In Zeiten der Klimakrise klingt es wie ein schlechter Scherz, es ist aber bittere Realität: Wer mit einer Solaranlage auf dem Dach oder Grundstück Energie vor Ort produziert, wird in vielen Fällen finanziell durch die Zahlung der sogenannten EEG-Umlage belastet. Viele Bürger*innen kämpfen schon seit Jahren gegen diese sogenannte „Sonnensteuer“. Dabei ist die EEG-Umlage eigentlich für die Finanzierung des Ökostrom-Ausbaus gedacht. Wird sie auf Eigenversorgung erhoben, hemmt sie aber – zusammen mit anderen Hemmnissen und Auflagen – den Solar-Ausbau! Klimaschutz vor Ort durch engagierte Bürger*innen wird es dadurch schwer gemacht. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch ist klimapolitisch verantwortungslos!
Zum Glück gibt es Licht am Ende des Tunnels. Die Bundesregierung muss bald umsteuern. Die neue Richtlinie der Europäischen Union für Erneuerbare Energien verankert ein nicht diskriminierendes Recht auf Eigenversorgung. Es gilt für alle EU-Bürger*innen – egal, ob diese alleine, in ihrem Mehrfamilienhaus oder in einer Gemeinschaft etwas für das Klima tun. Ab dem Sommer 2021 muss die Bundesregierung den Bürger*innen dieses Recht gewähren, indem sie bis dahin die notwendigen Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz umsetzt.
Das Problem: Obwohl die EU-Richtlinie bereits am 21.12.2018 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, zögert und bremst die Bundesregierung. Alles deutet darauf hin, dass sie den Eigenversorger*innen auch weiterhin hohe Hürden und finanzielle Belastungen zumuten wird. Die Gefahr: Auch in Zukunft sind viele Arten lokaler Eigenversorgung nicht möglich. Eigenversorgung mit lokalem Solarstrom ist der Grundstein für den flächendeckenden Ausbau der Solarenergie. Wir brauchen eine Regelung, die uns dabei hilft, alle geeigneten Flächen voll zu nutzen. Wir müssen jetzt gemeinsam Druck auf die Bundesregierung machen!
Wir fordern deshalb von der Bundesregierung:
- Solarstrom vom Dach oder sonstiger Fläche zur eigenen Versorgung darf nicht finanziell belastet werden: Strom aus einer Erneuerbaren-Energien-Anlage, der im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit seiner Erzeugung ohne Inanspruchnahme des öffentlichen Netzes verbraucht wird, darf nicht mit der EEG-Umlage belastet werden. Die bisher geltende Maximalgröße von befreiten Solaranlagen (10kWp Leistung) muss abgeschafft werden, damit die geeigneten Flächen wirtschaftlich und energetisch sinnvoll ganz genutzt werden können.
- Egal ob Häuslebauer oder Mieterin – alle müssen individuell oder gemeinsam die Möglichkeit bekommen, Anlagen zur eigenen Versorgung zu betreiben. Bisher kann nur die Person, die auch die Solaranlage betreibt, den Solarstrom umlagefrei nutzen. Für alle anderen im Haus wird es teurer. In der Praxis heißt das meist: nur Besitzer*innen von Eigenheimen können sinnvoll solare Eigenversorgung betreiben. Diese „Personenidentität“ ist ein gefährliches Hindernis beim Kampf gegen die Klimakrise! Millionen von Mieter*innen sind dadurch von der Eigenversorgung ausgeschlossen. Die Bundesregierung muss die gemeinschaftliche Eigenversorgung einführen und diese der individuellen Eigenversorgung gleichstellen.
- Die Pionier-Anlagen der Energiewende müssen weiter betrieben werden können: seit 20 Jahren gibt es nun das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Engagierte der ersten Stunde begannen damals mit dem Aufbau privater Dachanlagen und erhielten für 20 Jahre lang eine Förderung. Viele dieser Pionier-Anlagen stehen nun vor dem Aus, weil ein Weiterbetrieb für die Eigenversorgung mit finanziellen Belastungen einhergeht. Diese Belastungen sind aber klar europarechtswidrig. Pionier-Anlagen muss daher in vollem Umfang eine umlagenfreie Eigenversorgung ermöglicht werden.