1,000 Unterschriften erreicht
An: Abgeordnete des Bundestages, Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzministerium, Arbeitsministerium
Basisgeld für Menschen in Behindertenwerkstätten
Behinderte Menschen werden wie Menschen zweiter (Arbeiter)-Klasse behandelt, weil sie lediglich ein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis haben. Laut Gesetz gelten sie als voll erwerbsgemindert und erhalten dementsprechend Leistungen vom Staat. Das aktuell gezahlte Basisgeld soll dazu dienen, den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Doch das ist derzeit überhaupt nicht möglich. Ich arbeite selber in einer Werkstatt für behinderte Menschen, der Lebenshilfe Schwarzenberg und verdiene bloß 250 Euro im Monat. Das muss sich dringend ändern!
Behinderte Menschen haben das gleiche Recht zu arbeiten wie ein gesunder Mensch, werden aber, was die Entlohnung betrifft, sehr benachteiligt und verdienen bloß 1,50 Euro pro Stunde. [1]
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, anzupassen und auf ein menschenwürdiges Maß zu erhöhen. Auch eine bessere Inklusion der behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist dringend erforderlich.
Behinderte Menschen haben das gleiche Recht zu arbeiten wie ein gesunder Mensch, werden aber, was die Entlohnung betrifft, sehr benachteiligt und verdienen bloß 1,50 Euro pro Stunde. [1]
Wir fordern die Bundesregierung auf, die Leistungen für Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, anzupassen und auf ein menschenwürdiges Maß zu erhöhen. Auch eine bessere Inklusion der behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt ist dringend erforderlich.
Warum ist das wichtig?
Liebe Unterstützer*innen, diese Praxis in Zeiten von geringer Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel ist überholt und längst hinfällig. Menschen mit Behinderung sind genauso Menschen, wie andere Arbeitnehmer*innen es auch sind. Es ist richtig, dass ihre Arbeitsplätze den Anforderungen entsprechend ausgestattet werden müssen, aber es ist falsch, dass Menschen unter Wert entlohnt werden und nur schwer aus den prekären Arbeitsbedingungen in Werkstätten herauskommen. Unterschreiben Sie meine Petition gegen die Benachteiligung behinderter Menschen und für Veränderung.
Einen herzlichen Dank dafür.
Menschen mit Behinderung werden in die Behindertenwerkstätten abgeschoben, wenn sie in der Schule nur das Minimum erreichen, weil Inklusion in der Schule immer noch nicht funktioniert. Dort verbringen sie notgedrungen ihr ganzes Arbeitsleben mit einer Aufwandsentschädigung von weniger als 2 Euro/Stunde. 2019 wurden gerade einmal 0,4% der Werkstattbeschäftigten in den Arbeitsmarkt vermittelt. [2]
Hier sehen wir den Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes berührt. Dieser Artikel besagt, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Im Artikel 27 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention heißt es zudem, dass es Menschen mit Behinderung möglich sein soll, “den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird”. [3] Genau wie nichtbehinderte Menschen.
In Deutschland arbeiten rund 300.000 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Diese Werkstätten erwirtschaften einen Umsatz von rund 8 Milliarden Euro. [1] Werkstätten für behinderte Menschen werden durch den Staat voll finanziert. Die Werkstätten rechnen mit Arbeitszeiten von 35-40 Stunden pro Woche. Wird weniger gearbeitet, erhalten die Mitarbeiter*innen auch weniger Geld zu ihren Sozialleistungen. Auf den eigenen Internetpräsenzen werben Werkstätten mit hohen Qualitätsstandards ihrer Produkte, um Aufträge aus der Industrie zu erhalten.
Der Irrtum, dass Menschen mit Behinderung nur Besen produzieren, sollte widerlegt sein. Sie sind Teil der Produktionskette für und in der Industrie. Sie bestücken Leiterplatten, fräsen mit CNC-Maschinen (Computerized Numerical Control, Maschinen mit moderner Steuerungstechnik), produzieren Kunststoffprodukte, Kommissionieren in der Lagerlogistik der Werkstätten oder sind in der Garten- und Landschaftspflege tätig.
Die Industrie greift gerne auf das Portfolio der Werkstätten für behinderte Menschen zurück, weil sie gute Angebote mit den geforderten Qualitätsstandards unterbreiten können. Dadurch verlagern Unternehmen Teile der Produktion nicht in Schwellenländer, bewerben das auch noch als nachhaltig und können dadurch sogar einen Teil ihrer Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe verrechnen lassen. Das bedeutet für die Vertragspartner einen doppelten Einsparungseffekt, zu Lasten der Mitarbeiter*innen in Werkstätten.
Quellen:
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