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An: den Deutschen Bundestag

Kosten von Gaskraftwerken öffentlich ausweisen

Wissenschaftlicher Konsenz über notwendige CO2-Entfernung
Der Bundestag möge beschließen, dass bei allen Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren für Anlagen, die CO₂ aus fossilem Kohlenstoff emittieren, die entstehenden Carbon-Removal-Kosten verpflichtend auszuweisen sind.
Diese Kosten sind gesicherte zukünftige Verbindlichkeiten aus rechtlich bindenden Klimaschutzzielen und müssen nach den Grundsätzen der Haushaltswahrheit transparent gemacht werden, damit Politik und Öffentlichkeit evidenzbasierte Entscheidungen treffen können.

Warum ist das wichtig?

Die Klimaschutzziele Deutschlands sind rechtlich bindend (Pariser Abkommen, Bundes-Klimaschutzgesetz).

Da das CO₂-Budget für 1,5 Grad bereits im 3-Jahres-Mittel überschritten ist, muss jede zusätzliche Emission künftig durch Carbon Removal ausgeglichen werden. Diese Kosten betragen laut IPCC ca. 388 Euro pro Tonne CO₂. Übliche Marktpreise liegen bei 500 bis 1.000 Euro pro Tonne CO₂.

Carbon-Removal-Kosten sind gesicherte Verbindlichkeiten

Entweder erfüllt Deutschland seine rechtlichen Verpflichtungen (dann fallen diese Kosten real an) oder der Rechtsstaat bricht zusammen (dann ist jede Rechtsanwendung obsolet). Bei funktionierendem Rechtsstaat sind diese Kosten daher vergleichbar mit:

  • Renaturierungsverpflichtungen bei Steinbrüchen
  • Entsorgungsverpflichtungen bei Atomkraftwerken
  • Pensionsverpflichtungen im öffentlichen Dienst

Konkrete Beispiele aus genehmigten Projekten bei 500 Euro pro Tonne COüber 20 Jahre:

  • Kraftwerk Mehrum (Niedersachsen): ca. 23,0 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Jänschwalde (Brandenburg): ca. 17,25 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Bexbach (Saarland): ca. 17,25 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Staudinger Block 8 (Hessen): ca. 17,06 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Bergkamen (Nordrhein-Westfalen): ca. 16,87 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Lippendorf (Sachsen): ca. 16,77 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Schwarze Pumpe (Sachsen): ca. 16,77 Mrd. Euro
  • Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe RDK 9 (Baden-Württemberg): ca. 16,29 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Scholven II (Nordrhein-Westfalen): ca. 16,01 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Weisweiler (Nordrhein-Westfalen): ca. 15,34 Mrd. Euro
  • Gersteinwerk L, Werne (Nordrhein-Westfalen): ca. 15,34 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Voerde (Nordrhein-Westfalen): ca. 15,34 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Schkopau (Sachsen-Anhalt): ca. 15,00 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Heilbronn HLB 8 (Baden-Württemberg): ca. 12,94 Mrd. Euro
  • Heizkraftwerk Altbach/Deizisau 3 GuD (Baden-Württemberg): ca. 12,75 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Weiher / Quierschied (Saarland): ca. 11,50 Mrd. Euro
  • Gaskraftwerk Leipheim II (Bayern): ca. 10,54 Mrd. Euro
  • GuD-Kraftwerk Hamm-Uentrop (Nordrhein-Westfalen): ca. 9,59 Mrd. Euro
  • Zukunftskraftwerk Mainz (Rheinland-Pfalz): ca. 4,79 Mrd. Euro
  • GuD Dradenau (Hamburg): ca. 3,45 Mrd. Euro
  • Kraftwerk Fenne / Völklingen (Saarland): ca. 2,88 Mrd. Euro
  • KMW Motorenkraftwerk Mainz-Wiesbaden (Rheinland-Pfalz): ca. 1,04 Mrd. Euro
  • HKW III/C Modul A–K Duisburg (Nordrhein-Westfalen): ca. 0,90 Mrd. Euro
  • Wärmekraftwerk Zolling Motor 1–4 (Bayern): ca. 0,81 Mrd. Euro
Diese enormen Verbindlichkeiten werden derzeit in keiner UVP und in keinem Haushalt ausgewiesen. Die Entscheidungsträger und Steuerzahler werden systematisch über die wahren Kosten im Unklaren gelassen. 

Rechtliche Grundlage

Die Landeshaushaltsordnungen verlangen:
  • den Grundsatz der Haushaltswahrheit
  • den Grundsatz der Haushaltsvollständigkeit
  • den Ausweis zukünftiger Verbindlichkeiten

Das Klimaschutzgesetz (§ 13) verpflichtet Träger öffentlicher Aufgaben, die Klimaschutzziele bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen. Wenn diese Ziele bindend sind, dann sind auch die Kosten für deren Einhaltung real und müssen transparent gemacht werden.

Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten, dass keine erheblichen Nachteile für die Allgemeinheit hervorgerufen werden können (§ 5 Abs. 1 BImSchG) und dass Vorsorge getroffen werden muss (§ 5 Abs. 2 BImSchG).

Nutzen für Politik und Gesellschaft

Die Transparenz über diese Kosten würde:
  • evidenzbasierte Entscheidungen ermöglichen
  • alternative, klimafreundliche Projekte als wirtschaftlich überlegen erkennbar machen
  • der Politik ein Werkzeug geben, um rational zu entscheiden
  • den Steuerzahler vor versteckten Zukunftslasten schützen
Bei Verbindlichkeiten von Hunderten Millionen bis Milliarden Euro pro Projekt ist diese Transparenz keine „grüne Ideologie“, sondern schlichte Haushaltswahrheit und demokratische Pflicht.

"Deutschland nur anteillig an den Klimafolgen schuld"

Unser Rechtssystem tut sich schwer mit der "anteilligen Schuld" an den globalen Klimafolgen.

Jetzt ist das anders: 
  • Da wir die 1,5 Grad überschritten haben,
  • eine Rückkehr zu 1,5 Grad wissenschaftlich nötig ist um Kippunkte zu vermeiden und
  • jede weitere Emission fossilen CO2 1:1 zuzuordnen ist zum Emittenten
  • ist jede weitere Emission fossilen CO2 1:1 wieder zu entnehmen.

Stuttgarter Kraftwerke belasten die Stuttgarter, Kölner GuDs die Kölner, und Berliner Gaskraftwerke und fossile BHKWs die Berliner Steuerzahler mit mehreren Milliarden Euro.

Das ist unabhängig davon was andere machen.

Nicht die Gesetze haben sich geändert, sondern die Umwelt.

Die Welt ist jetzt so wie sie ist.

Entsprechend sollten die bestehenden Gesetze ab sofort ausreichend sein, um diese Verbindlichkeiten ausweisen zu müssen.

Der Gesetzgeber hat sich schliesslich einen vollständigen und wahren Haushalt per Gesetz gewünscht.

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