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An: An alle demokratischen Parteien, die zu den Landtagswahlen 2026 in BW und Rheinland-Pfalz antreten

AfD-Boykott zu den Landtagswahlen 2026 in BW und Rheinland-Pfalz Keine Wahlpodien mit der AfD

Nach dem erfolgreichen Modell eines Boykotts der extremen Rechten in Belgien fordern wir alle demokratischen Parteien im Vorfeld der Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im März 2026 auf, an keinen Wahlpodien mit der AfD teilzunehmen.

Die AfD ist eine Gefahr für die freiheitliche rechtsstaatliche Demokratie. Ihr kann nur effektiv begegnet werden, wenn sich die anderen demokratischen Parteien unmissverständlich von der AfD abgrenzen - inhaltlich, formal und auf praktischer Ebene (1). Die autoritär-nationalradikale AfD will unsere Demokratie zerstören (2). Hierzu nutzt sie unsere demokratischen Möglichkeiten für ihre Zwecke. Sie versucht, unsere Institutionen zu destabilisieren und zu delegitimieren, um einen autoritären Systemwechsel "von innen" durchzusetzen. Es gibt keine Pflicht für Demokratinnen und Demokraten Beihilfe zur Demokratiezerstörung zu leisten und ihr hierfür eine Bühne unter Demokratinnen und Demokraten zu geben. Vielmehr ist es unsere Pflicht uns für den Schutz und Erhalt unserer Demokratie, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unseren Rechtsstaat einzusetzen. 

So kann Demokratie und Menschenwürde verteidigt werden.

Warum ist das wichtig?

In Belgien weigerten sich im Europawahlkampf 2024 die etablierten politischen Parteien im Rahmen des „Cordon sanitaire“, einer echten Brandmauer, mit der extremen Rechten zusammenzuarbeiten. Festzuhalten ist ein geringer Wahlerfolg der rechten Parteien in Belgien (vgl. (3) und (4)). Die Autoren der europäischen Cambridge-Studie von 2022 finden keine Hinweise dafür, dass Anpassungsstrategien die Unterstützung der radikalen Rechten verringern. Wenn überhaupt, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sie zu einem Überlaufen von mehr Wählerinnen und Wähler zur radikalen Rechten führen (5). 

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD im Mai 2025 "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Die AfD klagt gegen die Hochstufung. Wegen der laufenden rechtlichen Klärung hat der Verfassungsschutz eine "Stillhaltezusage" abgegeben. Die Einstufung wurde bis zu einer juristischen Klärung im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt und die Pressemitteilung dazu gelöscht. Damit hat das Bundesamt keineswegs eine Aussage zur Sache getroffen oder seine Einschätzung revidiert. Die Stillhaltezusage sagt nichts aus über die Erfolgsaussichten von AfD-Eilantrag und -Klage.

Begründet hatte der Verfassungsschutz die Hochstufung in der Pressemitteilung zuvor unter anderem so (6): "Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar." Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen.

Mehrere AfD-Landesverbände werden bereits seit Längerem als "gesichert rechtsextremistisch" bewertet. Die Gesamtpartei galt bisher als sogenannter Verdachtsfall. Der neuen höheren Einstufung ging eine dreijährige Prüfung durch den Verfassungsschutz voraus (6). Der Landesverband Baden-Württemberg der „Alternative für Deutschland“ (AfD) wird seit Juli 2022 als Verdachtsfall beobachtet (7).

Quellen: 

(2)  Frankenberg, Günter; Heitmeyer, Wilhelm (Hg.) 2025: Autoritäre Treiber eines Systemwechsels. Zur Destabilisierung von Institutionen durch die AfD. 1. Aufl. Weinheim: Campus

Wie die Unterschriften übergeben werden

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Wir werden bis 1. Dezember 2025 Unterschriften sammeln und die Unterschriften am Montag, 1. Dezember 2025 um 17 Uhr vor dem Landtag in Stuttgart an die demokratischen Parteien, die zu den Landtagswahlen BW antreten, überreichen. Um 18 Uhr ist anschließend Kundgebung im Bereich Königstraße 23 bis 25 (Abzweig S-Bahn Stadtmitte/Rathausplatz). Kommt alle dazu!

Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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500 Unterschriften erreicht

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