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An: Zentrale Ausländerbehörde Schwaben - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Minister Joachim Herrmann - BMI, Bundesministerium des Innern, Minister Alexander Dobrindt -

Unmenschliche Trennung von Familie mit 4 Azubis stoppen!

Familie, Integration, Ausbildung zählt nichts mehr und führt selbst bei Genozid-Überleben zu Familientrennung und Abschiebung. Die gut integrierte Familie Psso ist Opfer islamistischer Massengräuel an den Eziden im Irak, wo sie brutal entrechtet, verfolgt, getrennt und dauerhaft vertrieben wurde. Die 2 ältesten Kinder konnten zuerst fliehen, sind inzwischen deutsche Staatsbürger und leben in Herford, NRW.

August 2020 flohen die Eltern mit 5 jüngeren Geschwistern und wurden dem Bundesland Bayern zugewiesen. Dort machten die Kinder erfolgreich Schulabschlüsse und sind aktuell alle in laufenden Berufsausbildungen. Ein volljähriger Sohn arbeitet seit Jahren mit unbefristetem Vertrag. Arbeitsverträge für beide Elternteile liegen unterschriftsreif vor.

Nur 10 Monate nach Anerkennung des Genozids 2023 an den Eziden wird dem volljährigen Sohn die Arbeitserlaubnis entzogen, er gerät in Abschiebehaft. Obwohl sich sein Arbeitgeber für ihn einsetzt, wird er allein zurück an den ehemaligen Tatort gezwungen. Dies hat ihn retraumatisiert. Bis heute ist er obdach- und arbeitslos und kann weder Sicherheit noch eine Lebensgrundlage finden.

Vor 3 Monaten wurden die Eltern zur Ausreise in den Irak aufgefordert. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, widerruft die ZAB Schwaben auch die Duldung des jüngsten Sohnes und fordert von den Eltern, das Sorgerecht für ihr noch minderjähriges Kind aufzugeben. Dem Jugendlichen wird die Ausbildungsfortsetzung im 2. Lehrjahr untersagt und mitgeteilt, dass er seine Lehre erst fortsetzen dürfe, wenn seine Eltern an den Ort der Massengräuel zurückgekehrt seien. Der Jugendliche ist ohnmächtig vor die Wahl gestellt, sich zwischen Ausbildung, eigenem Schutz und dem Verlust seiner Eltern zu entscheiden. Die Mutter hat große Ängste, alle ihre Kinder zu verlieren.

Bis heute darf der Jüngste seine Ausbildung nicht fortsetzen, ihm droht akut die Abschiebung. Die anderen drei Geschwister in Ausbildung fürchten, dass auch ihre Duldung nicht verlängert wird und sie nur zu einem späteren Zeitpunkt abgeschoben werden. Eltern und Kinder leben in jahrelanger Angst vor Abschiebung und dem weiteren Verlust ihrer engsten Angehörigen. 

Die beiden in NRW eingebürgerten Kinder bieten an, ihre Eltern bei sich kostenlos aufzunehmen und legen unterschriftsreife Arbeitsverträge für beide Elternteile vor. Sie beantragen sowohl im Bayerischen Innenministerium als auch im Ministerium für Flucht und Integration NRW, Vater und Mutter den Umzug und die Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Alle 6 Kinder würden sich ggfs. verpflichten, für ihre Eltern lebenslang zu sorgen. Nur im Stich lassen und aller familiären Bindungen beraubt und schutzlos in den Irak gehen lassen, können sie sie nicht. Weil sie wissen, was ihnen dort droht. 

Obwohl die Kinder ihr Lebensinhalt sind, waren die Eltern in ihrer Verzweiflung bereit, sich selbst zu opfern und das Sorgerecht, zum Schutz ihres Jüngsten, aufzugeben. Übernommen hat es der Ausbildungsleiter seines Arbeitgebers. Er kämpft gemeinsam mit den anderen Ausbildungsbetrieben, Lehrern, Unterstützern und Freunden der Familie für den Schutz der familiären Einheit in Deutschland. (siehe auch: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-abschiebung-ausbildung-matin-psso-irak-jesiden-kette-kurbel-li.3357475 und https://rp-online.de/nrw/landespolitik/nrw-politik-will-schutz-fuer-jesiden-aus-dem-irak_aid-141936597sowie https://www.instagram.com/p/DSkMZHSDDU1/?img_index=1 )

