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An: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier

Wir brauchen jetzt ein Recht auf solare Eigenversorgung! Hausgemachte Energie für alle!

In Zeiten der Klimakrise klingt es wie ein schlechter Scherz, es ist aber bittere Realität: Wer mit einer Solaranlage auf dem Dach oder Grundstück Energie vor Ort produziert, wird in vielen Fällen finanziell durch die Zahlung der sogenannten EEG-Umlage belastet. Viele Bürger*innen kämpfen schon seit Jahren gegen diese sogenannte „Sonnensteuer“. Dabei ist die EEG-Umlage eigentlich für die Finanzierung des Ökostrom-Ausbaus gedacht. Wird sie auf Eigenversorgung erhoben, hemmt sie aber – zusammen mit anderen Hemmnissen und Auflagen – den Solar-Ausbau! Klimaschutz vor Ort durch engagierte Bürger*innen wird es dadurch schwer gemacht. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist klimapolitisch verantwortungslos!

Zum Glück gibt es Licht am Ende des Tunnels. Die Bundesregierung muss bald umsteuern. Die neue Richtlinie der Europäischen Union für Erneuerbare Energien verankert ein nicht diskriminierendes Recht auf Eigenversorgung. Es gilt für alle EU-Bürger*innen – egal, ob diese alleine, in ihrem Mehrfamilienhaus oder in einer Gemeinschaft etwas für das Klima tun. Ab dem Sommer 2021 muss die Bundesregierung den Bürger*innen dieses Recht gewähren, indem sie bis dahin die notwendigen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz umsetzt.

Das Problem: Obwohl die EU-Richtlinie bereits am 21.12.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, zögert und bremst die Bundesregierung. Alles deutet darauf hin, dass sie den Eigenversorger*innen auch weiterhin hohe Hürden und finanzielle Belastungen zumuten wird. Die Gefahr: Auch in Zukunft sind viele Arten lokaler Eigenversorgung nicht möglich. Eigenversorgung mit lokalem Solarstrom ist der Grundstein für den flächendeckenden Ausbau der Solarenergie. Wir brauchen eine Regelung, die uns dabei hilft, alle geeigneten Flächen voll zu nutzen. Wir müssen jetzt gemeinsam Druck auf die Bundesregierung machen! 

Wir fordern deshalb von der Bundesregierung:

  1. Solarstrom vom Dach oder sonstiger Fläche zur eigenen Versorgung darf nicht finanziell belastet werden: Strom aus einer Erneuerbaren-Energien-Anlage, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit seiner Erzeugung ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes verbraucht wird, darf nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Die bisher geltende Maximalgröße von befreiten Solaranlagen (10kWp Leistung) muss abgeschafft werden, damit die geeigneten Flächen wirtschaftlich und energetisch sinnvoll ganz genutzt werden können. 

  2. Egal ob Häuslebauer oder Mieterin – alle müssen individuell oder gemeinsam die Möglichkeit bekommen, Anlagen zur eigenen Versorgung zu betreiben. Bisher kann nur die Person, die auch die Solaranlage betreibt, den Solarstrom umlagefrei nutzen. Für alle anderen im Haus wird es teurer. In der Praxis heißt das meist: nur Besitzer*innen von Eigenheimen können sinnvoll solare Eigenversorgung betreiben. Diese „Personenidentität“ ist ein gefährliches Hindernis beim Kampf gegen die Klimakrise! Millionen von Mieter*innen sind dadurch von der Eigenversorgung ausgeschlossen. Die Bundesregierung muss die gemeinschaftliche Eigenversorgung einführen und diese der individuellen Eigenversorgung gleichstellen. 

  3. Die Pionier-Anlagen der Energiewende müssen weiter betrieben werden können: seit 20 Jahren gibt es nun das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Engagierte der ersten Stunde begannen damals mit dem Aufbau privater Dachanlagen und erhielten für 20 Jahre lang eine Förderung. Viele dieser Pionier-Anlagen stehen nun vor dem Aus, weil ein Weiterbetrieb für die Eigenversorgung mit finanziellen Belastungen einhergeht. Diese Belastungen sind aber klar europarechtswidrig. Pionier-Anlagen muss daher in vollem Umfang eine umlagenfreie Eigenversorgung ermöglicht werden.

Warum ist das wichtig?

Ein starkes Recht auf Eigenversorgung durch lokalen Solarstrom in Verbindung mit Speichern würde zu einem starken Ausbau von Solaranlagen auf allen geeigneten Dächern und Flächen führen. Heute ist Strom aus Wind und Sonne die bei Weitem günstigste Form der Energieerzeugung. Lokal erzeugter Sonnenstrom muss neben der Windkraft das Rückgrat eines sauberen Energiesystems werden. Nicht nur wenige, sondern sehr viele Menschen könnten dadurch bei der Gestaltung des Energiesystems von morgen mitreden – das ist soziale Gerechtigkeit und gelebte Demokratie! Zudem würden statt Energiekonzernen lokale Wirtschaftskreisläufe gestärkt. Wichtig auch, gerade für unsere Zeit: ein dezentral gestaltetes Energiesystem ist – richtig strukturiert – deutlich robuster gegenüber Störungen und bietet damit eine höhere Versorgungssicherheit. Doch die Spielregeln im Energiesystem benachteiligen den Ausbau des lokalen Sonnenstroms, indem Eigenversorgung auf allen Ebenen behindert wird. Diese Fesseln müssen gesprengt werden! Wenn wir ein starkes Recht auf Eigenversorgung erkämpfen, profitieren das Klima und wir alle gemeinsam davon!

