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An: Markus Söder (CSU), Joachim Herrmann (CSU) - Bay. Landesregierung & Sebastian Körber (FDP) - Vorsitzender des Verkehrsausschusses im bayr. Landtag

Subventionen für Anwohnerparken streichen - Neue Parkgebührenverordnung für BAYERN

Bis vor kurzem durften Anwohnerparkausweise (offiziell: Bewohnerparkausweise) in Deutschland maximal 30,70€ pro Jahr kosten.¹
Durch die neue StVG-Novelle (04.07.2020) ist das jetzt Ländersache. U.a. Hamburg und Baden-Württemberg haben bereits reagiert und eigene Regelungen erlassen. In Baden-Württemberg (seit 22.07.2021) wird die Bepreisung den Kommunen überlassen.

Wir fordern, dass auch in Bayern eine Parkgebühren-Verordnung nach Baden-Württemberger Vorbild [1] geschaffen wird, die den Kommunen die Bepreisung des Anwohnerparkens überlässt und somit staatliche Subventionen für den PKW abbaut. Dabei sollen ebenso wie im Nachbar-Bundesland keine landesweiten Höchstsätze festgelegt werden.

[1] https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-PGebVBW2021pP1&psml=bsbawueprod.psml&max=true
¹ dabei gab es vereinzelte Ausnahmen, z.B. Münchner Altstadt 102€ pro Jahr

Warum ist das wichtig?

Während 12 qm (ca. Größe eines durchschnittlichen Parkplatzes) in manchen Städten pro Jahr als Wohnfläche über 2.500€ kostet, ist das Abstellen privater PKW im öffentlichen Raum staatlich massiv subventioniert. Der Straßenraum ist aber knapp und teuer. Dabei haben "Anlagen des ruhenden Verkehrs signifikante Auswirkungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung"[3].

Dass innerorts fast alle Straßenränder dicht an dicht mit immer größeren Fahrzeugen
zugeparkt sind, ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sondern auch eines mit Blick
auf die Verkehrssicherheit: Nach Erhebung der Unfallforschung der deutschen Versicherer (UDV) hängt mittlerweile jeder fünfte Unfall mit geparkten Fahrzeuge zusammen. Für Radfahrende ist das Verletzungsrisiko durch sog. Dooring oder Sichtbehinderungen hierbei ungleich höher als für alle anderen Verkehrsteilnehmenden, v.a. als für Fahrzeuginsassen [4].

Durch Druck von u.a. Umweltverbänden, Kommunen, Deutschem Städtetag ist in der letzten StVO Novelle in 2020 der Höchstsatz von 30,70 € für Anwohnerparken weggefallen. Entsprechende Regelungen treffen fortan die Länder.
Der Höchstsatz von 30,70€ wurde dabei 1993 (vor 28 Jahren!) festgelegt und ist im Vergleich zu den Fahrkartenpreisen im ÖPNV seitdem nicht gestiegen, obwohl die Preise weder den Verwaltungsaufwand noch die Herstellungs- und Wartungskosten öffentlicher Stellplätze decken.
In Stockholm z.B. kostet ein Bewohnerparkplatz 827€ pro Jahr (Stand: 2018).

U.a. das Nachbarland Baden-Württemberg hat reagiert und die Gestaltung der Preise für Anwohnerparken den Kommunen übergeben - ohne Höchstsätze. In den Gebührenordnungen der Kommunen können neben den Kosten des Verwaltungsaufwands auch der wirtschaftliche Wert oder sonstiger Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Bewohner berücksichtigt werden. Staffelungen sind nach folgenden Kriterien möglich: Größe des Fahrzeuges, Anzahl der Fahrzeuge pro Haushalt und Halter*in, Lage der Parkmöglichkeit und einer Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen. [1]

Im Sinne der Verkehrswende müssen staatliche Subventionen des motorisierten Individualverkehrs (MIV) entfallen. Damit können auch umweltfreundlichere Alternativen in den Städten gefördert werden.
Der Wegfall fossiler Subventionen ist auch ein Beitrag zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens, das anstrebt die Erderwärmung möglichst auf 1,5°C zu begrenzen.
Auch aus sozialen Gesichtspunkten ist die Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) zu Lasten des MIV wichtig, denn 37% der Haushalte mit niedrigem Einkommen und 53% der Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen verfügen über keinen eigenen PKW. [2]
Eine Studie in den Niederlanden berechnete, dass pro 100€ Bewohnerparkgebühren sich der Autobesitz um 17 pro 1.000 Bewohnenden reduziert [3].

Die Bepreisung von Anwohnerparken dient letztlich der Minderung der Luftschadstoff- und Lärmbelastungen, der Senkung der CO2-Emissionen und dazu, die Aufenthalts- und Lebensqualität in Städten zu erhöhen. Fundierte Hintergründe und auch Bewohnerparkgebühren im europäischen Vergleich sind nachlesbar im Begleitschreiben, das das Verkehrsministerium Baden-Württembergs gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Klima Mobil verfasst hat [3].

[2] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-parkgebuehren-verordnung-wertet-strassenraum-auf-1/
[3] https://www.aktivmobil-bw.de/fileadmin/user_upload_fahrradlandbw/8_News_2021/210706_Begleitschreiben-zur-Delegationsverordnung.pdf
[4] https://bayern.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/bayern/Aktuelles/Neuigkeiten/ADFC_Bayern_Stellungnahme_Parkgebuehren_ohne_Unterschrift.pdf

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2021-10-25 19:27:44 +0200

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