Sie fordern von der Zentralen Ausländerbehörde Schwaben und vom bayerischen Innenministerium bzw. Herrn Minister Herrmann sowie von Minister Dobrindt:

  1. Die drohende Abschiebung der betroffenen Familienmitglieder umgehend auszusetzen.
  2. Der gesamten Familie einen sicheren Aufenthaltsstatus zu gewähren, der ein dauerhaftes und angstfreies Zusammenleben in Deutschland ermöglicht. Dem Jugendlichen die Ausbildungsweiterführung und den Eltern die Arbeitsaufnahme und Wohnsitznahme bei den eingebürgerten Kindern zu ermöglichen. 
  3. Sicherzustellen, dass bei allen zukünftigen Entscheidungen in vergleichbaren Fällen das Kindeswohl, die Familieneinheit und die besondere Traumatisierung von Völkermord-Überlebenden maßgeblich berücksichtigt werden.
  4. Unterschiedslose Abschiebungen zu stoppen und den besonderen Schutzbedarf von Genozid-Überlebenden entsprechend der Weisung der Bundesregierung besonders sorgfältig zu prüfen. Aktuelle Lageberichte zur spezifischen ezidischen Situation im Irak hinsichtlich einer menschenwürdigen und sicheren Rückkehrmöglichkeit anzuwenden.
  5. Einheitliches Recht schaffen bzw. die benötigte Zustimmungserteilung durch IM und Minister Dobrindt: Bisher entscheidet der Wohnort und die dort willkürlich vorherrschende Auslegung, ob Eziden abgeschoben oder geschützt werden. Eine bundeseinheitliche Regelung beendet diese Rechtsunsicherheit.
    Siehe: Derzeit beantragte Landesschutzprogramme NRW+RLP oder die bundeseinheitliche Gesetzesänderung zum Schutz der Eziden: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/esm/MME18-1618.pdf und https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-änderung-des-aufenthaltsgesetzes-aufenthaltsrecht-für-jesidinnen-und/323491?term=Jesiden&f.wahlperiode=21&rows=25&pos=5&ctx=d  

Warum ist das wichtig?

Menschenrechtliche Begründung: 

  • Die betroffene Familie gehört zur Gruppe der Eziden, die nachweislich Opfer islamistisch geprägter Massengräuel bzw. schwerster kollektiver Vernichtungsabsicht ausgesetzt wurde.

  • Deutschland hat mit Anerkennung des Genozids vor genau 3 Jahren das Versprechen gegeben, den Opfern auch in Deutschland Schutz zu gewähren. Zitat: „Der Deutsche Bundestag wird sich mit Nachdruck zum Schutz jesidischen Lebens in Deutschland und ihrer Menschenrechte weltweit einsetzen“

  • Die Trennung einer Völkermord-überlebenden Familie durch Abschiebung widerspricht dem Geist humanitärer Verantwortung. Die Familieneinheit steht unter besonderem Schutz der Menschenrechte, was aufgrund der erlittenen Verfolgung und Traumatisierungen in besonderer Weise zu berücksichtigen ist.

  • Eine Rückkehr in das Herkunftsland würde für die Betroffenen ein erhebliches Risiko für Sicherheit, Gesundheit und psychische Stabilität bedeuten, insbesondere wegen der erlittenen Traumatisierungen.

  • Sämtliche aktuellen Lageberichte/Erkenntnismittel zur spezifischen ezidischen Situation im Irak gehen von einer Unzumutbarkeit und fehlenden sicheren und menschenwürdigen Rückkehrmöglichkeit aus. Diverse Erkenntnismittel  beschreiben die seit 11 Jahren andauernde humanitäre Katastrophe eines untergehenden, weltweit insgesamt nur noch ca. 1 Millionen zählenden Volkes, was immer wieder ausgerottet werden soll und keine Lobby hat. Eine innerländische Fluchtalternative gibt es auch in der kurdischen Region, wo bis heute 200.000 binnenvertriebene Eziden, fernab ihrer immer noch unsicheren und zerstörten Heimatregion unter katastrophalen Bedingungen in Zelten ausharren, nicht. Täter werden nicht zur Rechenschaft gezogen, die islamistisch geprägte Ideologie und Hetze gegen Eziden besteht ebenso wie die Diskriminierung weiterhin. Detailliertere Begründungen sind u.a. in den immer wieder von den Bundesländern beantragten Abschiebestopps und Schutzprogrammen öffentlich zu finden. 

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