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An: Bundestags- und Landtagsabgeordnete im Landkreis Konstanz

AfD-Verbot jetzt: Bürger*innen aus dem Landkreis Konstanz für ein Parteiverbotsverfahren

Konstanz für Demokratie
Wir – Bürger*innen aus dem Landkreis Konstanz – fordern von allen Bundestags- und Landtagsabgeordneten im Landkreis Konstanz:
Setzen Sie sich mit Ihrem politischen Mandat aktiv für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) gemäß Artikel21 Absatz2 Grundgesetz ein.

Die AfD ist keine Partei wie jede andere. Sie stellt eine systematische Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die gesamte AfD am 2. Mai 2025 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte warnt: Die Partei verfolgt aktiv demokratie- und menschenfeindliche Ziele. 

Wir als lokales Bündnis Konstanz für Demokratie (https://konstanz-fuer-demokratie.de) unterstützen die bundesweite Kampagne „AfD-Verbot jetzt“ (https://www.afd-verbot.jetzt/de) nachdrücklich. Mit Veranstaltungen, Aktionen und Bildungsangeboten setzen wir uns vor Ort für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein – und für den Schutz der Menschenwürde, der Vielfalt und der demokratischen Werte in unserer Region.

Im letzten Wahlkampf haben Sie als Abgeordnete aus und für den Landkreis Konstanz mit klaren Bekenntnissen zur Verteidigung der Demokratie und einer entschiedenen Haltung gegen rechtsextreme Tendenzen geworben – auch mit kritischen Aussagen zur AfD.
Solche Wahlversprechen sollten mehr als Slogans sein - stehen Sie zu Ihren Wahlversprechen und verteidigen Sie unsere freiheitliche Demokratie durch ein legales, geprüftes und mutiges Parteiverbotsverfahren gegen die AfD. 

Unterzeichnen Sie als Bürger*in aus dem Landkreis Konstanz diese Petition.
Fordern Sie gemeinsam mit uns Ihre gewählten Vertreter*innen auf, die rechtlichen Mittel einer wehrhaften Demokratie zu nutzen – für Menschlichkeit, für Vielfalt, für Konstanz. 

Warum ist das wichtig?

Das Parteiverbot ist ein legitimes Werkzeug der wehrhaften Demokratie, verankert in Artikel 21 Absatz 2 GG. Über 600 Verfassungsjurist*innen bestätigen die Rechtslage – ein Verbot wäre juristisch möglich und demokratisch geboten.

Die AfD verfolgt laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte das Ziel, die freiheitlich-demokratische Grundordnung systematisch zu beseitigen. Ihre rassistische, national-völkische Ideologie ist fest verankert. Sie pflegt enge Kontakte zu rechtsextremen Netzwerken wie der „Identitären Bewegung“. In geheimen Treffen wurden „Remigration“-Pläne diskutiert.

Die Partei richtet sich gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – zentrale Grundpfeiler unseres Grundgesetzes. Die AfD strebt an, unabhängige Kontrollmechanismen wie Verfassungsschutz, Justiz und Medien zu untergraben und zu politisieren. Eine solche Machtübernahme würde die Gewaltenteilung aufheben – und damit die Grundlage jeder offenen Demokratie angreifen.

Seit dem 2. Mai 2025 stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz die gesamte AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ ein – auf Grundlage eines über 1.000 Seiten starken Gutachtens. Die AfD hat gegen diese Einstufung juristische Schritte eingeleitet; das Verfahren ist anhängig. Bis zu einem gerichtlichen Entscheid behandelt der Verfassungsschutz die Partei daher übergangsweise wieder als „Verdachtsfall“ – auf Basis einer sogenannten Stillhaltezusage.



Konstanz, 78, Deutschland

Maps © Stamen; Data © OSM and contributors, ODbL

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