An: Mitglieder des Petitionsausschusses und des Gesundheitsausschusses des deutschen Bundestages

Abgabe bzw. Steuer auf Feuerwerkskörper - Entlastung der gesetzlichen Krankenkassen

Silvesterballerei
Betreff: Einführung einer Abgabe bzw. Steuer auf Feuerwerkskörper zur Finanzierung feuerwerksbedingter Krankenkassenkosten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte die Mitglieder des Petitionsausschusses und des Gesundheitsausschusses des deutschen Bundestages, die Einführung einer zweckgebundenen Abgabe oder Steuer auf Feuerwerkskörper zu prüfen und der Regierung zu empfehlen, dies gesetzlich zu regeln. Die Einnahmen sollen direkt oder mittelbar den gesetzlichen Krankenkassen zugutekommen, um die erheblichen Kosten zu decken, die jährlich durch feuerwerksbedingte Verletzungen entstehen.

Jedes Jahr rund um Silvester kommt es in Deutschland zu tausenden Verletzungen durch unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Diese reichen von leichten Verbrennungen bis hin zu schweren Hand-, Augen- und Gesichtsverletzungen, die oft intensive medizinische Behandlung, operative Eingriffe und langfristige Rehabilitation erfordern. Die daraus resultierenden Kosten belaufen sich auf mehrere zehn Millionen Euro jährlich und werden derzeit solidarisch von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung getragen – unabhängig davon, ob sie Feuerwerk nutzen oder nicht.

Dies widerspricht aus meiner Sicht dem Verursacherprinzip, das in vielen anderen Bereichen unseres Rechts- und Abgabensystems anerkannt ist. Wer ein Produkt nutzt, dessen Gebrauch vorhersehbar zu zusätzlichen gesellschaftlichen Kosten führt, sollte angemessen an deren Finanzierung beteiligt werden. Genau dies ist bei Feuerwerkskörpern der Fall.

Eine moderate Abgabe oder Steuer pro Feuerwerkskörper würde:

  • die Kosten verursachergerecht zuordnen,

  • ausschließlich diejenigen belasten, die Feuerwerk kaufen und nutzen,

  • die Allgemeinheit und die Krankenkassenbeiträge entlasten,

  • und zugleich einen Anreiz für einen bewussteren und verantwortungsvolleren Umgang mit Feuerwerk schaffen.

Dabei geht es ausdrücklich nicht um ein Verbot von privatem Feuerwerk, sondern um eine faire und transparente Finanzierung der gesundheitlichen Folgekosten, ähnlich wie sie bei Tabak, Alkohol oder anderen risikobehafteten Konsumgütern bereits besteht.

Die konkrete Ausgestaltung, – etwa als zweckgebundene Abgabe oder als Steuer mit gesetzlich geregelter Weiterleitung an die Krankenkassen –, sollte im parlamentarischen Verfahren geprüft werden. Wichtig ist, dass die Einnahmen tatsächlich zur Entlastung des Gesundheitssystems verwendet werden.

Ich bitte die o.g. Ausschüsse daher, die Einführung einer solchen Regelung ernsthaft zu prüfen und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine verursachergerechte Finanzierung feuerwerksbedingter Gesundheitskosten zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen

Berthold Bronisz

Warum ist das wichtig?

Da ein Böllerverbot in Deutschland unrealistisch erscheint, sollte man vielleicht auch an anderen Stellschrauben drehen. So könnte man entweder eine höhere Besteuerung von Feuerwerkskörpern und Böllern oder, wenn das nicht geht, eine Krankenkassenabgabe auf jedes Sprengmittel in Betracht ziehen. Diese Einnahmen sollen dann direkt an die Krankenkassen abgeführt werden.

Es kann und darf nicht sein, dass die Allgemeinheit, - insbsondere jene, die das Böllern ohnehin ablehnen, durch die Verursacher von Personenschäden auch noch finanziell belastet werden.

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