5,000 Unterschriften erreicht
An: Tanja Birkholz (Schufa-Chefin); Alexander Roßnagel (Datenschutzbeauftragter Hessen)
Schufa-Skandal: Schattendatenbank sofort löschen!
Seit vielen Jahren betreibt die Schufa offenbar eine geheime Datenbank mit teilweise sensibelsten Informationen über Millionen Menschen in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer investigativen Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung:
„Es ist ein wahrer Schatz, den die Schufa besitzt, und er war bisher vielleicht ihr größtes Geheimnis. Denn neben der ‚offiziellen‘ Schufa-Datenbank gibt es noch eine zweite Sammlung, von der selbst viele Fachleute nichts wussten: ‚Historische‘ Daten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, veraltete Informationen, die Jahre zurückreichen und von denen die Betroffenen bislang annahmen, dass sie längst gelöscht seien.
Alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben. Sensible Informationen, die großen Schaden anrichten können, wenn sie in die falschen Hände geraten.“ Quelle: NDR [1]
Diese Daten nutzt die Schufa offenbar für Tests, in denen sie ihr aktuelles Scoring-Verfahren mit den historischen Daten füttert. Zwar übermittelt die Schufa die historischen Daten nicht an ihre Kunden, aber die Ergebnisse der Tests gibt sie an Firmen wie Banken, Telekommunikationsfirmen, Energieversorger, große Handelsunternehmen, E-Commerce-Anbieter und Zahlungsdienstleister weiter. Die Menschen, deren Daten die Schufa dafür verwendet, erfahren davon von der Schufa: Nichts. [1]
Die Schufa bestreitet nicht, dass sie diese Datenbank betreibt und auch nutzt, um mit unseren Daten Geld zu verdienen. Sie meint lediglich, dass sie das darf. [2] Damit steht sie ziemlich allein da.
Wir dagegen meinen: Dass die Schufa offenbar riesige Mengen an Daten über uns aufbewahrt, die sie nach Auffassung von Expert*innen längst hätte löschen müssen, zum Teil seit vielen Jahren, ist womöglich der größte Datenskandal der deutschen Geschichte.
Wir fordern:
- von der Schufa: Diese Schattendatenbank muss augenblicklich gelöscht werden!
- vom Hessischen Datenschutzbeauftragten: Schließen Sie endlich Ihre Prüfung der Schufa-Schattendatenbank ab. Sollten Sie zu dem Ergebnis gelangen, dass die Datenbank rechtswidrig ist, verhängen Sie die höchstmögliche Strafe gegen die Schufa!
Warum ist das wichtig?
Die Schufa ist eine der mächtigsten Firmen Deutschlands. Nach eigenen Angaben hat sie Daten über das Zahlungsverhalten von 68 Millionen Personen gesammelt. [3] Diese Daten entscheiden darüber mit, wer eine Wohnung oder einen Kredit bekommt, wer einen Handy- oder Internetvertrag abschließen kann und ob man online per Rechnung bezahlen darf oder Vorkasse leisten muss.
Weil die Daten so große Bedeutung für unser Leben haben, ist streng geregelt, welche Informationen die Schufa haben darf, und auch wie lange. Die Schufa ist gesetzlich verpflichtet, alte Daten zu löschen, damit Probleme der Vergangenheit – etwa eine zu spät bezahlte Rate oder eine unbeglichene Rechnung – nicht für immer über die Zukunft von Menschen entscheiden.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, der für die Kontrolle der Schufa wegen ihres Hauptsitzes in Wiesbaden zuständig ist, gibt an, dass er schon seit Frühjahr 2025 die Rechtsgrundlage der Datenbank prüfe. [1] Das heißt nichts anderes, als dass die Datenschutzaufsicht nach mehr als einem Jahr Prüfung nicht bestätigen kann, dass die Schattendatenbank nach dem Gesetz erlaubt ist.
Und Ruth Janal, Professorin für Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth und Expertin für Bonitätsprüfung und Verbraucherrecht, sagt deutlich: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischer Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zulässig.“ [1]
Weil die Daten so große Bedeutung für unser Leben haben, ist streng geregelt, welche Informationen die Schufa haben darf, und auch wie lange. Die Schufa ist gesetzlich verpflichtet, alte Daten zu löschen, damit Probleme der Vergangenheit – etwa eine zu spät bezahlte Rate oder eine unbeglichene Rechnung – nicht für immer über die Zukunft von Menschen entscheiden.
Der Hessische Datenschutzbeauftragte, der für die Kontrolle der Schufa wegen ihres Hauptsitzes in Wiesbaden zuständig ist, gibt an, dass er schon seit Frühjahr 2025 die Rechtsgrundlage der Datenbank prüfe. [1] Das heißt nichts anderes, als dass die Datenschutzaufsicht nach mehr als einem Jahr Prüfung nicht bestätigen kann, dass die Schattendatenbank nach dem Gesetz erlaubt ist.
Und Ruth Janal, Professorin für Wirtschaftsrecht an der Universität Bayreuth und Expertin für Bonitätsprüfung und Verbraucherrecht, sagt deutlich: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischer Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des EuGH nicht zulässig.“ [1]
Daher fordern wir: Die Schufa muss diese Daten löschen – sofort!
Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte muss handeln. Er muss die Prüfung nun so schnell wie möglich abschließen – und nicht nur die Löschung der Geheimdatenbank fordern, sondern auch die höchstmögliche Strafe von 20 Millionen Euro verhängen.
Quellen: