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An: Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend; Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz

Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern - JETZT!

Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern - JETZT!
Deutschland versagt beim Kinderschutz. Es ist alarmierend: 2025 stellten die Jugendämter bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest, so viele wie nie zuvor. Die Dunkelziffer ist hoch, denn viele Gefährdungen werden nie gemeldet.

Wo bleibt der Aufschrei?! Wir fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen verbindlichen Aktionsplan gegen Gewalt an Kindern vorzulegen: mit klaren Fristen, festen Zuständigkeiten und einem Recht auf Schutz, das diesen Namen verdient. Zehn Punkte gehören in diesen Plan:

  1. Kinderschutz ins Grundgesetz. Der Schutz von Kindern vor Gewalt im eigenen Zuhause gehört ins Grundgesetz.
  2. Kinder brauchen jetzt einen Rechtsanspruch auf Schutz. Mit dem Gewalthilfegesetz kommt der Rechtsanspruch auf Schutz, aber erst 2032. Kinder, die heute in Gefahr sind, können nicht 6 Jahre auf ein Recht warten, das der Staat längst als notwendig anerkannt hat. Wir fordern das Inkrafttreten auf spätestens 2028 vorzuziehen.
  3. Schutzplatz: Aufnahmegarantie in Schutzeinrichtungen. Ein Recht, das keine Einrichtung zur Aufnahme verpflichtet, ist kein echter Schutz. Betroffene brauchen einen garantierten Platz, nicht nur einen Anspruch auf „Hilfe". Wir fordern eine verbindliche Aufnahme- oder Ausweichgarantie mit fester Frist.
  4. Familie schützen, nicht trennen. Die EU-Gewaltschutzrichtlinie schreibt bereits vor, Kinder vorrangig gemeinsam mit dem nicht-gewalttätigen Elternteil unterzubringen. Deutschland trennt in der Akutsituation stattdessen oft die ganze Familie. Das muss endlich ein Ende haben und die EU-Vorgabe verbindlich umgesetzt werden.
  5. Täterarbeit. Verpflichtend. Wer Gewalt ausübt, kann derzeit zu Präventions- und Sozialtrainingskursen verpflichtet werden. Es liegt aber im Ermessen der Gerichte. Aus dem „Kann" muss ein „Muss" werden. Täterarbeit darf keine Einzelfallentscheidung bleiben, sondern gehört zum Standard.
  6. Spezialgerichte gegen Gewalt. Straf- und Familienrecht werden bei häuslicher Gewalt bislang getrennt und oft widersprüchlich verhandelt. Das gefährdet Betroffene und schwächt den Schutz. Spanien zeigt mit 460 spezialisierten Gewaltschutzgerichten, wie es besser geht. Deutschland braucht dasselbe.
  7. Verpflichtende Schulungen für Polizei und Justiz. Polizei, Jugendämter und Justiz sind die erste Stelle, die mit häuslicher und patriarchaler Gewalt in Berührung kommt. Ohne gezielte Ausbildung werden Betroffene übersehen und Täter unterschätzt. Wir fordern eine bundesweit verpflichtende Schulung im Umgang mit Betroffenen und Tätern.
  8. Ein Gefährdungs-Maßstab für ganz Deutschland. Ob eine Gefährdung erkannt wird, hängt heute davon ab, in welchem Bundesland ein Kind lebt. Bei jeder gemeldeten häuslichen Gewalt mit Kindern im Haushalt muss dieselbe standardisierte Risikobewertung gelten. Schutz darf keine Frage der Postleitzahl sein.
  9. Gewaltprävention an Schulen und im ÖRR. Gewaltprävention darf nicht vom Engagement einzelner Schulen abhängen, sondern muss überall stattfinden. Zusätzlich brauchen ARD und ZDF einen festen Aufklärungsauftrag zu häuslicher Gewalt. Vorbeugung muss verlässlich sein, nicht zufällig.
  10. Im Kinderschutz darf niemals gekürzt werden. Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe dürfen entgegen den Plänen der Bundesregierung nicht gekürzt werden. Diese Kürzungen treffen die Unsichtbarsten unserer Gesellschaft: Kinder und Familien mit Fluchtgeschichte, Behinderungen, Pflegebedarf und sozialer Benachteiligung. Kein sozialer Kahlschlag!

Warum ist das wichtig?

Am 20. September war Weltkindertag. Gleichzeitig wurde in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gewählt. An dem Tag, der den Kindern gehören sollte, ging es um die Stimmen der Erwachsenen. Klarer lässt sich kaum zeigen, dass Kinder in unserem Land noch immer keine Stimme haben. Umso wichtiger ist es, dorthin zu schauen, wo Kinder besonders ungeschützt sind: bei häuslicher Gewalt.

Ein Kind, irgendwo in Deutschland, liegt heute Nacht wach und zählt die Schritte auf der Treppe. Es hat gelernt, an der Lautstärke einer zufallenden Tür zu erkennen, was als Nächstes passiert. Es hat gelernt, leise zu sein, klein zu sein, nicht aufzufallen. Im Schnitt ist ein Kind in Deutschland acht Jahre alt, wenn ein Jugendamt bei ihnen eine Gefährdung feststellt. Wenn es überhaupt so weit kommt. Viele Kinder in dieser Lage erreicht nie jemand. Sie wachsen einfach weiter auf, mit der Angst als festem Teil der eigenen Wohnung.
Das ist kein Einzelschicksal. Das ist ein System, das Kinder seit Jahrzehnten zu spät schützt, wenn überhaupt.

Die Zahlen, die wir kennen, sind bereits verstörend. Und sie sind nur die Spitze:

  • 265.942 Opfer häuslicher Gewalt 2024 in Deutschland, ein neuer Höchststand. 70,4 % von ihnen sind Frauen und Mädchen (BKA).
  • 171.069 davon wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt, rund 80 % davon Frauen (BKA).
  • Unter 10 % Anzeigequote bei den meisten Gewaltformen, bei Partnerschaftsgewalt sogar unter 5 % (Dunkelfeldstudie LeSuBiA, 2026).
  • Rund 79.800 Kinder und Jugendliche mit festgestellter Kindeswohlgefährdung 2025, der vierte Höchststand in Folge, im Schnitt 8,5 Jahre alt (Destatis).

In 75 Prozent dieser Fälle ging die Gefährdung von einem Elternteil aus. Häusliche Gewalt geschieht, wie es das Bundeskriminalamt selbst formuliert, meist „hinter verschlossenen Türen". Die allermeisten Taten tauchen in keiner Statistik auf. Gewaltbetroffene Kinder sind sehr oft die Kinder gewaltbetroffener Mütter: In deutschen Frauenhäusern leben mehr Kinder als Frauen. Schutz für Kinder heißt immer auch Schutz für ihre Mütter.
Nach Schätzungen von UNICEF hat ein Drittel der heute Erwachsenen in Deutschland in der eigenen Kindheit mindestens eine Form mittelschwerer bis schwerer Gewalt erlebt. Überträgt man diese Quote rechnerisch auf die rund 14 Millionen Kinder und Jugendlichen, die heute in Deutschland aufwachsen, wird eine Dimension sichtbar, die weit über jede Akte hinausgeht: Es ist plausibel, dass Millionen Kinder in diesem Land mit Gewalt aufwachsen oder aufwachsen werden.

Alle drei Tage wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, fast jeden Tag gibt es einen Tötungsversuch. Ein erheblicher Teil dieser Frauen lebt mit Kindern zusammen: Kinder, die einen Elternteil verlieren, die Tat miterleben oder beides. 2024 suchten rund 13.700 Frauen und 15.300 Kinder Schutz in einem Frauenhaus. Gemessen an der Istanbul-Konvention fehlen bundesweit rund 12.000 Frauenhausplätze, täglich müssen Schutzsuchende abgewiesen werden.

Die gute Nachricht: Der Staat hat das Problem selbst erkannt. Mit dem Gewalthilfegesetz hat der Bund 2025 erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung beschlossen, ein historischer Schritt. Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes 2026 können Familiengerichte Täter künftig zu sozialem Training oder Gewaltpräventionsberatung verpflichten.

Die schlechte Nachricht: Der Rechtsanspruch tritt erst am 1. Januar 2032 in Kraft. Er garantiert keinen Platz innerhalb einer festen Frist: Hat eine Einrichtung keinen Platz, muss sie nur weitervermitteln. Und Gerichte können Täter zu Präventionsarbeit verpflichten, müssen es aber nicht. Genau diese Lücken zwischen dem, was der Staat als notwendig anerkennt, und dem, was er tatsächlich durchsetzt, müssen jetzt geschlossen werden
 
Kein Kind sollte lernen müssen, an Schritten auf der Treppe zu erkennen, was als Nächstes passiert.

Initiator*innen:
1. BATTAL Yali - Aktivist*in, Songwriter*in, Co-Gründer von kolibri.
2. Linh Ngo - Aktivist*in, Unterstützerin von kolibri., Co-Initiatorin Feminist Fight Club,
3. Ayten Kyazim - Aktivist*in, Co-Gründerin von kolibri.

Neuigkeiten

2026-10-01 17:56:55 +0200

5,000 Unterschriften erreicht

2026-09-30 15:02:56 +0200

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2026-09-30 14:19:44 +0200

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2026-09-30 13:00:15 +0200

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2026-09-30 11:54:27 +0200

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2026-09-30 10:43:11 +0200

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