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An: Kommission der Europäischen Union

Meta bzgl. Datenschutz die rote Karte zeigen

Sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission,

Ab dem 27. Mai 2025 will Meta (ehemals Facebook) öffentliche Inhalte europäischer Nutzer:innen auf Plattformen wie Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz (KI) zu verwenden. Darüber sind wir, die unterzeichnenden Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union,  zutiefst besorgt 

Obwohl Meta beteuert, dass private Nachrichten nicht betroffen seien, sollen Interaktionen mit der neuen Meta-AI-Funktion – aufrufbar über einen blauen Kreis in der App – für das KI-Training genutzt werden. Besonders bedenklich ist dabei das gewählte Opt-out-Verfahren, bei dem Nutzer:innen aktiv widersprechen müssen, anstatt dass ihre ausdrückliche und informierte Zustimmung eingeholt wird.

Diese Praxis widerspricht nach unserer Auffassung klar der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere den Grundsätzen der Transparenz, der Zweckbindung und der Einwilligung (Art. 5 und 6 DSGVO). Sie stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar – nicht nur für Meta, sondern auch für andere Unternehmen, die unsere personenbezogenen Daten zunehmend für KI-Trainingszwecke nutzen wollen.

Wir fordern daher: Meta darf unsere Daten nicht für KI missbrauchen – wir fordern ein Verbot ohne Zustimmung!


Warum ist das wichtig?

Meta will ab dem 27. Mai 2025 öffentliche Inhalte europäischer Nutzer*innen auf Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner Künstlichen Intelligenz nutzen. Dabei setzt Meta auf ein Opt-out-Verfahren – wer nicht aktiv widerspricht, wird Teil des KI-Trainings.

Das verstößt gegen unser Verständnis von Datenschutz: Personenbezogene Daten dürfen nur mit klarer, informierter Zustimmung verwendet werden. Wir fordern ein Verbot dieser Praxis und klare Regeln für den Einsatz von Nutzerdaten bei KI-Systemen.

Wir bitten Sie eindringlich, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der EU zu schützen und für eine transparente, rechtskonforme und menschenzentrierte Entwicklung von KI zu sorgen – ohne die Umgehung etablierter Datenschutzstandards.

Die rasante Einführung von KI-Technologien geschieht oft ohne Rücksicht auf bestehende Datenschutzregelungen. Wenn der Umgang mit personenbezogenen Daten durch ein weltweit operierendes Unternehmen wie Meta nicht energisch kontrolliert und sanktioniert wird, droht ein schleichender Verlust europäischer Datenschutzstandards.

Jetzt ist der Zeitpunkt, entschlossen für unsere digitalen Grundrechte einzutreten.



Deutschland

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Kategorie

Neuigkeiten

2025-05-24 09:52:53 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2025-05-23 23:05:13 +0200

Mit großer Verwunderung und unglaublichem Erstaunen nehmen wir das Urteil des OLG Köln zur Kenntnis. Die Entscheidung, Meta die Nutzung personenbezogener Daten für KI-Training ohne ausdrückliche Einwilligung zu gestatten, steht im klaren Widerspruch zum Geist der DSGVO. Die Vorstellung, dass ein Opt-out-Verfahren bei sensiblen Daten ausreichen soll, halten wir für grundlegend falsch und gefährlich für den Schutz der digitalen Grundrechte in Europa.

2025-05-23 21:21:31 +0200

Am 23. Mai 2025 hat das OLG Köln entschieden, dass Meta personenbezogene Daten von Facebook- und Instagram-Nutzer:innen für das Training seiner KI verwenden darf. Der Eilantrag der Verbraucherzentrale NRW wurde abgewiesen. Das Gericht sieht ein berechtigtes Interesse von Meta und hält die Nutzung auch ohne ausdrückliche Einwilligung für rechtmäßig – solange Nutzer:innen widersprechen können. Meta habe laut Gericht ausreichend über die Datenverarbeitung informiert. Die Verbraucherzentrale kritisiert das Opt-out-Verfahren und prüft ein Hauptsacheverfahren. Die Frist für den Widerspruch endet am 26. Mai 2025.

2025-05-20 13:54:28 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2025-05-20 13:19:48 +0200

500 Unterschriften erreicht

2025-05-20 13:00:54 +0200

100 Unterschriften erreicht

2025-05-20 12:50:43 +0200

50 Unterschriften erreicht

2025-05-20 12:46:55 +0200

25 Unterschriften erreicht

2025-05-13 14:34:57 +0200

10 Unterschriften erreicht