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An: Dr. hc. Hans Michelbach (CSU), Lothar Binding (SPD), Dr. Florian Toncar (FDP), Fabio De Masi (Linke), Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) - Obleute im Finanzausschuss des Bundestages

Keine Steuern auf Bildung!

Bisher sind Bildungsveranstaltungen - zum Beispiel Kurse in Volkshochschulen - von der Umsatzsteuer befreit. Die Bundesregierung will das jetzt ändern: Weiterbildung soll nur noch dann steuerfrei sein, wenn sie der beruflichen Bildung dient. Die Folge: Nähkurse, Sprachfortbildungen oder Seminare zur Gesundheitsförderung würden teurer. Menschen mit wenig Einkommen würden so von Bildungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Und auch ausgerechnet die in Zeiten von gesellschaftlicher Spaltung und Rechtsextremismus so wichtige politische Bildung würde mehr kosten - und dann wahrscheinlich weniger nachgefragt. Hier steuert die Bundesregierung in eine völlig falsche Richtung!
Wie fordern von den Fraktionen im Deutschen Bundestag, die geplante Neufassung des § 4 Nr 22 Umsatzsteuergesetz zurückzunehmen. Bildung ist keine Ware und muss daher steuerfrei bleiben!

Warum ist das wichtig?

Millionen von Menschen in Deutschland nehmen jedes Jahr an Seminaren, Kursen und Veranstaltungen teil, um sich weiterzubilden. Die Formen von Angeboten und die persönlichen Beweggründe für Weiterbildung sind vielfältig - ob ein Malkurs in der Volkshochschule, ein Argumentationstraining gegen rechte Stammtischparolen, ein Theaterworkshop im Rahmen der politischen Bildung oder ein Englischkurs. Bisher sind solche Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen “wissenschaftlicher und belehrender Art” alle gleichermaßen von der Umsatzsteuer befreit. Das will die Bundesregierung jetzt ändern. Steuerbefreit soll nur noch Schul- und Hochschulunterricht und berufliche Bildung sein - der Rest habe “Freizeitcharakter” und soll mit Umsatzsteuer belegt werden.

Dieser Plan der Großen Koalition ist aus mehreren Gründen skandalös:
Erstens: Hier wird Weiterbildung verengt auf berufliche Bildung. Dies offenbart ein Bildungsverständnis, das Bildung nur dann wertschätzt, wenn sie dem beruflichen Fortkommen und einer wirtschaftlichen Verwertung dient.
Zweitens ist die künstliche Trennung von beruflicher und allgemeiner Erwachsenenbildung realitätsfern: Wenn ich in einem Volkshochschulkurs etwas für meine Persönlichkeitsbildung tue, dann kann das auch positive Wirkungen auf meinen Beruf haben.
Drittens droht mit der geplanten Neuregelung eine Verteuerung von Bildungsangeboten, weil die Bildungsträger die Umsatzsteuer von 19% an ihre Teilnehmenden weitergeben werden. Das betrifft Menschen mit geringem Einkommen, z.B. auch viele Senior*innen, die sich die Angebote dann nicht mehr leisten können - also ein Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe.
Dramatisch wird die neue Regelung für die politische Bildung: Gerade in Zeiten von gesellschaftlicher Spaltung, Rechtsextremismus und vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen braucht es gute Angebote der politischen Bildung, die für die Teilnehmenden möglichst kostengünstig sind. Hier sendet der GroKo-Plan also ein völlig falsches Signal.

Aber noch können wir diese Fehl-Besteuerung stoppen. Im Oktober wird der Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat beraten. Volkshochschulen und Verbände der Erwachsenenbildung laufen bereits Sturm gegen das neue Gesetz. Hilf mit diesen Protest noch stärker zu machen und unterzeichne diese Petition, die wir an die genannten Obleute der Fraktionen im Finanzausschuss übergeben wollen.

Weiterlesen:
Volkshochschulen warnen vor steigenden Kursgebühren:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vhs-volkshochschulen-warnen-vor-steigenden-kursgebuehren-a-1285793.html

Stellungnahme der öffentlich verantworteten Weiterbildung : https://www.dvv-vhs.de/fileadmin/user_upload/3_Der_Verband/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_UStG_Schlussfassung_120819.pdf

Gesetzentwurf:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/G-E-Mobilitaet/2-Regierungsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bild von StartupStockPhotos auf Pixabay

Wie die Unterschriften übergeben werden

möglichst persönlich

Neuigkeiten

2019-10-14 10:03:51 +0200

Die Petition wurde anlässlich der Anhörung zur geplanten Gesetzesänderung an die Obleute im Finanzausschuss übergeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Petition von 10.065 Bürger*innen unterzeichnet worden.

2019-10-13 20:32:37 +0200

10,000 Unterschriften erreicht

2019-10-02 19:25:55 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2019-09-26 15:04:31 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2019-09-26 12:01:20 +0200

500 Unterschriften erreicht

2019-09-24 13:04:04 +0200

100 Unterschriften erreicht

2019-09-24 09:53:08 +0200

50 Unterschriften erreicht

2019-09-22 00:10:32 +0200

25 Unterschriften erreicht

2019-09-21 08:41:08 +0200

10 Unterschriften erreicht