Wir brauchen unsere Krankenhäuser!

Überall in Deutschland setzen sich Bürger*innen für den Erhalt ihrer Krankenhäuser ein. Alle Menschen brauchen im Notfall ein Krankenhaus in ihrer Nähe.

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(14) Kampagnen

  • Rekommunalisierung der Klinik Oberviechtach
    Allgemeinkrankenhäuser sind klinische Daseinsvorsorge. Sie gehören in kommunale Trägerschaft. Private Klinikträger orientieren ihr klinisches Leistungsangebot vorrangig an ökonomischen Kriterien und nicht am Bedarf der Bevölkerung. Nach allgemeiner Auffassung von Medizinern und Gesundheitsökonomen steht jedem Einwohner in Deutschland als Mindeststandard eine klinische Basisversorgung von Innerer Medizin und Chirurgie einschließlich einer Notfallversorgung binnen 30 Fahrzeitminuten zu. Diesen Standard erfüllt die Klinik Oberviechtach mit 35 Klinikbetten für immerhin 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Klinik Oberviechtach wurde wegen ihrer zentralen Lage in ländlicher Region vom Gesetzgeber als Sicherstellungskrankenhaus nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingestuft. Konkret bedeutet das: Die Klinik Oberviechtach gilt per Gesetz als unverzichtbar. Die Problematik ist die oft fehlende Wirtschaftlichkeit eines ländlichen Krankenhauses mit nur 35 Betten und hohen Vorhaltekosten für sein breites medizinisches Leistungsangebot. Genau hier liegen unsere Bedenken: A) Bedrohung der Klinik Es ist üblich, dass private Klinikbetreiber unrentable Krankenhäuser schließen. So hat auch Asklepios den Betrieb des ehemaligen Kreiskrankenhauses Nabburg eingestellt. Ein solches Szenario darf sich in Oberviechtach nicht wiederholen. B) Spezialisierte rentable Fachklinik Aufgrund der Gewinnabsicht privater Klinikträger stellt sich die Frage: Ist der neue Klinikträger, die IWG-Unternehmensgruppe, bereit, das breite bedarfsnotwendige Versorgungsangebot aufrecht zu erhalten, oder wird er dies einschränken und sich auf ambulante Versorgungskonzepte konzentrieren? Für einen stationär interessierten Klinikträger gäbe es keinen Grund, Asklepios das Management für die stationäre Versorgung zu überlassen. Wenn er diese Aufgabe an Dritte überträgt, kann kein wirkliches stationäres Interesse vorliegen. Nach Informationen der Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern tritt die IWG-Unternehmensgruppe als Privatinvestor im Gesundheitswesen auf, um vorrangig Medizinische Versorgungszentren zu beraten, zu verwalten und zu implementieren. Es ist offen, ob die IWG-Unternehmensgruppe mittelfristig am bedarfsnotwendigen klinischen Versorgungsumfang festhalten wird.
    2.723 von 3.000 Unterschriften
    Gestartet von Klaus Emmerich Picture
  • Stoppt die Klinikschließung Freilassing
    1. Die beste medizinische Versorgung der Patienten erfolgt in einem Krankenhaus. Der favorisierte ambulante und tagesklinische Gesundheitscampus kann kein Krankenhaus ersetzen. Ihm fehlt die durchgängige Anwesenheit von Fachärzten an 7 Tagen und 24 Stunden rund um die Uhr. 2. Für den ambulanten und tagesklinischen Gesundheitscampus bedarf es freier Kassenarztsitze über die bereits vorhandenen hinaus, diese sind jedoch limitiert. 3. Aus diesem Grund sind im Regelfall geplante ambulante Anschlussversorgungen anstelle eines geschlossenen Krankenhauses in Bayern gescheitert, in Hersbruck, Waldsassen, Parsberg, Vohenstrauß, Ebern und in Marktheidenfeld. Dies darf in Freilassing nicht geschehen.
    2.499 von 3.000 Unterschriften
    Gestartet von Klaus Emmerich Picture
  • Stoppt die Klinikschließung in Roding
    Die SANA Klinik Roding erhält nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses jährlich einen Sicherstellungszuschlag von mindestens 400.000 Euro, weil es als bedarfsnotwendig eingestuft wird. Durch ihre Schließung ist lt. bundesweit anerkannten GKV-Kliniksimulator eine wohnortnahe klinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Konkret werden durch die Schließung der Akutmedizin zusätzlich 9.986 Einwohner in der dünn besiedelten Region länger als 30 Pkw-Fahrzeitminuten benötigen, um ein Krankenhaus der Grundversorgung zu erreichen. Dies kann in Notfällen LEBENSENTSCHEIDEND sein. Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, eine Klinikschließung in extrem kurzfristiger Ankündigungszeit (11.02.2022) am 25.02.2022 beschließen und zum 31.03.2022 vollziehen zu wollen. Das Grundrecht aller Bürger im Sinne des Artikel 2, Absatz 2 des Grundgesetzes auf Leben und körperliche Unversehrtheit wird verletzt. Anerkannte Richtlinien für sicherzustellende Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden ignoriert.
    813 von 1.000 Unterschriften
    Gestartet von Klaus Emmerich Picture
  • Erhalt der Regel- und Basis-Notfallversorgung an der Asklepios-Klinik Oberviechtach
    Nach allgemeiner Auffassung von Medizinern und Gesundheitsökonomen steht jedem Einwohner in Deutschland als Mindeststandard eine klinische Basisversorgung von Innerer Medizin und Chirurgie einschließlich einer Notfallversorgung binnen 30 Pkw-Fahrzeitminuten zu. Diesen Standard erfüllt die Klinik Oberviechtach mit 35 Klinikbetten für immerhin 58.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Klinik Oberviechtach wurde wegen ihrer zentralen Lage in ländlicher Region vom Gesetzgeber als Sicherstellungskrankenhaus nach § 17b Absatz 1a Nummer 6 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eingestuft. Die medizinischen Leistungen der Asklepios-Klinik Oberviechtach sind in der Krankenhausplanung des Freistaats Bayern sichergestellt. Der Ersatzneubau des Krankenhauses Oberviechtach wird daher vom Freistaat Bayern mit 22,06 Mio. aus dem Krankenhausbauprogramm bezuschusst. Wir setzen uns dafür ein, dass die medizinischen Versorgungsleistungen zum Ist-Zustand auch in Zukunft vollumfänglich erhalten bleiben.
    259 von 300 Unterschriften
    Gestartet von Tobias Ehrenfried