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An: Bundesumweltminister Carsten Schneider

Verkaufsstopp für invasive Pflanzen

Bild von Heather Laura auf Unsplash
Ich lege gerade eine Streuobstwiese an. In den letzten Monaten habe ich über 100 Stunden meiner Freizeit damit verbracht, Topinambur und Einjähriges Berufkraut wieder auszureißen – Pflanzen, die ich nie gepflanzt habe und die sich einfach von selbst ausgebreitet haben. In meinem Garten ist zudem ein Kirschlorbeer aufgegangen, obwohl ich keinen einzigen besitze. Bei Spaziergängen sehe ich ganze Flächen an Bahndämmen und in Naturschutzgebieten, die von Kanadischer Goldrute überwuchert werden – ungehindert.

Wir fordern Bundesumweltminister Carsten Schneider auf: Führen Sie ein Verkaufsverbot für wissenschaftlich als invasiv eingestufte Pflanzenarten ein.

Warum ist das wichtig?

Hintergrund:

Was mir bei der Arbeit an meiner Streuobstwiese klar geworden ist: Man kann nicht erwarten, dass Menschen mit viel Mühe und eigenen Kosten invasive Pflanzen aus ihren Gärten, Feldern oder Wäldern entfernen, nur weil jemand anderes sie irgendwann schön in seinem Garten fand – und nicht wusste, dass sie sich unkontrolliert ausbreiten. Genau das ist aktuell aber die Realität: Über den Gartenhandel gelangen ständig neue invasive Pflanzen in unsere Natur, und die Folgekosten und die Arbeit, sie wieder einzudämmen, tragen andere.

Das Bundesamt für Naturschutz hat 45 Pflanzenarten offiziell als invasiv eingestuft – darunter die Kanadische Goldrute, die ich selbst an Bahndämmen und in Naturschutzgebieten in großen Beständen sehe. Für diese Arten ist wissenschaftlich belegt, dass sie heimische Pflanzen verdrängen und ganze Lebensräume verändern. Trotzdem werden sie weiterhin ganz normal im Handel verkauft, ohne jede Kennzeichnung.

Ein Verkaufsverbot allein reicht aber nicht: 76 weitere Arten gelten als potenziell invasiv, darunter Kirschlorbeer, Topinambur, Einjähriges Berufkraut und der beliebte Sommerflieder – für sie ist die Datenlage noch nicht so eindeutig, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre. Genau deshalb braucht es hier eine verpflichtende Kennzeichnung im Handel, online wie im Laden: mit dem Namen der Pflanze, einem verständlichen Hinweis auf ihr Ausbreitungsrisiko und einem Tipp, wie man eine Ausbreitung in die Natur verhindert. So können Käufer:innen selbst entscheiden – informiert, statt im Unwissen wie ich es bei meinem Kirschlorbeer war.

Und drittens: Verbote und Warnhinweise sollten nicht das letzte Wort sein. Wer auf eine problematische Pflanze verzichtet, sollte im Baumarkt oder in der Gärtnerei direkt eine gute heimische Alternative angeboten bekommen – Pflanzen, die genauso schön blühen, aber tatsächlich Nahrung für Wildbienen, Schmetterlinge und Vögel bieten. Es geht nicht darum, unsere Gärten ärmer zu machen, sondern darum, sie mit den richtigen Pflanzen bunter zu machen.



Neuigkeiten

2026-09-05 09:38:19 +0200

500 Unterschriften erreicht

2026-09-04 14:32:45 +0200

100 Unterschriften erreicht

2026-09-04 13:32:01 +0200

50 Unterschriften erreicht

2026-09-04 13:14:32 +0200

25 Unterschriften erreicht

2026-09-04 12:36:10 +0200

10 Unterschriften erreicht