in der Begründung u.a. Artikel 20a des Grundgesetzes aufgeführt. Darin heißt es: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen.

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2021-08-01 18:44:49 +0200

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