Sachsen schränkt seit 2010 als einziges Bundesland den Schutz von Bäumen auf bebauten Grundstücken weitgehend ein.
Wir fordern den sächsischen Landtag auf, §19 des SächsNatSchG so zu ändern, dass der Baumschutz in sächsischen Kommunen und Gemeinden nicht weiter auf Landesebene eingeschränkt wird.
1. Insbesondere sollen Bäume ab 80 cm Stammumfang, gemessen in einer Stammhöhe von 1 Meter, auch auf bebauten Grundstücken (ggf. ab einer bestimmten Größe) und auch in Kleingartenanlagen als zu schützen erklärt werden dürfen [vgl. §19(2)2.,3.].
2. Die Frist von 3 Wochen für die Bearbeitung eines Antrags auf Beseitigung von Bäumen soll entfallen. [vgl. §19(3)]
Wenn alte Bäume gefällt werden müssen, sollte eine ökologisch wertvolle Ersatzbepflanzung vorgenommen werden.
Warum ist das wichtig?
Städte verantworten 70% der weltweiten CO2-Emissionen.
Ein ausgewachsener Baum allein reinigt 40.000 Kubikmeter Luft. Täglich!
Da die naturbelassenen Flächen und die Wälder weltweit auf dem Rückmarsch sind, brauchen wir mehr Natur in der Stadt.
§ 19 des SächsNatSchG fördert den Trend, dass der Baumbestand immer mehr kurzsichtigen Interessen zum Opfer fällt und die Natur in den Städten und Gemeinden zurückgedrängt wird - mit entsprechend negativen Folgen für unsere Gesundheit und für die Umwelt.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wir werden die Petition, wenn wir 10.000 Unterschriften erreicht haben, in Absprache mit dem Umweltamt an den Landtag persönlich übergeben.