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An: Fraktionsvorsitzende im Bundestag Rolf Mützenich (SPD), Katharina Dröge und Britta Hasselmann (Bündnis 90/Die Grünen), Dietmar Bartsch (die Linke), Christian Dürr (FDP)

Keine weiteren Verschärfungen beim Bürgergeld!

Getrieben von der Opposition, die das Bürgergeld am liebsten abschaffen würde, beschließt die Ampel-Koalition eine Verschärfung nach der anderen. Schon im Januar 2024 wurden durch die Hintertür “Totalsanktionen” wieder eingeführt. Wer zum zweiten Mal ein “zumutbares Angebot” ablehnt, gilt als “Totalverweigerer” und bekommt den kompletten Regelsatz für zwei Monate gestrichen. So sollen Menschen ohne jegliche Verhandlungsgrundlage in - egal wie miese - Jobs gedrängt und der Niedriglohnsektor versorgt werden. 

Aber damit nicht genug. Mit dem neuen “Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung” sollen die bestehenden Sanktionen noch weiter verschärft werden. Die Änderungen wurden bereits durch das Kabinett abgesegnet und werden aktuell im Bundestag und Sozialausschuss beraten.  
Menschen, die von Bürgergeld leben müssen, werden dadurch in ihrer Freiheit und Menschenwürde weiter beschränkt. Unter dem Deckmantel der vermeintlichen Arbeitsförderung wird hier ein Grundrecht ausgehebelt, obwohl klar ist, dass Sanktionen nicht dazu führen, dass mehr Menschen nachhaltig eine Arbeit aufnehmen. Im Gegenteil: Sie versetzen Menschen in Stress und Existenzangst und erschüttern das Vertrauen in die Behörde dauerhaft.

Deshalb fordern wir: 

  • Keine weiteren Verschärfungen der Sanktionsregelungen 
  • Keine monatlich verpflichtenden Termine 
  • Eine Stärkung der Vermittlungsbudgets & Personalausstattung der Jobcenter 
  • Eine wissenschaftliche Auswertung der Wirksamkeit von Sanktionen anhand einer sanktionsfreien Modellkommune

Warum ist das wichtig?

Mit dem Bürgergeld wollte die Ampel in ihrer Amtszeit eine neue sozialpolitische Ära einläuten und Hartz IV überwinden: Mehr Vertrauen, mehr Fördern, Respekt und Augenhöhe. So lauteten die Versprechen. Aber schon bei seiner Einführung zum 1. Januar 2023 war klar, dass sich Hartz IV und Bürgergeld hauptsächlich im Namen unterscheiden. Die vermeintliche “Erhöhung” der Regelsätze war lediglich ein verspäteter Inflationsausgleich, die leichte Abfederung der Sanktionsmöglichkeiten eine überfällige Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts*. 

Keine zwei Jahre später werden selbst die kleinsten Veränderungen der Reform rückgängig oder gar schlimmer als bei Hartz IV gemacht. Damit wird Sozialrecht zu einem strafenden Recht. 

Der neue Gesetzentwurf enthält nicht nur Sanktionen in Höhe von 30% beim ersten Terminversäumnis, sondern auch Pendelzeiten von bis zu 3 Stunden für einen 6-Stunden-Arbeitstag, Umzug als zumutbare Mitwirkung, eine monatliche Meldepflicht im Jobcenter und die Verkürzung der Vermögenskarenz auf 6 Monate. Zusätzlich will Finanzminister Christian Lindner (FDP) am liebsten auch noch Ukrainer*innen das Bürgergeld streichen und Wohnkosten pauschal abrechnen.

Wir appellieren an die Koalition /Bundestag / Abgeordneten, sich nicht weiter auf das Unterbietungsspiel von CDU, CSU und AfD einzulassen und von den Verschärfungen, insbesondere den Sanktionen, abzusehen. 

Denn: Sanktionen bringen Menschen nicht in Arbeit

Selbst das Forschungsinstitut der Agentur für Arbeit im November 2022 kam zu dem Schluss, dass Sanktionen keine nachhaltig positiven Effekte auf die Integration in den Arbeitsmarkt haben. Negativfolgen von Sanktionen dagegen sind schon lange bekannt, wie aus demselben Bericht hervorgeht. Die Sanktionen bei verpassten Terminen, die nun umgesetzt werden sollen, sind sogar schärfer als noch zu Hartz IV-Zeiten. Gleichzeitig sind nur wenige Menschen, denen am Ende das Geld gekürzt wird, überhaupt erwerbsfähig. Sanktionen treffen vor allem Menschen in besonders prekären Lebensumständen und auch Kinder, die gemeinsam mit ihren Eltern in Bedarfsgemeinschaften leben. 

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*2019 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen maximal 30% des Regelsatzes betragen dürfen und forderte den Gesetzgeber damit auf, das Sanktionssystem zu reformieren. Das Urteil ließ ein kleines Schlupfloch für Totalsanktionen, das leider bereits von der Regierung genutzt wird. Expert*innen zweifeln allerdings stark daran, dass die neue Regelung zur Totalsanktion verfassungskonform ist. 

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