An: Bundesumweltminister Carsten Schneider und die Bundesregierung
Stoppt unnötige Baumfällungen – Bäume per Gesetz schützen!
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Stoppt unnötige Baumfällungen!
Jeden Herbst beginnt die Baumfällsaison. Und jedes Jahr erleben Menschen in ihren Städten und Gemeinden dasselbe: Gesunde, teils jahrzehntealte Bäume sollen gefällt werden für Bauvorhaben, Straßen und Parkplätze. Anwohnende erfahren oft erst davon, wenn die Planungen abgeschlossen sind oder die Fällungen unmittelbar bevorstehen.
Das wollen wir ändern: Der Erhalt bestehender Bäume muss von den zuständigen Stellen von Anfang an mitgedacht und geprüft werden. Eine Fällung darf nur das letzte Mittel sein.
Wir appellieren an die Bundesregierung, insbesondere an Bundesumweltminister Carsten Schneider und die Bundesbauministerin Verena Hubertz:
Baumrecht vor Baurecht!
Schaffen Sie gemeinsam einen verbindlichen bundesweiten rechtlichen Mindeststandard für den Erhalt von Bäumen: Das Bundesumweltministerium ist insbesondere bei Änderungen des Bundesnaturschutzrechts gefragt, das Bundesbauministerium bei der Baugesetzbuch-Novelle. Stimmen Sie die Regelungen so aufeinander ab, dass Baumerhalt bei Planungen und Bauvorhaben verbindlich geprüft wird.
Stellen Sie bitte Folgendes sicher:
- Baumerhalt vor Fällung
Der Bund soll im Naturschutz- und Baurecht einen verbindlichen gesetzlichen Mindeststandard schaffen, nach dem bei öffentlichen Planungen und öffentlich finanzierten Bau- und Infrastrukturvorhaben der Erhalt bestehender, erhaltenswerter Bäume Vorrang hat. Eine Fällung darf erst vorgesehen werden, wenn zumutbare Alternativen zum Erhalt geprüft wurden und ihre Ablehnung nachvollziehbar dargelegt ist. - Den Wert bestehender Bäume berücksichtigen
Alter, Größe, Kronenvolumen, Lebensraum- und Klimafunktionen müssen bei Fällung, Ausgleich und Ersatz zählen. Ausgleichszahlungen müssen einen deutlich höheren gesellschaftlichen Wert als heute widerspiegeln. Ein Jungbaum ist kein gleichwertiger Ersatz für einen über Jahrzehnte gewachsenen Baum. - Unvermeidbare Fällungen ortsnah und mindestens im Verhältnis 1:3 ausgleichen
Für jeden unvermeidbar gefällten Baum sollen mindestens drei neue, standortgerechte Bäume in der nächsten geeigneten Pflanzperiode gepflanzt werden – möglichst innerhalb von 50 Metern, im Regelfall innerhalb von 150 Metern um den Fällort. Abweichungen müssen nachvollziehbar begründet werden. Pflege und Nachpflanzung bei Ausfall sind verbindlich sicherzustellen. Ersatzpflanzungen entbinden nicht von der Pflicht, zuerst zumutbare Möglichkeiten zum Erhalt bestehender Bäume zu prüfen. - Fällungen frühzeitig öffentlich machen
Bei öffentlichen Planungen und öffentlich finanzierten Bau- und Infrastrukturvorhaben müssen geplante Baumfällungen sechs Monate vor Beginn der Beteiligungsfristen veröffentlicht werden. Die Informationen müssen nachvollziehbar darlegen, welche Bäume betroffen sind, warum ihre Fällung vorgesehen ist und welche Erhaltungsalternativen geprüft wurden, damit Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit noch vor der endgültigen Entscheidung Einfluss nehmen können. Vier Wochen vor der Fällung muss erneut öffentlich informiert werden.
Zwingend nötige Fällungen bleiben möglich. Doch Bequemlichkeit, kurzfristige Einsparungen oder „so haben wir schon immer geplant“ dürfen in Zeiten von Hitze, Dürre, städtischem Baumsterben und Klimawandel nicht über die Fällung oder das Weiterleben von Bäumen entscheiden.
Erst Erhalt und Alternativen prüfen! Nur wenn es nicht anders geht, fällen. Eine Fällung darf nur das letzte Mittel sein.
Sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Schneider, sehr geehrte Frau Bundesbauministerin, bringen Sie gemeinsam die notwendigen Gesetzesänderungen auf den Weg – für den Erhalt unserer Bäume!
Warum ist das wichtig?
In wenigen Stunden gefällt. Für Jahrzehnte verloren.
Wo gestern eine große Baumkrone Schatten spendete, bleibt morgen ein Stumpf. Für die Nachbarschaft verschwinden ein Stück Heimat und natürlicher Hitzeschutz. Zurück bleiben Trauer, Wut und die Frage: Hätte dieser Baum wirklich fallen müssen?
Ausgewachsene Bäume spenden Schatten vor dem Wohnhaus, an der Bushaltestelle und auf dem Schulweg. Gerade ältere Menschen und Kinder brauchen schattige Wege, Plätze und Spielorte. Bäume bieten außerdem Lebensraum für Tiere. Ihre Bedeutung reicht weit über das Grundstück hinaus, auf dem sie stehen.
Ersatzpflanzungen machen diesen Verlust nicht sofort wett. Junge Bäume brauchen Jahrzehnte, um vergleichbare Kronen zu entwickeln. Eine Ersatzzahlung spendet keinen Schatten, und eine Pflanzung am anderen Ende der Stadt hilft dem betroffenen Schulhof nicht.
Immer wieder kämpfen Menschen erst in letzter Minute um ihre Bäume. Sie müssen frühzeitig erfahren, was geplant ist, und mitwirken können, solange Gebäudestellungen, Zufahrten oder Stellplätze noch veränderbar sind. Der Baumerhalt muss von Anfang an verbindlich geprüft werden.
Natürlich brauchen wir Wohnungen, Schulen und Infrastruktur. Auch können Krankheit oder mangelnde Verkehrssicherheit eine Fällung notwendig machen. Doch wo zumutbare Möglichkeiten zum Baumerhalt bestehen, müssen sie Vorrang haben. Unvermeidbare Verluste müssen ortsnah ausgeglichen und Pflege sowie Anwuchserfolg gesichert werden.
Deshalb brauchen wir einen verbindlichen bundesweiten Mindeststandard im Naturschutz- und Baurecht. Er soll Verwaltungen und Planungsbüros klare Vorgaben geben und Menschen vor Ort ermöglichen, rechtzeitig mitzuwirken.
Unterschreibe und hilf mit, unnötige Baumfällungen zu stoppen. Was heute fällt, fehlt uns noch Jahrzehnte.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Wir wollen die Petition gemeinsam mit Vertreter lokaler Bauminitiativen aus ganz Deutschland an das Bundesumwelt- und das Bundesbauministerium übergeben.