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An: Bundesregierung

Unrentable Kohle darf nicht bis 2038 künstlich am Leben erhalten werden

Es gibt keine “energiepolitische Notwendigkeit”, die Kohleverstromung bis 2038 – oder gar darüber hinaus – mit erhöhten Fördermengen festzuschreiben!

Wir fordern die Streichung aller Privilegien für Unternehmen der Kohleindustrie und massive Investitionen in den Ausbau von Erneuerbaren Energien. 

Das Kohleausstiegsgesetz, welches noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, darf keine privatrechtlichen Vertragsregelungen mit Wirtschaftsunternehmen enthalten, die eine Nachjustierung des Kohleausstiegs und ggf. Vorverlegung auf einen früheren Zeitpunkt unmöglich macht. Der Kohleausstieg muss ohne wenn und aber am 1,5° Ziel der Pariser Verträge ausgerichtet sein.

Warum ist das wichtig?

Kohle ist längst wirtschaftlich unrentabel geworden. Trotzdem will die Bundesregierung noch vor der Sommerpause in einem Gesetz festschreiben, dass die Steuerzahler*innen auf 18 Jahre hin weiter das überholte und unwirtschaftliche Geschäftsmodell von RWE, bzw. anderer Energieerzeuger, stützen und fördern sollen.

Das, was der Markt eigentlich im Sinne der Wirtschaft und des Klimaschutzes regeln könnte - und nach allgemeinem gesellschaftlichen Konsens auch müsste, nämlich einen frühzeitigen Kohleausstieg, wird nun ausgerechnet durch das unmittelbar zur Abstimmung stehende Kohleausstiegsgesetz der Bundesregierung verhindert.

Deutschlands Kraftwerke geben derzeit rund 300 Millionen Tonnen CO2 jährlich in die Atmosphäre ab. Davon stammt die Hälfte aus Braunkohlekraftwerken. Der Energiekonzern RWE allein verursacht nach wie vor rund 25% aller CO2-Emissionen in Deutschland. Kohle ist somit der Klimakiller Nr. 1. Gleichzeitig erleben erneuerbare Energien aktuell eine ungeahnte Kostensenkung, die Kohleverstromung schon heute in großen Teilen unrentabel macht.

Wird das Gesetz wie geplant noch vor der Sommerpause beschlossen, wird bis in das Jahr 2038 klimaschädliche Kohle verfeuert – ermöglicht durch den Gesetzgeber. 

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