Das Camp ist Sinnbild für ein gescheitertes Unterbringungssystem. Eine Lagerhalle hat sehr dünne Wände und dadurch wenig Wärmeisolierung. Familien, Kinder und alleinstehende Personen teilen sich mit 12 Personen enge Parzellen (sog. Kompartiments). Diese sind getrennt nur durch dünne Stellwände, die nach oben hin offen sind. Die Halle hat keine Fenster, wodurch es an natürlichem Licht und Frischluftzufuhr fehlt. Manche Kompartiments liegen im Halbdunklen. Sie haben keine Türen, die abschließbar wären, lediglich ein Vorhang im Eingangsbereich verhindert dauerhaften Einblick. Auch lässt sich nur das Eigentum, welches in einen kleinen abschließbaren Spind passt, vor dem Zugriff Dritter schützen. Diese Bedingungen bieten weder Schallschutz noch Sicherheit noch ausreichende Privatsphäre. Der permanente Lärmpegel und das Fehlen geschützter Rückzugsräume führen zu enormer psychischer Belastung. Schlaf und Erholung sind kaum möglich.
Besonders betroffen sind Kinder, die unter den beengten und belastenden Bedingungen psychische Symptome entwickeln. Viele zeigen Anzeichen von Angst, Erschöpfung und sozialem Rückzug.
Derzeit gelten Besuchsverbote sowohl für Menschen von außerhalb, als auch von Kompartiment zu Kompartiment. Die Verbote verstärken die Isolation vom öffentlichen Leben, behindert familiäre und soziale Bindungen und widersprichen grundlegenden Selbstbestimmungs- und Freiheitsrechten, wie sie im Artikel 13 unseres Grundgesetzes ausgeführt werden.
(Cremer & Engelmann, Oktober 2018)
Der Umgang der Mitarbeitenden mit den Bewohnenden ist oft menschenverachtend und traumatisierend. Für kleinste "Vergehen" wird ihnen Hausverbot erteilt. Die Hausordnung, auf die sich die Mitarbeitenden bei Anweisungen und Sanktionierungen beziehen, wurde weder ausgehändigt noch ausgehängt. Selbst auf kleine Anliegen, wie die Bitte um eine weitere Schlafdecke, reagieren Mitarbeitende mit schroffen Abfuhren. Die Sichtweisen der Bewohnenden werden prinzipiell negiert. Es werden willkürlich neue Regeln aufgestellt und falsche Versprechungen in Umlauf gebracht, weil Menschen, die in Vorfreude sind, sich weniger beschweren.
Bewohner*innen berichten von mangelnder Hygiene, defekten Sanitäranlagen, schlechtem WLAN und einem monotonen Essensangebot. Lange Wege zu den Sanitäranlagen beeinträchtigen die Lebensqualität zusätzlich.
Die genannten Faktoren werden als Postmigrationsstressoren bezeichnet. Die Psychotherapeutin Marit Matten beschreibt, dass viele Flüchtende mit einer Traumatisierung nach Deutschland kommen. Durch schlechte Unterbrigungsbedigungen in unserem Land verschlechtern sich ihre Zustände.
(vgl. Marit Matten, 05.11.2025)
Ein Fortbestehen der bestehenden Zustände ist daher nicht akzeptabel!
Nach einem angemeldeten Protest am 12. Oktober 2025 wurden 15 Menschen ohne nachvollziehbare Begründung vom Sicherheitsdienst aus der Unterkunft verwiesen und mussten die Nacht im Freien verbringen. Solche willkürlichen Maßnahmen sind Ausdruck eines Systems, das Kontrolle über Schutz stellt und Menschenrechte missachtet.
Es darf nicht sein, dass Menschen, die Schutz suchen, unter Bedingungen leben müssen, die ihre Würde und Gesundheit gefährden. Die Stadt Hamburg, welche die Menschenrechte einzuhalten hat, darf solche Zustände nicht dulden. Eine Bindung an das Grundgesetz ist in § 1 Artikel 1 Satz 3 eindeutig festgehalten.
(vgl. bpb, 11.12.2023)
Die sofortige Schließung des Camps Neuland – Schlachthofstraße ist ein notwendiger erster Schritt hin zu einer humanen, gerechten und respektvollen Unterbringungspolitik.
Menschenrechte gelten für alle – ohne Ausnahme.
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Medienberichte und weitere Informationen:
Quellenangaben
- BMBFSFJ, Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (23.10.25): UN-Kinderrechtskonvention. https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/vn-kinderrechtskonvention/un-kinderrechtskonvention-86544.
- bpb. Bundeszentrale für politische Bildung. Grundrechte (11.12.2023).: https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44187/i-die-grundrechte/.
- Cremer, Hendrik und Engelmann, Claudia, Deutsches Institut für Menschenrechte (Oktober 2018): Hausordnungen menschenrechtskonform gestalten. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete.
- Matten, Marit, Refugio München (05.11.2025): Der schwerste Teil der Therapie, https://www.refugio-muenchen.de/ueber-uns/refugio-muenchen-report/postmigration/