Die Petition wird unterstützt von:
Krapp und Schmitz GbR
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. ( DGS e.V.)
Umweltfreundliche Energien Wadersloh eG
EnergieNetz Hamburg eG
Solarinput e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten (AGU)
Klima- und Umweltbündnis Stuttgart
Solarverein Petersberg-Marbach e.V.
Umweltgewerkschaft

Kategorie

Neuigkeiten

2020-12-23 12:37:49 +0100

Auch 2021 bleibt viel zu tun! Machen wir daher das Wahljahr 2021 gemeinsam zum Jahr der Bürgerenergie! Die Idee: Wenn die Bundesregierung ihren Job nicht macht, müssen eben wir ran. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen die Solar- und Windpotenziale einfach nutzen können.

2020-12-23 12:35:44 +0100

** Lichtblick 3 **
Mieterstrom ist nun auch für deutlich größere Anlagen, bis 750 Kilowatt, möglich. Mehrere Anlagen auf dem gleichen Grundstück, auch desselben Betreibers, werden nicht mehr zusammengefasst, wenn sie nicht an demselben Anschlusspunkt betrieben werden. Der Strom muss nicht mehr im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang verbraucht werden, sondern kann im gesamten Quartier verbraucht werden, allerdings weiterhin nur, wenn keine Durchleitung durch ein Netz erfolgt. Was allerdings fehlt: die Gleichstellung von Mieterstrom mit der Eigenversorgung. Hier setzt die Bundesregierung europarechtliche Vorgaben nicht um. Wir werden viel Druck machen, damit sich das ändert.

2020-12-23 12:35:23 +0100

** Lichtblick 2 **
Der größte Teil der Pionier-Anlagen, deren Einspeisevergütung zum 01.01.2021 ausläuft, muss keinen Smart Meter installieren und kann die Anlagen auf Eigenversorgung umstellen, ohne darauf EEG-Umlage zu zahlen. Smart Meter sind erst ab 7 Kilowatt verpflichtend und die Umlagenbefreiung bis 30 Kilowatt gilt nun unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme, somit auch für ausgeförderte Anlagen. Für den ins Netz eingespeisten Überschussstrom kann die sonstige Direktvermarktung oder eine Anschlussförderung in Höhe des Marktwerts abzüglich der Vermarktungskosten in Anspruch genommen werden. Das ist zum Sterben zu viel und zum Leben zu wenig – wir setzen uns daher für die Einführung eines Umweltbonus ein.

2020-12-23 12:33:10 +0100

Im EEG 2021 gibt es - trotz aller Unzulänglichkeit - einige Lichtblicke gibt es, die wir alle gemeinsam erkämpft haben:
** Lichtblick 1**
Die Umlagenbefreiung der Eigenversorgung gilt nun für mehr Anlagen. Die Schwelle, ab der 40 Prozent EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom gezahlt werden muss, wird von 10 Kilowatt auf 30 Kilowatt angehoben, auch für Bestandsanlagen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass auch alle Anlagen über 30 Kilowatt von der EEG-Umlage befreit werden.

2020-12-23 12:31:45 +0100

Am 17.12.2020 hat der Bundestag die Novelle des EEG beschlossen. Eine erste Analyse zeigt: das Gesetz bleibt weit hinter den notwendigen Verbesserungen für die Bürgerenergie zurück, um dem Ausbau der Erneuerbaren Energien neuen Schub zu geben. Viel Bürokratie, wenig Ambition – eine herbe Enttäuschung!

2020-12-23 12:25:18 +0100

3. September 2020:
Mit mehr als 100.000 engagierten Bürgerinnen und Bürgern im Rücken haben wir Bundeswirtschaftsminister Altmaier aufgefordert, endlich einfache Regeln und Sicherheit für Ü20-Anlagen zu liefern – und diese in der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unterzubringen. Weil uns das Büro von Peter Altmaier keinen Termin zur Übergabe unserer Forderungen gab, zogen wir im August vors Ministerium in Berlin und überbrachten die Unterschriften frei Haus: https://www.picdrop.com/dieprojektoren/Solaraktion+BMWi?img=e0faafd2dae14c5519488f193fdb5f0a
https://www.picdrop.com/dieprojektoren/Solaraktion+BMWi?img=fd84168f9999ff1a15e1215f945a9e38
https://www.picdrop.com/dieprojektoren/Solaraktion%20BMWi/PRESSE?img=4f67a5eac7c74afd2e21217ef6074f53

2020-07-21 16:22:03 +0200

100,000 Unterschriften erreicht

2020-06-26 15:16:31 +0200

50,000 Unterschriften erreicht

2020-05-24 00:39:08 +0200

20,000 Unterschriften erreicht

2020-05-23 14:16:37 +0200

10,000 Unterschriften erreicht

2020-05-23 12:19:15 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2020-05-21 09:07:41 +0200

1,000 Unterschriften erreicht

2020-05-20 22:03:00 +0200

500 Unterschriften erreicht

2020-05-20 19:16:20 +0200

100 Unterschriften erreicht

2020-05-20 18:46:46 +0200

50 Unterschriften erreicht